§§ 3–5 MindZV

Berechnen Sie die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbeteiligung an Überschüssen in der Lebensversicherung nach der Mindestzuführungsverordnung (MindZV): Zinsüberschüsse 90% (§ 3), Risikoüberschüsse 50% (§ 4), sonstige Überschüsse 50% (§ 5). Geben Sie Ihren Jahresbeitrag und die Gesamtüberschüsse des Versicherers ein.

Letzte Aktualisierung: 2. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Mindestbeteiligung in der Lebensversicherung: MindZV erklärt

Die Mindestzuführungsverordnung (MindZV) ist eine zentrale Schutzvorschrift für Versicherungsnehmer in der Lebensversicherung. Sie schreibt vor, welchen Mindestanteil der erwirtschafteten Überschüsse der Versicherer an seine Kunden weitergeben muss. Die Verordnung trat 2016 in Kraft und ergänzt die Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) zur Überschussbeteiligung.

Arten von Überschüssen in der Lebensversicherung

Lebensversicherungen erwirtschaften Überschüsse aus drei Quellen: Zinsüberschüsse entstehen, wenn die Kapitalanlagerendite den garantierten Rechnungszins übersteigt. Risikoüberschüsse resultieren aus einer günstigeren Sterblichkeitsentwicklung als kalkuliert. Sonstige Überschüsse umfassen Einsparungen bei den Verwaltungskosten und sonstige positive Abweichungen von der Kalkulation.

Mindestbeteiligungsquoten nach MindZV

Die MindZV legt für jede Überschussart eine Mindestquote fest. Bei Zinsüberschüssen (§ 3 MindZV) müssen mindestens 90% an die Versicherungsnehmer ausgeschüttet werden — der Gesetzgeber begründet dies damit, dass diese Überschüsse direkt aus den eingezahlten Beiträgen der Kunden stammen. Bei Risikoüberschüssen (§ 4 MindZV) und sonstigen Überschüssen (§ 5 MindZV) beträgt die Mindestquote jeweils 50%.

Verteilung auf einzelne Verträge

Die Verteilung der Mindestbeteiligung auf einzelne Verträge ist Aufgabe des Versicherers und richtet sich nach dem im Geschäftsplan festgelegten Überschussverteilungsplan. Dabei kommen verschiedene Methoden zum Einsatz: die laufende Überschussbeteiligung (jährliche Gutschrift), der Schlussüberschuss (Auszahlung bei Vertragsende) und die Beteiligung an Bewertungsreserven gemäß § 153 VVG. Jeder Versicherungsnehmer hat gemäß § 153 VVG Anspruch auf Auskunft über seine individuelle Überschussbeteiligung.

Praktische Bedeutung für Versicherungsnehmer

Im aktuellen Niedrigzinsumfeld sind Zinsüberschüsse deutlich gesunken, da viele Versicherer ihre Kapitalanlagen in einer Periode sehr niedriger Zinsen getätigt haben. Dennoch bleibt die MindZV relevant, da auch kleine Zinsüberschüsse vollständig unter die 90%-Mindestquote fallen. Versicherungsnehmer erhalten jährlich eine Standmitteilung, die die angerechnete Überschussbeteiligung ausweist. Ein Vergleich mit den Mindestquoten der MindZV ermöglicht eine Überprüfung der ordnungsgemäßen Ausschüttung.

Häufig gestellte Fragen zur Mindestbeitragsrückerstattung

Was ist die Mindestzuführungsverordnung (MindZV)?

Die Mindestzuführungsverordnung (MindZV) legt fest, welchen Mindestanteil der erzielten Überschüsse ein Lebensversicherer seinen Versicherungsnehmern gutschreiben muss. Sie setzt Mindestbeteiligungsquoten fest: 90% bei Zinsüberschüssen (§ 3 MindZV), 50% bei Risikoüberschüssen (§ 4 MindZV) und 50% bei sonstigen Überschüssen (§ 5 MindZV).

Was sind Zinsüberschüsse und warum gilt die 90%-Quote?

Zinsüberschüsse entstehen, wenn der Versicherer mit den angelegten Beiträgen eine höhere Rendite erzielt als den vertraglich garantierten Rechnungszins. Da diese Überschüsse direkt aus den Prämien der Versicherungsnehmer erwirtschaftet werden, sieht § 3 MindZV eine Mindestbeteiligungsquote von 90% vor — dem Versicherer verbleiben maximal 10% davon.

Was sind Risikoüberschüsse in der Lebensversicherung?

Risikoüberschüsse entstehen, wenn der Versicherer mit dem Todesfallrisiko besser kalkuliert als erwartet, also weniger Todesfälle eintreten als in der Kalkulation unterstellt. Nach § 4 MindZV müssen mindestens 50% dieser Überschüsse an die Versicherungsnehmer weitergegeben werden.

Wie wird mein Anteil an der Rückerstattung berechnet?

Der Versicherer verteilt die Mindestbeteiligung auf die einzelnen Verträge nach dem im Geschäftsplan festgelegten Überschussverteilungsplan. Die genaue Methode ist vertragsindividuell. Dieser Rechner zeigt eine vereinfachte Schätzung basierend auf dem Verhältnis Ihres Beitrags zu den Gesamtüberschüssen — für eine genaue Auskunft wenden Sie sich an Ihren Versicherer.

Gilt die MindZV auch für private Krankenversicherungen (PKV)?

Die MindZV gilt primär für die Lebensversicherung. Für die PKV gelten spezifische Vorschriften zur Alterungsrückstellung und zur Beitragsrückerstattung nach § 12a VAG und den Kalkulationsverordnungen. Die Bezeichnung "PKV-Mindestbeitragsrückerstattung" im allgemeinen Sprachgebrauch bezieht sich häufig auf Lebensversicherungsprodukte mit Krankenkomponente.

Wann erhalte ich meine Rückerstattung?

Die Zuteilung der Überschussbeteiligung erfolgt jährlich zum Vertragsjahrestag. Der Versicherer ist verpflichtet, im Rahmen seiner Jahresinformationen über die erzielte Überschussbeteiligung zu informieren. Die Auszahlung hängt von der vereinbarten Form ab: laufende Verzinsung, Bonus oder endfällige Auszahlung.

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