Berechnen Sie, wann Ihre Forderung verjährt. Die regelmäßige Verjaehrungsfrist beträgt nach § 195 BGB 3 Jahre und beginnt am 1. Januar des Jahres nach Entstehung und Kenntnis des Anspruchs (§ 199 BGB). Für Kaufverträge, Immobilienmängel und arglistig verschwiegene Fehler gelten abweichende Fristen von 2, 5 oder 30 Jahren.
Rechtsgrundlage
- § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Regelmäßige Verjaehrungsfrist — 3 Jahre
Gültig ab: 1. 1. 2002
- § 199 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Beginn der regelmäßigen Verjaehrungsfrist — 1. Januar des Folgejahres
Gültig ab: 1. 1. 2002
Verjaehrung von Forderungen nach BGB — Überblick 2026
Die Verjaehrung ist ein zentrales Rechtsinstitut des deutschen Zivilrechts. Sie schützt Schuldner davor, nach vielen Jahren noch mit alten Forderungen konfrontiert zu werden. Gleichzeitig zwingt sie Gläubiger, ihre Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen. Die Grundregel nach § 195 BGB lautet: 3 Jahre für die meisten Forderungen.
Beginn der Verjaehrungsfrist (§ 199 BGB)
Die regelmäßige Verjaehrungsfrist beginnt nicht mit dem Tag der Forderungsentstehung, sondern am 1. Januar des Folgejahres. Voraussetzung ist, dass der Gläubiger von der Forderung und dem Schuldner Kenntnis hat (oder grob fahrlässig keine hatte). Entsteht eine Forderung also am 15. März 2023, beginnt die Verjaehrung am 1. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2026.
Besondere Verjaehrungsfristen
2 Jahre: Sachmängelansprüche aus Kaufverträgen und Werkverträgen (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Die Frist beginnt ab Übergabe der Sache — nicht am Jahresende. 5 Jahre: Mängel an Bauwerken und für Bauwerke verwendeten Sachen (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). 30 Jahre: Arglistig verschwiegene Mängel, rechtskräftig festgestellte Ansprüche, vollstreckbare Vergleiche und Urkunden.
Hemmung der Verjaehrung (§§ 203–204 BGB)
Die Verjaehrung wird gehemmt (d.h. angehalten), wenn bestimmte Ereignisse eintreten: Klageerhebung (§ 204 Nr. 1), Beantragung eines Mahnbescheids (§ 204 Nr. 3), Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner (§ 203). Der Zeitraum der Hemmung wird der regulären Verjaehrungsfrist hinzugerechnet.
Neubeginn der Verjaehrung (§ 212 BGB)
Erkennt der Schuldner die Forderung ausdrücklich an — durch Anerkenntnis, Abschlagszahlung, Zinszahlung oder Sicherheitsleistung — beginnt die Verjaehrungsfrist vollständig neu. Dies kann für den Gläubiger vorteilhaft sein, bedeutet aber auch, dass sich der Schuldner durch unüberlegte Aussagen selbst schadet.
Einrede der Verjaehrung
Nach Ablauf der Verjaehrungsfrist kann der Schuldner die Einrede der Verjaehrung erheben (§ 214 BGB). Das Gericht prüft die Verjaehrung nicht von Amts wegen — der Schuldner muss sie aktiv einwenden. Tut er das nicht, kann er trotz Verjaehrung verurteilt werden.
Häufige Fragen zur Verjaehrung von Forderungen (BGB § 195)
Wann beginnt die Verjaehrungsfrist?
Die Verjaehrung beginnt nach § 199 BGB am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt hat (oder grob fahrlässig keine Kenntnis hatte). Der genaue Beginn ist also der 1. Januar des Folgejahres.
Was passiert, wenn ein Anspruch verjährt ist?
Bei eingetretener Verjaehrung kann der Schuldner die Einrede der Verjaehrung erheben (§ 214 BGB) und die Leistung dauerhaft verweigern. Das Recht selbst erlischt nicht — aber der Schuldner ist berechtigt, nicht mehr zu zahlen. Gerichte weisen verjährte Klagen ab.
Wie kann ich die Verjaehrung hemmen?
Möglichkeiten zur Hemmung: Klage einreichen, Mahnbescheid beantragen, Mediation beginnen (§ 203–204 BGB), Anspruch schriftlich geltend machen (bei laufenden Verhandlungen). Wichtig: Schuldner sollte keine Hemmung herbeiführen, wenn er zahlen will — dann lieber gleich zahlen.
Wann beginnt die Verjaehrung neu?
Ein Neubeginn der Verjaehrung (§ 212 BGB) tritt ein bei: Anerkenntnis des Schuldners (schriftlich oder durch Teilzahlung, Zins- oder Abschlagszahlung), gerichtlicher Geltendmachung des Anspruchs im Zwangsvollstreckungsverfahren.
Gilt die 3-Jahres-Frist für alle Forderungen?
Nein. Es gibt viele Sonderfristen: 2 Jahre für Sachmängelansprüche aus Kaufverträgen (§ 438 BGB), 5 Jahre für Baumängel, 30 Jahre für rechtskräftig festgestellte Ansprüche und arglistig verschwiegene Mängel. Lohnforderungen: 3 Jahre, aber Tarifverträge können kürzere Ausschlussfristen vorsehen.