Berechnen Sie, wie viel Witwenrente Sie nach der Einkommensanrechnung nach § 97 SGB VI noch erhalten. Der Freibetrag 2026 beträgt 950,37 € monatlich (plus 201,71 € je Kind) — Einkommen darüber wird zu 40% angerechnet.
Witwenrente Einkommensanrechnung 2026
§ 97 SGB VI — Freibetrag 950,37 €/Monat + 201,71 € je Kind
Rechtsgrundlage
- § 97 SGB VI (SGB VI) ↗
Einkommensanrechnung auf Witwen-/Witwerrente
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 46 SGB VI (SGB VI) ↗
Witwenrente und Witwerrente
Gültig ab: 1. 1. 2026
Einkommensanrechnung auf Witwenrente 2026 — § 97 SGB VI
Wer nach dem Tod des Partners eine Witwenrente oder Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, muss eigenes Einkommen unter bestimmten Umständen anrechnen lassen. § 97 SGB VI regelt, in welchem Umfang eigene Einkünfte die Witwenrente kürzen.
Freibetrag 2026
Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung beträgt 2026 monatlich 950,37 Euro. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind (bis 18 Jahre, unter bestimmten Voraussetzungen bis 27 Jahre) erhöht sich der Freibetrag um weitere 201,71 Euro pro Monat. Diese Beträge werden jährlich mit der allgemeinen Rentenanpassung fortgeschrieben.
Anrechnungsverfahren
Das Einkommen, das den Freibetrag übersteigt, wird zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. Das anrechenbare Einkommen umfasst Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, Betriebsrenten und Versorgungsbezüge, Erwerbsersatzeinkommen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld sowie eigene gesetzliche Renten (Altersrente, Erwerbsminderungsrente).
Beispielrechnung
Eine Witwe hat eine eigene Altersrente von 1.200 Euro monatlich und keine Kinder. Der Freibetrag 2026 beträgt 950,37 Euro. Das anzurechnende Einkommen ist 1.200 − 950,37 = 249,63 Euro. Der Kürzungsbetrag beträgt 40% davon = 99,85 Euro. Bei einer vollen Witwenrente von 700 Euro verbleiben ihr also 700 − 99,85 = 600,15 Euro monatlich.
Kleine und große Witwenrente
Die Einkommensanrechnung gilt für beide Rentenarten. Die kleine Witwenrente (25% der Rente des Verstorbenen) wird maximal 24 Monate lang gezahlt und wird ebenfalls nach § 97 SGB VI auf Einkommen angerechnet. Die große Witwenrente (55%) steht dauerhaft zu, wenn der Überlebende mindestens 47 Jahre alt ist oder ein Kind erzieht oder erwerbsgemindert ist.
Häufige Fragen zur Witwenrente Einkommensanrechnung
Wird meine eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet?
Ja, eigenes Einkommen (Rente, Erwerbseinkommen, Einkommensersatzleistungen) wird nach § 97 SGB VI auf die Witwenrente angerechnet. Es gilt jedoch ein monatlicher Freibetrag von 950,37 € (2026) plus 201,71 € je waisenrentenberechtigtem Kind. Nur das Einkommen über diesem Freibetrag wird zu 40% angerechnet.
Wie hoch ist der Freibetrag für die Witwenrente 2026?
Der Freibetrag beträgt 2026 monatlich 950,37 €. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht er sich um weitere 201,71 € pro Monat. Dieser Betrag wird jährlich mit der Rentenanpassung fortgeschrieben.
Wie viel wird von der Witwenrente gekürzt?
Das Einkommen, das den Freibetrag übersteigt, wird zu 40% auf die Witwenrente angerechnet. Das bedeutet: Liegt Ihr Einkommen 500 € über dem Freibetrag, wird die Witwenrente um 200 € (40% × 500 €) gekürzt.
Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Witwenrente?
Die kleine Witwenrente (25% der vollen Rente) wird in den ersten 24 Monaten nach dem Tod des Partners gezahlt. Die große Witwenrente (55%) steht dauerhaft zu, wenn der Überlebende mindestens 47 Jahre alt ist, ein Kind erzieht oder erwerbsgemindert ist.
Zählt die eigene Altersrente zum anzurechnenden Einkommen?
Ja, eigene Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten werden als Einkommen nach § 97 SGB VI voll angerechnet. Auch Betriebsrenten, Beamtenpensionen und Erwerbseinkommen fließen in die Anrechnung ein.