§ 5 AUV 2012

Berechnen Sie die Umzugskostenvergütung bei dienstlich veranlassten Auslandsumzügen nach § 5 der Auslandsumzugskostenverordnung (AUV 2012) — mit Pauschalen nach Besoldungsgruppe.

Letzte Aktualisierung: 11. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Auslandsumzugskostenvergütung nach AUV 2012

Wenn Bundesbeamte, Soldaten oder Richter dienstlich ins Ausland versetzt werden, haben sie nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG) und der Auslandsumzugskostenverordnung (AUV 2012) Anspruch auf Erstattung der entstandenen Umzugskosten. Die AUV 2012 enthält detaillierte Regelungen über die Art und Höhe der erstattungsfähigen Kosten bei Auslandsversetzungen.

Grundsätzlich werden bei Auslandsumzügen zwei Erstattungsmodelle angewandt: Zum einen die Erstattung nach tatsächlichen, belegmäßig nachgewiesenen Kosten, zum anderen die Zahlung einer Pauschale nach § 5 AUV 2012, die sich nach Besoldungsgruppe und Familienstand richtet. Erstattet wird der jeweils höhere Betrag.

Pauschalen nach Besoldungsgruppe

Die Höhe der Umzugskostenpauschale ist gestaffelt nach der Besoldungsgruppe des Beamten und dem Familienstand. Höhere Besoldungsgruppen erhalten höhere Pauschalen, da mit höherer Besoldung typischerweise auch ein höheres Lebenshaltungsniveau und damit höhere Umzugskosten verbunden sind. Beamte mit Kindern erhalten ebenfalls eine höhere Pauschale, da sich die Umzugskosten mit der Familiengröße erhöhen.

Voraussetzungen für die Erstattung

Die Erstattung setzt eine dienstlich veranlasste Versetzung ins Ausland voraus. Freiwillige Auslandsversetzungen auf eigenen Antrag sind nur dann erstattungsfähig, wenn ein dienstliches Interesse besteht und dies von der vorgesetzten Behörde anerkannt wird. Außerdem muss der Antrag auf Umzugskostenvergütung form- und fristgerecht gestellt werden.

Häufig gestellte Fragen zur Auslandsumzugsvergütung

Gilt die AUV 2012 nur für Bundesbeamte?

Die AUV 2012 gilt für Bundesbeamte, Soldaten und Bundesrichter. Für Landesbeamte gelten die jeweiligen Landesumzugskostengesetze und -verordnungen.

Muss der Umzug innerhalb welcher Frist erfolgen?

Nach § 11 BUKG muss der Umzug grundsätzlich innerhalb von 5 Jahren nach der Versetzungsverfügung durchgeführt werden, um Erstattungsansprüche zu wahren.

Was passiert, wenn die tatsächlichen Kosten unter der Pauschale liegen?

Bei Wahl der Pauschalerstattung ist keine Nachweispflicht erforderlich. Die Pauschale wird ohne Einzelnachweise gewährt. Sind die tatsächlichen Kosten niedriger, wird dennoch die volle Pauschale erstattet.

Sind auch Kosten für die Auslandsunterkunft erstattungsfähig?

Kosten für die Unterkunft im Ausland sind grundsätzlich über die Auslandsdienstbezüge (Mietzuschuss) abgedeckt, nicht über die Umzugskostenvergütung nach AUV 2012.

Wie stellt man den Antrag auf Umzugskostenvergütung?

Der Antrag ist bei der zuständigen Behörde zu stellen — meist der personalführenden Dienststelle oder der Bundesbesoldungsstelle. Er muss innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Umzugs eingereicht werden.

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