§ 2 TVMINDESTLOHN_MALER_12

Berechnen Sie den Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk: 15,55 €/h (bis 30.06.2026) und 16,13 €/h (ab 01.07.2026) für gelernte Gesellen nach § 2 TVMINDESTLOHN_MALER_12.

Mindestlohn Maler- und Lackiererhandwerk 2026

§ 2 TVMINDESTLOHN_MALER_12 — 15,55 €/h (bis 06/2026), 16,13 €/h (ab 07/2026)

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 2026

Rechtsgrundlage

Branchenmindestlohn Maler- und Lackiererhandwerk

Das Maler- und Lackiererhandwerk verfügt über einen allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohn, der für alle Betriebe dieser Branche in Deutschland gilt. Der Tarifvertrag TVMINDESTLOHN_MALER_12 sieht für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen) einen Mindeststundenlohn vor, der über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegt. Ab 01.07.2026 steigt dieser Satz auf 16,13 €/h.

Aktuelle Stundenlöhne nach § 2 TVMINDESTLOHN_MALER_12

Für gelernte Maler und Lackierer (Gesellen) gilt: 15,55 €/h ab 01.01.2025 (bis 30.06.2026) und 16,13 €/h ab 01.07.2026. Diese Sätze gelten für Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung im Maler- und Lackiererhandwerk. Ungelernte Arbeitnehmer fallen unter den allgemeinen Mindestlohn von 13,90 €/h (2026).

Allgemeinverbindlichkeit und Geltungsbereich

Der Tarifvertrag wurde für allgemeinverbindlich erklärt und gilt daher für alle Betriebe des Maler- und Lackiererhandwerks in Deutschland — auch für nicht gewerkschaftlich oder arbeitgeberverbandlich organisierte Unternehmen. Betriebe müssen die Tarifmindestlöhne unabhängig von ihrer Verbandsmitgliedschaft zahlen.

Entsendung und internationaler Kontext

Dank des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gilt der Branchenmindestlohn auch für ausländische Malerfirmen, die ihre Mitarbeiter vorübergehend in Deutschland einsetzen. Diese müssen beim Zoll gemeldet werden und mindestens den deutschen Branchenmindestlohn zahlen. Verstöße werden mit Bußgeldern bis 500.000 € geahndet.

Häufige Fragen zum Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk

Wie hoch ist der Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk 2026?

Im Maler- und Lackiererhandwerk gilt ein Branchenmindestlohn nach § 2 TVMINDESTLOHN_MALER_12. Für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen) beträgt der Mindestlohn bis 30.06.2026 15,55 €/h und ab 01.07.2026 16,13 €/h. Dieser Tarifvertrag gilt für alle Betriebe des Maler- und Lackiererhandwerks bundesweit.

Gilt der Mindestlohn auch für ungelernte Maler?

Der TVMINDESTLOHN_MALER_12 gilt speziell für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen). Für ungelernte Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn nach MiLoG von 13,90 €/h (2026). Einige Tarifverträge sehen auch für Ungelernte branchenspezifische Sätze vor.

Wann wird der Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk erhöht?

Ab 01.07.2026 steigt der Stundenlohn für Gesellen von 15,55 € auf 16,13 €. Der Tarifvertrag TVMINDESTLOHN_MALER_12 legt diese Erhöhung verbindlich fest. Arbeitgeber müssen die Gehaltsanpassung automatisch vornehmen — keine separate Vereinbarung ist erforderlich.

Gilt der Tarifvertrag auch für entsendete ausländische Maler?

Ja, aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gilt der Branchenmindestlohn auch für ausländische Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber vorübergehend nach Deutschland in den Malerberuf entsandt werden. Der ausländische Arbeitgeber muss den deutschen Branchenmindestlohn zahlen.

Müssen Arbeitgeber im Maler- und Lackiererhandwerk Arbeitszeiten aufzeichnen?

Ja, Arbeitgeber im Maler- und Lackiererhandwerk müssen nach § 17 MiLoG Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen. Eine Ausnahme gilt bei Monatsentgelten über 4.461 € (§ 1 MiLoDokV). Die Aufzeichnungen müssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.

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