Berechnen Sie den Rentenbetrag bei knappschaftlicher Rentenversicherung. Der Rechner ermittelt den maßgeblichen Rentenartfaktor nach § 82 SGB VI für alle Rentenarten (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrenten) und stellt den Knappschaftsbonus im Vergleich zur allgemeinen Rentenversicherung dar.
Rechtsgrundlage
- § 82 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) ↗
Rentenartfaktor in der knappschaftlichen Rentenversicherung
Gültig ab: 1. 1. 2025
- § 67 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) ↗
Rentenartfaktor in der allgemeinen Rentenversicherung (Vergleich)
Gültig ab: 1. 1. 2023
Kurz zum Thema
Die knappschaftliche Rentenversicherung ist eines der ältesten Sozialversicherungssysteme Deutschlands. Sie wurde im 13. Jahrhundert für Bergleute eingeführt und ist heute im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelt. Der wesentliche Unterschied zur allgemeinen Rentenversicherung liegt im erhöhten Rentenartfaktor: Statt 1,0 gilt für Altersrenten, volle Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten ein Faktor von 1,3333, was einer Rentensteigerung von einem Drittel entspricht. Verwaltet wird die knappschaftliche Rentenversicherung von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) mit Sitz in Bochum.
Rentenartfaktoren nach § 82 SGB VI
Die Rentenartfaktoren in der knappschaftlichen Rentenversicherung sind in § 82 SGB VI abschließend geregelt und weichen erheblich von den allgemeinen Faktoren (§ 67 SGB VI) ab. Für Altersrenten, volle Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten gilt der erhöhte Faktor von 1,3333 (entspricht 4/3). Die Rente für Bergleute nach § 45 SGB VI hat einen eigenen, niedrigeren Faktor von 0,5333. Bei teilweiser Erwerbsminderung gibt es zwei Fälle: Für Versicherte, die zuletzt knappschaftlich beschäftigt waren, gilt 0,6; in allen anderen Fällen 0,9. Hinterbliebenenrenten (Witwen, Waisen) haben ebenfalls erhöhte Faktoren, die von 0,1333 (Halbwaisen) bis 0,7333 (große Witwenrente) reichen.
Berechnung des Rentenbetrags
Der monatliche Rentenbetrag ergibt sich aus der Grundformel der gesetzlichen Rentenversicherung: Persönliche Entgeltpunkte (EP) × Rentenartfaktor (RAF) × aktueller Rentenwert (aRW). In der knappschaftlichen RV werden die persönlichen Entgeltpunkte nach § 81 SGB VI unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelt. Der aktuelle Rentenwert beträgt im Jahr 2026 (H1) einheitlich 37,60 €. Ein Versicherter mit 25 EP und Altersrente erhält in der Knappschaft rund 1.253 € — gegenüber etwa 940 € in der allgemeinen RV. Dieser "Knappschaftsbonus" reflektiert die besonderen Belastungen der Bergarbeit und die frühere Einführung des Rentenversicherungsschutzes für Bergleute.
Häufig gestellte Fragen zur knappschaftlichen Rentenversicherung
Warum ist der Rentenartfaktor in der Knappschaft höher?
Die knappschaftliche Rentenversicherung berücksichtigt die besonders schwere und gesundheitsgefährdende Arbeit im Bergbau durch einen höheren Rentenartfaktor von 1,3333 statt 1,0. Das entspricht einer 33 % höheren Rente für dieselben Entgeltpunkte. Die Regelung hat historische Wurzeln in der besonderen Schutzwürdigkeit der Bergleute und ist in § 82 SGB VI verankert.
Wie hoch ist der Rentenartfaktor bei Altersrente in der Knappschaft?
Der Rentenartfaktor beträgt 1,3333 für Altersrenten in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Bei 25 EP und einem Rentenwert von 37,60 € ergibt das: 25 × 1,3333 × 37,60 € ≈ 1.253,31 € — gegenüber 940,00 € in der allgemeinen RV. Die exakten Werte variieren je nach Rentenwert.
Wer ist in der knappschaftlichen Rentenversicherung versichert?
Beschäftigte im Bergbau (Steinkohlenbergbau, Erzbergbau, Kalibergbau usw.) werden bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) versichert. Daneben gibt es weitere Versichertengruppen wie Seeleute und Bahnbeschäftigte. Die knappschaftliche Rentenversicherung gilt als Sonderversicherungssystem innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung.
Was ist die Rente für Bergleute?
Die Rente für Bergleute (§ 45 SGB VI) ist eine besondere Rentenart für Bergbauversicherte, die ihre bergmännische Tätigkeit aufgeben mussten und das 50. Lebensjahr vollendet haben. Der Rentenartfaktor beträgt hier 0,5333 — also niedriger als bei der Altersrente.
Gelten die erhöhten Faktoren auch für Hinterbliebene in der Knappschaft?
Ja, auch bei Witwenrenten und Waisenrenten gelten in der Knappschaft höhere Rentenartfaktoren. Die große Witwenrente hat nach Ablauf der ersten 3 Monate einen RAF von 0,7333 — in der allgemeinen RV beträgt er nur 0,55. Die erhöhten Faktoren spiegeln die besondere soziale Sicherungsaufgabe der knappschaftlichen Versicherung wider.
Wie wird der Beitragssatz in der Knappschaft berechnet?
Der Beitragssatz in der knappschaftlichen Rentenversicherung ist höher als in der allgemeinen RV. Im Jahr 2026 beträgt er 24,7 % (allgemeine RV: 18,6 %). Der erhöhte Beitrag wird zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur Hälfte vom Arbeitnehmer getragen. Der Bund zahlt einen besonderen Zuschuss, da die knappschaftliche RV strukturell defizitär ist.