Berechnen Sie das vergabespezifische Mindestentgelt für pädagogisches Personal bei öffentlichen Aufträgen nach SGB II/III — Gruppe 1 (Hochschulabschluss) und Gruppe 2 nach § 4 VergMindV 2023.
Rechtsgrundlage
- § 4 Vergabemindestentgeltverordnung 2023 (VergMindV 2023) ↗
Gültig ab: 1. 1. 2023
- § 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) ↗
Gültig ab: 24. 4. 2009
Das vergabespezifische Mindestentgelt nach VergMindV 2023
Die Vergabemindestentgeltverordnung (VergMindV) 2023 legt verbindliche Mindestentgelte für pädagogisches Personal fest, das bei der Durchführung öffentlicher Aufträge nach SGB II und SGB III eingesetzt wird. Sie gilt für alle Auftragnehmer, die im Rahmen der Arbeitsförderung und aktiven Beschäftigungspolitik Bildungsdienstleistungen für Jobcenter oder Agenturen für Arbeit erbringen.
Die Verordnung basiert auf dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und ist ein Instrument zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen im Bereich der öffentlich finanzierten Bildungsarbeit. Sie ergänzt den allgemeinen Mindestlohn nach dem MiLoG und setzt für diesen Bereich deutlich höhere Sätze.
Entgeltgruppen nach VergMindV 2023
Die VergMindV 2023 unterscheidet zwischen zwei Entgeltgruppen: Gruppe 1 (20,91 €/Stunde) für pädagogische Fachkräfte mit abgeschlossenem Hochschulstudium in einem pädagogischen oder sozialpädagogischen Studiengang; Gruppe 2 (18,58 €/Stunde) für pädagogische Fachkräfte ohne Hochschulabschluss, jedoch mit abgeschlossener Ausbildung in einem pädagogischen Beruf sowie Assistenzkräfte.
Kontrolle und Durchsetzung
Die Einhaltung der VergMindV wird vom Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) kontrolliert. Auftraggeber — also Jobcenter und Arbeitsagenturen — sind gemäß § 13 VgV verpflichtet, bei der Vergabe von Aufträgen die Einhaltung der VergMindV zur Auftragsbedingung zu machen und bei Verstößen Konsequenzen zu ziehen.
Häufig gestellte Fragen zum Vergabe-Mindestentgelt Bildung
Gilt die VergMindV 2023 bundesweit?
Ja, die VergMindV 2023 gilt bundesweit für alle Auftragnehmer, die pädagogisches Personal in öffentlich finanzierten Maßnahmen nach SGB II oder SGB III einsetzen.
Welche Qualifikation ist für Gruppe 1 erforderlich?
Gruppe 1 erfordert ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder höher) in einem pädagogischen, sozialpädagogischen oder einschlägig verwandten Studiengang.
Gilt die VergMindV auch für freie Mitarbeiter (Honorarkräfte)?
Grundsätzlich gelten Mindestentgeltregelungen nur für Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts. Bei echten Honorarkräften (Selbstständige ohne Scheinselbstständigkeit) greift die VergMindV nicht direkt.
Was passiert bei Unterschreitung des Mindestentgelts?
Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten nach § 23 AEntG mit Bußgeldern bis zu 500.000 € bestraft werden. Außerdem droht der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen.
Ist die VergMindV auch auf allgemeine Weiterbildungsanbieter anwendbar?
Nein, nur auf Aufträge, die konkret nach SGB II oder SGB III vergeben werden. Private Weiterbildungsanbieter, die nicht für Jobcenter oder Arbeitsagenturen tätig sind, unterliegen der VergMindV nicht.