§§ 97, 98 GNotKG

Berechnen Sie die Notarkosten beim Immobilienkauf nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Der Rechner ermittelt Beurkundungsgebühr, Auflassungsvormerkung, optionale Grundschuld und Vollzugsgebühr auf Basis des Kaufpreises.

Letzte Aktualisierung: 9. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Notarkosten Grundstückskauf: Alle Gebühren im Überblick

Beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks fallen obligatorisch Notarkosten an. Der Kaufvertrag muss nach § 311b BGB notariell beurkundet werden — andernfalls ist er nichtig. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und werden anhand des Kaufpreises aus der Tabelle B berechnet.

Beurkundung des Kaufvertrags

Die Hauptgebühr ist die Beurkundungsgebühr für den Kaufvertrag: 2,0-fach der Grundgebühr aus dem Kaufpreis (Nr. 21100 KV GNotKG). Bei einem Kaufpreis von 300.000 € beträgt die Grundgebühr aus der GNotKG-Tabelle B 667 €, die Beurkundungsgebühr also 1.334 €. Die Auflassungsvormerkung kostet 0,5-fach (333,50 €), die Vollzugsgebühr weitere 0,5-fach.

Grundschuld und Finanzierung

Wer die Immobilie finanziert, benötigt eine Grundschuld zugunsten der Bank. Die Beurkundung der Grundschuldbestellungsurkunde kostet 1,0-fach der Grundgebühr aus dem Grundschuldbetrag. Hinzu kommen Grundbuchgebühren für die Eintragung. Bei einem Darlehen von 240.000 € sind das weitere 500–600 € Notarkosten für die Grundschuld.

Gesamtkostenplan beim Immobilienkauf

Neben den Notarkosten fallen beim Immobilienkauf Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland 3,5–6,5 % des Kaufpreises) und Grundbuchgebühren (ca. 0,5 % des Kaufpreises) an. Die gesamten Kaufnebenkosten liegen typischerweise zwischen 7 und 12 % des Kaufpreises — dieser Betrag muss als Eigenkapital eingebracht werden, da er von Banken nicht finanziert wird.

Häufig gestellte Fragen zu Notarkosten beim Grundstückskauf

Wie viel Prozent des Kaufpreises sind Notarkosten beim Grundstückskauf?

Die Notarkosten beim Immobilienkauf betragen typischerweise 1,0–1,5 % des Kaufpreises. Hinzu kommen Grundbuchgebühren in ähnlicher Höhe. Insgesamt sind ca. 1,5–2,0 % des Kaufpreises für Notar und Grundbuch einzuplanen. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € wären das ca. 4.500–6.000 €.

Was ist die Auflassungsvormerkung und was kostet sie?

Die Auflassungsvormerkung sichert den Käufer zwischen Vertragsabschluss und Grundbuchumschreibung ab (§ 883 BGB). Sie verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie in der Zwischenzeit nochmals verkauft oder belastet. Die Notargebühr beträgt 0,5-fach der Grundgebühr aus dem Kaufpreis.

Muss der Käufer oder der Verkäufer die Notarkosten zahlen?

Üblicherweise trägt der Käufer die Notarkosten. Das ist vertraglich so vereinbart und entspricht der deutschen Praxis. Lediglich die Kosten für die Löschung von Belastungen des Verkäufers trägt in der Regel der Verkäufer.

Was kostet die Grundschuldbestellung beim Notar?

Wenn eine Grundschuld zur Finanzierung eingetragen wird, kostet die Beurkundung der Grundschuldbestellungsurkunde 1,0-fach der Grundgebühr aus dem Grundschuldbetrag. Zusätzlich fallen Grundbuchgebühren für die Eintragung an. Bei einem Darlehen von 240.000 € sind das weitere 500–600 € Notarkosten.

Sind die Notarkosten beim Immobilienkauf verhandelbar?

Nein, Notargebühren sind gesetzlich geregelt (GNotKG) und nicht verhandelbar. Alle Notare berechnen die gleichen Gebühren nach der gesetzlichen Tabelle. Es gibt keine Rabatte oder Preisunterschiede zwischen Notaren.

Was ist die Vollzugsgebühr des Notars?

Die Vollzugsgebühr fällt an, wenn der Notar die Anträge beim Grundbuchamt stellt und die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Grunderwerbsteuer besorgt. Sie beträgt 0,5-fach der Grundgebühr und ist in der Gesamtrechnung des Notars enthalten.

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