Wie viel Zuzahlung müssen Sie maximal pro Jahr leisten? 2 % des Bruttoeinkommens (1 % für chronisch Kranke) — nach Überschreitung sind weitere Zuzahlungen befreit.
Rechtsgrundlage
- § 62 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ↗
Belastungsgrenze — 2% des Bruttoeinkommens (1% für chronisch Kranke)
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 61 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ↗
Zuzahlungsregelungen — min 5€, max 10€ je Arzneimittel
Gültig ab: 1. 1. 2026
Belastungsgrenze 2026 — § 62 SGB V, Zuzahlungsbefreiung und Erstattung
Belastungsgrenze: Schutz vor zu hohen Zuzahlungen
Nach § 62 Abs. 1 SGB V darf die jährliche Zuzahlungsbelastung für gesetzlich Versicherte einen bestimmten Prozentsatz des Bruttoeinkommens nicht übersteigen. Dieser Schutzmechanismus verhindert, dass Versicherte mit hohem Medikamentenbedarf übermäßig belastet werden.
2 % bzw. 1 % des Bruttoeinkommens
Die reguläre Belastungsgrenze beträgt 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens. Wer als chronisch krank gilt, zahlt nur 1 % — die Hälfte. Um als chronisch krank zu gelten, muss eine Erkrankung dauerhaft vorliegen und regelmäßige medizinische Behandlung erfordern. Die Krankenkasse stellt auf Anfrage eine entsprechende Bescheinigung aus.
Familienrabatt bei der Belastungsgrenze
Mit jedem familienversicherten Angehörigen sinkt die Belastungsgrenze um 5 % — maximal um 20 % bei 4 oder mehr Angehörigen. Dies berücksichtigt, dass die gesamte Familie gemeinsam von Zuzahlungen betroffen ist und die Belastung sich auf mehrere Personen verteilt.
Erstattung nach Überschreitung
Wer seine Belastungsgrenze überschreitet, kann bei der Krankenkasse einen Antrag auf Erstattung der übersteigenden Zuzahlungen stellen. Wichtig: Alle Zuzahlungsbelege (Quittungen der Apotheke) aufbewahren und am Jahresende die Gesamtsumme berechnen. Die meisten Krankenkassen bieten inzwischen auch ein elektronisches Zuzahlungskonto, das die Grenze automatisch überwacht.
Häufige Fragen zur Belastungsgrenze
Was ist die Belastungsgrenze bei Zuzahlungen nach § 62 SGB V?
Die Belastungsgrenze begrenzt die jährliche Zuzahlungspflicht auf 2% des Bruttoeinkommens (1% für chronisch Kranke). Alle Zuzahlungen über diesem Betrag werden entweder befreit oder erstattet.
Wie wird die Belastungsgrenze für chronisch Kranke berechnet?
Chronisch Kranke zahlen nur 1% ihres jährlichen Bruttoeinkommens als maximale Zuzahlung — die Hälfte des regulären Satzes. Voraussetzung ist eine dauerhafte Erkrankung mit regelmäßiger medizinischer Behandlung.
Ab wann sind Versicherte von weiteren Zuzahlungen befreit?
Sobald die Summe aller geleisteten Zuzahlungen im Kalenderjahr die persönliche Belastungsgrenze erreicht hat, sind weitere Zuzahlungen für den Rest des Jahres befreit. Die Krankenkasse muss darüber informiert werden.
Wie werden familienversicherte Angehörige berücksichtigt?
Die Belastungsgrenze sinkt um 5% je familienversicherten Angehörigen (max. -20% bei 4+ Angehörigen), da die gesamte Familie eine gemeinsame Zuzahlungsbelastung trägt.
Was bedeutet das für die Praxis bei häufigen Arzneimittelkäufen?
Wer regelmäßig Medikamente benötigt, sollte alle Zuzahlungsbelege sammeln. Sobald die Grenze erreicht ist, kann bei der Krankenkasse die Erstattung beantragt werden. Die meisten Kassen bieten auch ein Zuzahlungskonto zur automatischen Überwachung an.