§ 1 UV-ALTR CKV

Berechnen Sie den versicherungsmathematischen Barwert für Altersrückstellungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger nach § 1 UV-ALTR CKV — mit Rechnungszins 4,25%, Gehaltsanstieg 1,5% und optionalem Beihilfezuschlag von 12%.

Letzte Aktualisierung: 11. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Altersrückstellungen in der gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) sind verpflichtet, versicherungsmathematische Altersrückstellungen für ihre Beamten und Beschäftigten zu bilden. Diese Rückstellungen dienen dazu, zukünftige Verpflichtungen aus Pensionen, Rentenzahlungen und Beihilfeansprüchen schon heute bilanziell abzubilden.

Die versicherungsmathematischen Grundsätze für die Berechnung dieser Rückstellungen sind in der Verordnung über die versicherungsmathematischen Grundsätze für die Berechnung der Altersrückstellungen der Unfallversicherungsträger (UV-ALTR CKV) geregelt. Diese Verordnung legt verbindliche Parameter für die Diskontierungsrechnung fest.

Rechnungsparameter nach UV-ALTR CKV

Die UV-ALTR CKV schreibt folgende Berechnungsparameter vor: Rechnungszins 4,25 % pro Jahr, Gehaltsanstieg 1,5 % pro Jahr (für die Entgeltentwicklung), Rentenanstieg 1,0 % pro Jahr (für die Entwicklung laufender Renten) und Beihilfezuschlag 12 % auf die Gesamtrückstellung (für Beamte).

Barwertmethode

Der Barwert einer zukünftigen Verpflichtung ist der heutige Wert eines in der Zukunft fälligen Betrags. Er berücksichtigt, dass Geld heute mehr wert ist als in der Zukunft — durch Diskontierung mit dem Rechnungszins. Bei der UV-ALTR CKV-Berechnung wird unterschieden zwischen dem Barwert der Entgeltansprüche (Aktivzeit bis zum Rentenalter von 67 Jahren) und dem Barwert der Rentenansprüche (Rentenbezugszeit nach dem Rentenalter).

Häufig gestellte Fragen zur UV-Altersrückstellung

Für welche UV-Träger gilt die UV-ALTR CKV?

Die UV-ALTR CKV gilt für alle gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie die Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gemäß SGB VII.

Warum beträgt der Rechnungszins 4,25%?

Der Rechnungszins von 4,25% ist ein gesetzlich festgelegter Pauschalwert, der eine langfristige, konservative Verzinsung widerspiegelt. Er ist unabhängig von aktuellen Kapitalmarktzinsen und dient der Planbarkeit.

Gilt der Beihilfezuschlag auch für Arbeitnehmer?

Nein. Der Beihilfezuschlag von 12% gilt nur für Beamte mit Beihilfeanspruch. Angestellte ohne Beihilfeberechtigung sind davon ausgenommen.

Bis zu welchem Alter wird der Barwert berechnet?

Die Berechnung geht vom Renteneintrittsalter 67 Jahre aus. Darüber hinaus wird für die Rentenphase eine erwartete Bezugsdauer von 20 Jahren angesetzt.

Wie oft müssen Altersrückstellungen überprüft werden?

Altersrückstellungen sind gemäß den haushaltsrechtlichen Vorschriften für UV-Träger jährlich zu überprüfen und ggf. anzupassen — insbesondere bei Personaländerungen oder aktualisierten versicherungsmathematischen Grundlagen.

Verwandte Rechner