Wie viel Kindergeld erhalten Sie 2026 nach dem Bundeskindergeldgesetz? Unser Rechner ermittelt den Gesamtbetrag nach § 6 BKGG — einheitlich 250 € je Kind/Monat seit Januar 2023 — für bis zu 6 Kinder und beliebige Bezugszeiträume.
Kindergeld Höhe (§ 6 BKGG) 2026
Kindergeld nach BKGG berechnen — 250 € je Kind/Monat
Rechtsgrundlage
- § 6 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) ↗
Höhe des Kindergelds — 250 € je Kind (einheitlich seit Jan 2023)
Gültig ab: 1. 1. 2023
- § 66 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Kindergeld nach EStG (für unbeschränkt Steuerpflichtige) — identischer Betrag 250 €
Gültig ab: 1. 1. 2023
Kindergeld nach BKGG 2026 — § 6 BKGG
Kindergeld nach BKGG — Überblick
Das Bundeskindergeldgesetz (BKGG) regelt den Kindergeldanspruch für Personen, die keinen Anspruch nach dem Einkommensteuergesetz haben. § 6 BKGG legt die Höhe des Kindergelds fest: Seit dem 1. Januar 2023 beträgt dieser einheitlich 250 € je Kind und Monat — unabhängig davon, das wievielte Kind es ist. Dieser Betrag ist identisch mit dem Kindergeld nach § 66 EStG.
Einheitlicher Satz seit Januar 2023
Bis Ende 2022 galten gestaffelte Kindergeldbeträge: 219 € für das erste und zweite Kind, 225 € für das dritte Kind und 250 € ab dem vierten Kind. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde die Staffelung abgeschafft. Seitdem gilt ein einheitlicher Betrag von 250 € je Kind — eine erhebliche Vereinfachung für Familien mit einem, zwei oder drei Kindern, die nun denselben Satz erhalten wie Familien mit vier oder mehr Kindern.
BKGG vs. EStG-Kindergeld — Abgrenzung
In Deutschland existieren zwei Rechtsgrundlagen für das Kindergeld: Das EStG-Kindergeld nach §§ 62–78 EStG gilt für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland — das ist die überwiegende Mehrheit der Berechtigten, Anträge bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit. Das BKGG-Kindergeld ist eine Auffangregelung für Personen, die nicht unter das EStG fallen, aber in einer vergleichbaren Situation sind — z.B. Beamte und Richter mit Einsatz im Ausland oder bestimmte EU-Bürger. Beide Leistungen sind betragsmäßig identisch.
Anspruchsdauer und Altersgrenze
Der Kindergeldanspruch besteht grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Er verlängert sich auf bis zu 25 Jahre, wenn das Kind sich in Ausbildung oder Studium befindet, einen Freiwilligendienst (BFD, FSJ, FÖJ) ableistet oder nach abgeschlossener Ausbildung arbeitssuchend gemeldet ist. Bei Kindern mit Behinderung, die außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, besteht keine Altersgrenze.
Häufige Fragen zum Kindergeld nach BKGG
Wie viel Kindergeld gibt es 2026 nach BKGG?
Nach § 6 BKGG beträgt das Kindergeld 2026 einheitlich 250 € je Kind und Monat. Dieser Betrag gilt für alle kindergeldberechtigten Kinder gleichermaßen — unabhängig von der Rangfolge (also auch für das 4. oder 5. Kind). Der einheitliche Satz gilt seit Januar 2023.
Was ist der Unterschied zwischen BKGG-Kindergeld und EStG-Kindergeld?
Das Kindergeld wird in Deutschland auf zwei Rechtsgrundlagen gewährt: Nach dem Einkommensteuergesetz (§ 66 EStG) für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen — also die überwiegende Mehrheit. Das BKGG (§ 6) gilt als Auffangregelung für Personen, die nicht der deutschen EStG-Pflicht unterliegen, z.B. bestimmte im Ausland tätige Beamte oder Personen ohne gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Die Höhe ist jedoch in beiden Fällen identisch: 250 € je Kind.
Seit wann gilt das einheitliche Kindergeld von 250 €?
Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein einheitlicher Kindergeldbetrag von 250 € je Kind und Monat. Zuvor gab es gestaffelte Beträge (219 € für 1. und 2. Kind, 225 € für das 3. Kind, 250 € ab dem 4. Kind). Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde die Staffelung abgeschafft.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld nach BKGG?
Kindergeld nach BKGG erhalten vor allem: Beamte und Richter, die ins Ausland entsandt wurden (soweit kein EStG-Anspruch besteht), bestimmte Personen ohne Wohnsitz in Deutschland aber mit deutschen Staatsbürgern vergleichbarem Status sowie EU-Bürger in bestimmten Konstellationen. Für die meisten Eltern in Deutschland gilt das Kindergeld nach § 66 EStG — Antrag beim zuständigen Familienkasse.
Bis wann wird Kindergeld nach BKGG gezahlt?
Grundsätzlich wird Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr des Kindes (§ 2 BKGG) gewährt. Darüber hinaus kann es bis zum 25. Lebensjahr bezogen werden, wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung bzw. einem Studium befindet, einen Freiwilligendienst ableistet oder arbeitssuchend gemeldet ist. Bei Behinderung des Kindes gibt es keine Altersgrenze.
Wie wird das Kindergeld bei mehreren Kindern berechnet?
Da seit 2023 ein einheitlicher Satz von 250 € je Kind gilt, multipliziert sich der monatliche Kindergeldbetrag einfach mit der Anzahl der berechtigten Kinder. Für 2 Kinder: 500 €/Monat, für 3 Kinder: 750 €/Monat. Im Jahr ergeben sich bei 12 Bezugsmonaten 3.000 € (1 Kind), 6.000 € (2 Kinder) bzw. 9.000 € (3 Kinder).