Berechnen Sie Ihr monatliches Hausgeld nach § 28 WEG: Tragen Sie Wirtschaftsplankosten und Ihren Miteigentumsanteil ein — der Rechner ermittelt Ihren Jahresanteil und das monatliche Hausgeld.
Rechtsgrundlage
- § 28 WEG — Wirtschaftsplan (WEG) ↗
WEG-Reform 2020: Jahreswirtschaftsplan, Vorauszahlungen, Jahresabrechnung
Gültig ab: 1. 12. 2020
- § 16 WEG — Nutzungen und Kosten (WEG) ↗
Kostentragung nach MEA-Schlüssel (gesetzlicher Regelfall), abweichende Beschlüsse möglich
Gültig ab: 1. 12. 2020
WEG Wirtschaftsplan — § 28 WEG Hausgeld und Kostenverteilung
§ 28 WEG — Wirtschaftsplan der Wohnungseigentümergemeinschaft
Der Wirtschaftsplan ist das Finanzplanungsinstrument der WEG (§ 28 WEG). Er enthält alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für das kommende Jahr und ist Grundlage für die monatlichen Hausgeldvorauszahlungen. Der Verwalter erstellt ihn, die Eigentümerversammlung beschließt ihn.
Verteilung nach Miteigentumsanteilen (§ 16 WEG)
Im gesetzlichen Regelfall werden die gemeinschaftlichen Kosten nach demMiteigentumsanteil (MEA) umgelegt (§ 16 Abs. 2 WEG). Der MEA ist in der Teilungserklärung festgelegt (meist in Tausendstel). Wer 100 von 1.000 MEA hat, trägt 10 % aller Gemeinschaftskosten — unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.
Instandhaltungsrücklage: Pflichtbestandteil
Die Instandhaltungsrücklage ist nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG Pflichtbestandteil jedes Wirtschaftsplans. Empfehlung nach der Peters-Tabelle: 8–15 €/m²/Jahr je nach Alter des Gebäudes. Unzureichende Rücklagen führen zu hohen Sonderumlagen bei größeren Sanierungen (Dach, Fassade, Heizungsanlage).
WEG-Reform 2020: Neuerungen im Überblick
Die WEG-Reform 2020 (in Kraft seit 01.12.2020) hat das Wohnungseigentumsrecht erheblich modernisiert. Wichtige Änderungen: einfache Stimmenmehrheit für mehr Beschlüsse, klagbarer Anspruch auf bauliche Maßnahmen (§ 20 WEG), erleichterte E-Mobilität-Ladeinfrastruktur und schnellere Durchsetzung bei Hausgeldrückständen.
Jahresabrechnung vs. Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan ist eine Vorabplanung — die tatsächlichen Kosten werden in der Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 2 WEG) abgerechnet. Differenzen zwischen Vorauszahlungen und tatsächlichen Kosten führen zu Nachzahlungen oder Guthaben. Die Jahresabrechnung muss innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres vorgelegt werden.
Häufige Fragen zum WEG-Wirtschaftsplan
Was ist ein WEG-Wirtschaftsplan und wer erstellt ihn?
Der Wirtschaftsplan ist der Jahreshaushalt der Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 28 Abs. 1 WEG). Der Verwalter erstellt ihn für jedes Jahr im Voraus und legt ihn der Eigentümerversammlung zur Beschlussfassung vor. Er enthält alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben — Basis für die monatlichen Hausgeldzahlungen.
Wie wird das monatliche Hausgeld berechnet?
Das Hausgeld = Jahresanteil am Wirtschaftsplan / 12. Der Jahresanteil richtet sich nach dem Miteigentumsanteil (MEA): Jahresanteil = Gesamtplan × (eigener MEA / gesamte MEA). Bei einem Wirtschaftsplan von 30.000 €/Jahr und MEA 80/1000 = 8 % ergibt sich: 30.000 × 8 % = 2.400 €/Jahr = 200 €/Monat.
Was sind die typischen Kostenbestandteile des Wirtschaftsplans?
Typische Posten: Verwalterhonorar (200–500 €/Monat), Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Versicherungen, Aufzugswartung, Strom für Gemeinschaftsflächen, Wasser/Abwasser Allgemein sowie die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG, typisch 8–15 €/m²/Jahr nach Peters-Tabelle).
Was passiert nach der WEG-Reform 2020 mit dem Wirtschaftsplan?
Die WEG-Reform 2020 (in Kraft ab 01.12.2020) hat § 28 WEG grundlegend umgestaltet. Statt des Gesamt- und Einzelwirtschaftsplans gibt es nun einen einheitlichen Wirtschaftsplan und eine Jahresabrechnung. Der Verwalter hat mehr Autonomie, wichtige Beschlüsse können mit einfacher Mehrheit gefasst werden. Eigentümer haben einen klagbaren Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung.
Kann der Verteilerschlüssel vom MEA abweichen?
Ja, die Eigentümergemeinschaft kann per Beschluss abweichende Umlageschlüssel festlegen (§ 16 Abs. 2 WEG). Typische Abweichungen: Betriebskosten nach Wohnfläche statt MEA, Aufzugskosten nur für Benutzer, Heizkosten nach Heizkostenverordnung (verbrauchsabhängig). Der gesetzliche MEA-Schlüssel gilt nur, wenn keine andere Regelung besteht.
Was passiert, wenn ein Eigentümer das Hausgeld nicht zahlt?
Bei Hausgeldrückständen kann die WEG seit der Reform 2020 schneller reagieren: Der Verwalter kann Zahlungsklage erheben und ein Vollstreckungstitel beantragen. Im Extremfall kann die Gemeinschaft auf Entziehung des Wohnungseigentums klagen (§ 17 WEG), wenn der Eigentümer dauerhaft und erheblich seine Pflichten verletzt.