Berechnen Sie die Kosten und verstehen Sie die Zuständigkeiten bei grenzüberschreitender Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen nach dem Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) 2011.
Rechtsgrundlage
- § 5 Auslandsunterhaltsgesetz 2011 (AUG 2011) ↗
Gültig ab: 28. 6. 2011
- Art. 51 EU-Unterhaltsverordnung 4/2009 (EG 4/2009) ↗
Gültig ab: 18. 6. 2011
Grenzüberschreitende Unterhaltsgeltendmachung
Wenn ein in Deutschland lebendes Kind oder Elternteil Unterhaltsansprüche gegen eine Person im Ausland geltend machen möchte, sieht das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) 2011 ein besonderes Verfahren vor. Das AUG setzt die EU-Unterhaltsverordnung (EG Nr. 4/2009) und das Haager Unterhaltsvollstreckungsübereinkommen (HaagU 2007) in deutsches Recht um.
Das Besondere am AUG-Verfahren ist die Einschaltung einer Zentralen Behörde: Das Bundesamt für Justiz (BfJ) fungiert als deutsche Zentrale Behörde und unterstützt Antragsteller bei der grenzüberschreitenden Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Die Einreichung über diese Behörde ist für inländische Antragsteller kostenlos.
Zuständigkeit und Verfahrensarten
Das AUG unterscheidet verschiedene Verfahrensarten: Die Ersteinreichung des Unterhaltsantrags über die Zentrale Behörde (§ 5 AUG) ist kostenfrei. Bei der anschließenden Vollstreckung im Ausland und bei Anerkennungsverfahren können ausländische Kosten entstehen, die vom deutschen AUG nicht geregelt werden.
Verfahren innerhalb der EU
Innerhalb der EU gilt die EU-Unterhaltsverordnung (EG Nr. 4/2009), die ein einheitliches System für grenzüberschreitende Unterhaltssachen schafft. Unterhaltstitel aus einem EU-Mitgliedstaat sind in anderen EU-Staaten direkt vollstreckbar, ohne dass ein formales Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Dies vereinfacht die Durchsetzung erheblich.
Häufig gestellte Fragen zum Unterhaltsanspruch Ausland
Was ist das Bundesamt für Justiz in diesem Kontext?
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist die deutsche Zentrale Behörde nach § 3 AUG 2011. Es vermittelt und unterstützt bei der grenzüberschreitenden Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Ist das Verfahren nach AUG tatsächlich kostenlos?
Die Einreichung über die Zentrale Behörde in Deutschland ist für inländische Unterhaltsgläubiger kostenfrei. Im Ausland können jedoch Kosten für Vollstreckung oder Anerkennung entstehen, die je nach Staat variieren.
Wie lange dauert ein grenzüberschreitendes Unterhaltsverfahren?
Die Dauer variiert stark je nach Zielstaat. Innerhalb der EU meist Monate, in Drittstaaten oft ein bis mehrere Jahre. Das BfJ gibt auf seiner Website Informationen zu typischen Bearbeitungszeiten je Land.
Gilt das AUG auch für Ehegattenunterhalt?
Ja, das AUG gilt für alle Unterhaltsansprüche — Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und andere gesetzliche Unterhaltsansprüche. Für Kinder gelten besondere Vereinfachungen innerhalb der EU.
Was passiert, wenn der Unterhaltsschuldner in einem Nicht-Signatarat-Staat lebt?
Bei Staaten, die weder der EU noch dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, ist das Verfahren schwieriger. Es ist zu prüfen, ob bilaterale Verträge bestehen. Andernfalls muss ein Vollstreckungsverfahren direkt im Wohnsitzstaat des Schuldners eingeleitet werden.