§ 157 SGB VI

Wie hoch ist Ihr Rentenversicherungsbeitrag 2026? Tragen Sie Ihr Bruttogehalt und Ihre Versicherungsart ein — der Rechner zeigt Ihnen sofort AN-Anteil, AG-Anteil, Gesamtbeitrag und die Rentenpunkte, die Sie pro Jahr ansammeln.

Rentenversicherungsbeitrag Rechner 2026

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Letzte Aktualisierung: 17. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Rentenversicherungsbeitrag 2026 — alles Wichtige

Rentenversicherungsbeitrag 2026: Beitragssatz und Bemessungsgrundlage

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist die größte Säule der Altersvorsorge in Deutschland. Der Beitragssatz bleibt 2026 bei 18,6 % des beitragspflichtigen Bruttoentgelts. Pflichtversicherte Arbeitnehmer teilen diesen Betrag mit ihrem Arbeitgeber — jeder zahlt 9,3 %. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) liegt 2026 einheitlich bei 8.050 Euro/Monat(96.600 Euro/Jahr) in ganz Deutschland. Auf Entgelt oberhalb dieser Grenze werden keine Beiträge erhoben.

Wer ist rentenversicherungspflichtig?

Grundsätzlich sind alle abhängig Beschäftigten rentenversicherungspflichtig (§ 1 SGB VI). Ausnahmen gelten für Beamte, bestimmte Selbstständige und geringfügig Beschäftigte (Minijobber, die ihren Beitrag selbst entrichten). Selbstständige sind in bestimmten Berufsgruppen — etwa Handwerker, Lehrer und Künstler — ebenfalls pflichtversichert und zahlen den vollen Beitragssatz von 18,6 % selbst.

Entgeltpunkte: Wie entsteht Ihr Rentenanspruch?

Pro Jahr erwerben Sie Entgeltpunkte (EP), die sich nach dem Verhältnis Ihres beitragspflichtigen Entgelts zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten berechnen. Das Durchschnittsentgelt beträgt 2026 vorläufig 45.358 Euro/Jahr. Wer exakt diesen Betrag verdient, erhält 1,0 EP. Die monatliche Bruttorente ergibt sich später aus: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert. Der aktuelle Rentenwert 2026 liegt bei 39,32 Euro/EP.

Beitragszeiten und ihre Bedeutung für die Rente

Jedes Jahr, in dem Beiträge gezahlt werden, zählt als Pflichtbeitragszeit. Diese Zeiten sind entscheidend für verschiedene Rentenarten: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Rente mit 63) erfordert 45 Beitragsjahre. Die reguläre Regelaltersrente setzt eine Wartezeit von nur 5 Jahren voraus. Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen genügen 35 Jahre Wartezeit.

Optimierungsmöglichkeiten und freiwillige Beiträge

Lücken im Rentenversicherungsverlauf — etwa durch Studium, Auslandsaufenthalte oder Selbstständigkeit — können durch freiwillige Beiträge geschlossen werden. Der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte beträgt 2026 ca. 97 Euro/Monat, der Höchstbeitrag ca. 1.497 Euro/Monat. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar (§ 10 EStG, bis zum Höchstbetrag von 29.344 Euro für Alleinstehende 2026).

Häufige Fragen zum Rentenversicherungsbeitrag

Wie hoch ist der Rentenversicherungsbeitrag 2026?

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2026 unverändert 18,6 %. Pflichtversicherte Arbeitnehmer zahlen davon 9,3 %, der Arbeitgeber trägt weitere 9,3 %. Selbstständige Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte tragen den vollen Beitrag von 18,6 % selbst.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2026?

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt 2026 bundeseinheitlich 8.050 Euro pro Monat (96.600 Euro pro Jahr). Auf Einkommensteile oberhalb dieser Grenze werden keine Beiträge erhoben. Seit der Angleichung 2024 gilt in Ost und West dieselbe Grenze.

Wie werden Rentenpunkte (Entgeltpunkte) berechnet?

Entgeltpunkte entstehen, wenn das beitragspflichtige Jahresentgelt ins Verhältnis zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten gesetzt wird. 2026 beträgt das Durchschnittsentgelt 45.358 Euro. Wer genau diesen Betrag verdient, erwirbt exakt 1,0 Entgeltpunkte. Bei einem Gehalt von 3.500 Euro/Monat (42.000 Euro/Jahr) ergibt sich ca. 0,926 Entgeltpunkte.

Was zahlen freiwillig Versicherte und selbstständige Pflichtversicherte?

Freiwillig Versicherte (z. B. Beamte, die freiwillig einzahlen wollen) und selbstständige Pflichtversicherte (z. B. Handwerker, Lehrer) tragen den vollen Beitragssatz von 18,6 % selbst, da kein Arbeitgeber die Hälfte übernimmt. Der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte liegt 2026 bei ca. 97 Euro/Monat.

Wann lohnt sich freiwillige Einzahlung in die Rentenversicherung?

Freiwillige Einzahlungen können sich lohnen, wenn dadurch Wartezeiten erfüllt werden (z. B. für die Rente mit 63) oder wenn die erwartete Rendite der gesetzlichen Rente über alternativen Anlageformen liegt. Für jeden zusätzlich eingezahlten Betrag in Höhe des Durchschnittsentgelts (45.358 €) wird 1 Entgeltpunkt gutgeschrieben, was 2026 einem monatlichen Rentenwert von ca. 39,32 € entspricht.

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