§ 1 Abs. 3 MiLoG, AEntG

Vergleichen Sie den allgemeinen Mindestlohn (13,90 €/h) mit Ihrem branchenspezifischen Mindestlohn — nach § 1 Abs. 3 MiLoG gilt immer der höhere Satz.

Mindestlohn vs. Branchenmindestlohn Vergleich 2026

§ 1 Abs. 3 MiLoG — Branchenmindestlohn gilt bei höherem Satz (AEntG)

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 2026

Rechtsgrundlage

Branchenmindestlöhne nach AEntG und MiLoG

Das deutsche Mindestlohnrecht ist zweigeteilt: Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn nach MiLoG gilt für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer — derzeit 13,90 €/h (2026). Daneben existieren branchenspezifische Mindestlöhne, die auf allgemeinverbindlichen Tarifverträgen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) oder dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) basieren. Nach § 1 Abs. 3 MiLoG gilt immer der höhere Satz.

Wichtigste Branchenmindestlöhne 2026

Zu den Branchen mit höheren Mindestlöhnen gehören: Baugewerbe (ca. 15,70 €/h), Pflegebranche (bis 15,50 €/h je Qualifikationsgruppe), Gebäudereinigung (15,31 €/h), Dachdeckerhandwerk (16,60 €/h für Gesellen), Maler- und Lackiererhandwerk (16,13 €/h ab 07/2026) sowie Elektrohandwerk (14,32 €/h). Diese Sätze setzen sich gegenüber dem MiLoG durch, soweit sie höher sind.

Bedeutung für entsendete Arbeitnehmer (AEntG)

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz stellt sicher, dass auch im Ausland ansässige Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter nach Deutschland entsenden, die deutschen Branchenmindestlöhne zahlen müssen. Dies verhindert Lohndumping durch Entsendung von Arbeitnehmern aus Ländern mit niedrigeren Lohnstandards. Die Kontrolle obliegt dem Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit).

Aktuelle Liste und Änderungen

Branchenmindestlöhne werden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gegeben. Die aktuelle Liste umfasst ca. 15 Branchen mit eigenen Mindestlöhnen. Neue Branchen können jederzeit durch Antrag der Tarifvertragsparteien hinzukommen. Arbeitgeber sollten daher regelmäßig prüfen, ob für ihre Branche ein höherer Satz gilt.

Häufige Fragen zum Branchenmindestlohn-Vergleich

Wann gilt der Branchenmindestlohn statt des allgemeinen Mindestlohns?

Nach § 1 Abs. 3 MiLoG gilt der Branchenmindestlohn (aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen nach AEntG oder AÜG), wenn er höher ist als der allgemeine gesetzliche Mindestlohn. Derzeit haben ca. 15 Branchen einen höheren Branchenmindestlohn, darunter Bau (15,70 €/h), Pflege (15,50 €/h) und Dachdeckerhandwerk (16,60 €/h).

Gilt der Branchenmindestlohn auch für entsendete ausländische Arbeitnehmer?

Ja, Branchenmindestlöhne nach AEntG gelten auch für Arbeitnehmer, die von ausländischen Arbeitgebern vorübergehend nach Deutschland entsandt werden. Dies ist ein zentrales Ziel des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes: gleiche Mindestbedingungen für alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmer, unabhängig vom Sitzland des Arbeitgebers.

Welche Branchen haben 2026 die höchsten Branchenmindestlöhne?

Die höchsten Branchenmindestlöhne 2026 gelten für: Maler- und Lackiererhandwerk (16,13 €/h ab 07/2026), Dachdeckerhandwerk (16,60 €/h), Pflegebranche (15,50 €/h), Baugewerbe (15,70 €/h) und Gebäudereinigung (15,31 €/h). Diese Sätze liegen alle über dem allgemeinen Mindestlohn von 13,90 €/h.

Was passiert, wenn ein Arbeitgeber den Branchenmindestlohn nicht zahlt?

Verstöße gegen Branchenmindestlöhne können nach § 21 MiLoG mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 € geahndet werden. Zusätzlich muss der Arbeitgeber den Differenzbetrag zum Mindestlohn nachzahlen. Bei Verstößen im Baugewerbe droht zudem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

Wie wird geprüft, welcher Mindestlohn für meine Branche gilt?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) führt eine aktuelle Liste aller allgemeinverbindlichen Branchenmindestlöhne. Diese ist auf den Webseiten des BMAS abrufbar. Alternativ informiert der Zoll über die aktuellen Mindestlöhne in den kontrollierten Branchen.

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