Ob GmbH-Gründung, UG-Gründung, AG oder Kapitalerhöhung — jede Handelsregistereintragung erfordert eine notarielle Beurkundung nach dem GNotKG und die Zahlung von Gerichtsgebühren. Dieser Rechner schätzt die Notarkosten und Handelsregistergebühren je nach Art der Eintragung und Stammkapital.
Rechtsgrundlage
- § 34 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ↗
Geschäftswert für Notargebühren bei Gesellschaftsgründungen
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 119 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ↗
Notarielle Beurkundungen — Gebührenrahmen
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kosten der Handelsregistereintragung — GmbH, UG, AG und Kapitalerhöhung
Die Eintragung ins Handelsregister ist für GmbHs, UGs, AGs und andere Kapitalgesellschaften in Deutschland eine zwingende Voraussetzung für die Entstehung der Gesellschaft und die Haftungsbeschränkung. Die damit verbundenen Kosten setzen sich aus Notargebühren und Gerichtsgebühren zusammen und richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
GmbH-Gründung — Kosten nach GNotKG
Die Gründung einer GmbH erfordert zwingend eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Die Notarkosten richten sich nach dem Geschäftswert gemäß GNotKG Anlage 2 und betragen bei einem Stammkapital von 25.000 € typischerweise 400 €. Bei höherem Stammkapital steigen die Kosten, sind aber auf 3.000 € gedeckelt. Hinzu kommen Gerichtsgebühren für das Handelsregister von ca. 150 € und eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
UG-Gründung — Vereinfachtes Verfahren
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann gemäß § 2 Abs. 1a GmbHG über ein standardisiertes Musterprotokoll gegründet werden. Das Musterprotokoll beschränkt die Gesellschafterzahl auf maximal 3 und erlaubt nur einen Geschäftsführer. Dadurch reduzieren sich die Notarkosten auf eine Pauschale von ca. 150–200 €. Das Mindestkapital der UG beträgt nur 1 €, muss aber über Jahresrücklagen auf 25.000 € angespart werden.
AG-Gründung
Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) ist mit höheren Kosten verbunden als eine GmbH-Gründung. Das Mindestgrundkapital beträgt 50.000 €. Die Notarkosten betragen nach GNotKG ca. 2 % des Grundkapitals, mindestens 1.000 €. Hinzu kommen die Aufstellung einer Gründungsbilanz, die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer und weitere Beratungskosten. Der administrative Aufwand einer AG ist dauerhaft höher als bei einer GmbH.
Kapitalerhöhung und sonstige Eintragungen
Auch Kapitalerhöhungen, Satzungsänderungen und andere wichtige Beschlüsse müssen notariell beurkundet und ins Handelsregister eingetragen werden. Die Kosten einer Kapitalerhöhung richten sich nach dem Erhöhungsbetrag (ca. 0,5 %, mindestens 200 €). Einfachere Eintragungen wie Geschäftsführerwechsel oder Sitzverlegung kosten typischerweise 150–500 € beim Notar plus Gerichtsgebühren.
Häufige Fragen — Handelsregister Eintragung Kosten Rechner 2026
Welche Kosten fallen bei einer GmbH-Gründung an?
Bei einer GmbH-Gründung fallen Notarkosten und Handelsregistergebühren an. Die Notarkosten richten sich nach dem GNotKG und betragen bei einem Stammkapital von 25.000 € typischerweise 400–600 €. Die Handelsregistergebühr beträgt pauschal ca. 150 €. Hinzu kommen ggf. Kosten für die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Das Stammkapital selbst (mindestens 25.000 €) muss zusätzlich aufgebracht werden.
Wie günstig ist die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt)?
Eine UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt) kann mittels Musterprotokoll gegründet werden und ist erheblich günstiger als eine GmbH. Das Musterprotokoll ermöglicht eine vereinfachte notarielle Beurkundung mit Pauschalkosten von ca. 150 €. Das Mindestkapital beträgt nur 1 €, muss aber über die Jahresrücklagen schrittweise auf 25.000 € aufgebaut werden (§ 5a GmbHG).
Was kostet eine Kapitalerhöhung beim Handelsregister?
Die Kosten einer Kapitalerhöhung richten sich nach dem erhöhten Betrag. Die Notarkosten betragen ca. 0,5 % des neuen Kapitals, mindestens 200 €. Hinzu kommt die Handelsregistergebühr von ca. 150 €. Für den Beschluss der Gesellschafterversammlung und die Änderung des Gesellschaftsvertrags ist ebenfalls eine notarielle Beurkundung erforderlich.
Müssen alle Gesellschafter beim Notar erscheinen?
Bei der Standardgründung einer GmbH müssen alle Gründungsgesellschafter oder bevollmächtigte Vertreter beim Notar erscheinen. Bei der Gründung per Musterprotokoll (UG) ist dies ebenfalls erforderlich. Es ist jedoch möglich, Bevollmächtigte zu entsenden — diese müssen eine notarielle oder öffentlich beglaubigte Vollmacht vorweisen.
Wie lange dauert die Eintragung ins Handelsregister?
Die Eintragung ins Handelsregister dauert nach notarieller Beurkundung typischerweise 1–4 Wochen, je nach Auslastung des zuständigen Amtsgerichts. In dringenden Fällen kann eine beschleunigte Bearbeitung beantragt werden. Erst nach der Eintragung entfaltet die GmbH ihre Haftungsbeschränkung vollständig; vorher haften die Gründer persönlich (Vorgesellschaft).