§§ 16, 19 WEG

Berechnen Sie Ihr monatliches Hausgeld als Wohnungseigentümer nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Geben Sie die gemeinschaftlichen Betriebskosten, die Instandhaltungsrücklage, die Verwaltungskosten und Ihren Miteigentumsanteil ein.

Hausgeld-Rechner 2026 (WEG)

Monatliches Hausgeld für Wohnungseigentümer nach WEG berechnen

€/Jahr
€/Jahr
€/Jahr
📊FÜR UNTERNEHMEN2 €
Letzte Aktualisierung: 17. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung, die jeder Wohnungseigentümer an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) leistet. Es setzt sich aus drei Komponenten zusammen: den laufenden Betriebskostendes Gemeinschaftseigentums, der Instandhaltungsrücklage und den Verwaltungskosten. Die Verteilung auf die einzelnen Eigentümer erfolgt nach dem Miteigentumsanteil (MEA), der in der Teilungserklärung festgelegt ist.

Rechtliche Grundlage: WEG §§ 16 und 19

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt in § 16, dass jeder Eigentümer die Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums nach seinem Miteigentumsanteil trägt. § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG verpflichtet die WEG, eine angemessene Erhaltungsrücklage (früher: Instandhaltungsrücklage) zu bilden. Seit der WEG-Reform 2020 sind die Regelungen zur Verwaltung und Kostentragung modernisiert worden.

Miteigentumsanteil (MEA) und Kostenverteilung

Der MEA ist die entscheidende Größe für die Kostenzuteilung. Er wird in Tausendstel ausgedrückt: Ein MEA von 80/1.000 bedeutet einen Anteil von 8 Prozent am Gemeinschaftseigentum. Entsprechend trägt dieser Eigentümer 8 % aller gemeinschaftlichen Kosten. Bei einer WEG mit Jahreskosten von 21.000 Euro fallen für einen Eigentümer mit 80/1.000 MEA 1.680 Euro jährlich an — also 140 Euro pro Monat.

Betriebskosten der WEG

Die Betriebskosten umfassen alle laufenden Aufwendungen für das Gemeinschaftseigentum: Hausmeisterdienste, Gebäudeversicherung, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Gartenpflege, Hausreinigung, Aufzugswartung, Beleuchtung der Gemeinschaftsflächen sowie Wasser und Abwasser für gemeinschaftlich genutzte Bereiche. Diese Kosten sind nach § 2 BetrKV umlagefähig und können bei vermieteten Eigentumswohnungen an den Mieter weiterbelastet werden.

Instandhaltungsrücklage: Pflicht und Empfehlung

Die WEG ist seit der Reform 2020 verpflichtet, eine angemessene Erhaltungsrücklage zu bilden. Als Orientierungswert gilt häufig die sogenannte Peters-Formel: Bei einem Neubauwert von 1.500 Euro/m² und einer Lebensdauer von 80 Jahren ergibt sich ein Richtwert von ca. 18,75 Euro je m² und Jahr. In der Praxis setzen viele WEGs 5–15 Euro je m² an, abhängig vom Alter und Zustand des Gebäudes. Die Rücklage ist nicht auf den Mieter umlagefähig.

Hausgeld beim Wohnungskauf prüfen

Wer eine Eigentumswohnung kauft, sollte das aktuelle Hausgeld sorgfältig prüfen — es ist ein wesentlicher Kostenfaktor neben dem Eigenkapital und der Hypothekenrate. Zu niedrige Hausgeldbeträge können auf eine unterfinanzierte Instandhaltungsrücklage hinweisen, was spätere hohe Sonderumlagen nach sich ziehen kann. Die Jahresabrechnung und der Wirtschaftsplan der WEG sollten vor dem Kauf eingesehen werden.

Häufig gestellte Fragen zum Hausgeld 2026

Was ist das Hausgeld?

Das Hausgeld ist der monatliche Vorauszahlungsbetrag, den jeder Wohnungseigentümer an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zahlt. Es deckt die laufenden Betriebskosten (Hausmeister, Versicherung, Müllabfuhr etc.), die Instandhaltungsrücklage und die Verwaltungskosten. Anders als bei der Miete enthält das Hausgeld keine Gewinnanteile, da es auf tatsächliche Kosten basiert.

Wie wird das Hausgeld berechnet?

Das Hausgeld ergibt sich aus den gesamten Kosten der WEG (Betriebskosten + Rücklage + Verwaltung), multipliziert mit dem Miteigentumsanteil (MEA) der einzelnen Wohnung. Ein MEA von 80/1.000 (8 %) bedeutet, dass 8 % aller gemeinschaftlichen Kosten auf diese Wohneinheit entfallen. Die genaue Aufteilung ist in der Teilungserklärung festgelegt.

Was ist der Miteigentumsanteil (MEA)?

Der Miteigentumsanteil (MEA) gibt an, welchen Bruchteil am gemeinschaftlichen Eigentum eine Wohnung hält. Er wird in Tausendstel (‰) ausgedrückt, z.B. 80/1000. Der MEA ist in der Teilungserklärung festgehalten und bestimmt, wie die gemeinschaftlichen Kosten auf die einzelnen Eigentümer verteilt werden.

Wie hoch ist die Instandhaltungsrücklage?

Für die Höhe der Instandhaltungsrücklage gibt es keine gesetzlich festgelegten Mindestbeträge mehr (seit WEG-Reform 2020). Als Richtwert gilt: ca. 10–15 Euro pro Quadratmeter und Jahr für ältere Gebäude. Die Eigentümerversammlung beschließt die Höhe im Wirtschaftsplan. Bei neueren Gebäuden sind 5–8 €/m²/Jahr oft ausreichend.

Was passiert, wenn das Hausgeld nicht gezahlt wird?

Rückstände beim Hausgeld können durch die WEG gerichtlich eingeklagt werden. Die Forderungen sind durch einen gesetzlichen Vorrang (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG) bei Zwangsversteigerungen bevorzugt. Anhaltende Zahlungsrückstände können zur Entziehung des Wohnungseigentums führen (§ 17 WEG). Es empfiehlt sich daher, pünktlich zu zahlen.

Unterschied Hausgeld und Nebenkosten bei der Miete?

Das Hausgeld zahlt der Eigentümer an die WEG und enthält neben umlagefähigen Betriebskosten auch die Instandhaltungsrücklage und die Verwaltungskosten. Bei der Miete zahlt der Mieter Nebenkosten, die nur die umlagefähigen Betriebskosten (§ 2 BetrKV) umfassen — Instandhaltungsrücklage und Verwaltungskosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden.

Verwandte Rechner