§§ 2–3 SvEV

Berechnen Sie den amtlichen Sachbezugswert 2026 für Mahlzeiten und Unterkunft nach §§ 2–3 SvEV. Der Rechner ermittelt den SV-pflichtigen Betrag nach Abzug des Mitarbeiter-Eigenanteils sowie den geschätzten Arbeitgeber-SV-Anteil (ca. 20 %).

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Sachbezugswerte 2026 — SvEV Mahlzeiten und Unterkunft

<h3>Sachbezugswerte 2026 — Grundlagen nach SvEV</h3> <p> Der Gesetzgeber verpflichtet Arbeitgeber, geldwerte Vorteile wie kostenlose Mahlzeiten oder eine freie Unterkunft als Arbeitsentgelt anzusetzen. Die Grundlage bildet die <strong>Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)</strong>, die jährlich die amtlichen Sachbezugswerte festsetzt. Der Wert eines Sachbezugs bestimmt, ob und in welcher Höhe Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Ein zu niedriger Ansatz kann zu Nachforderungen bei Betriebsprüfungen führen. </p> <h3>Mahlzeiten: Frühstück, Mittagessen, Abendessen</h3> <p> Für 2026 betragen die amtlichen Tageswerte nach § 2 Abs. 1 SvEV: <strong>Frühstück 2,17 €</strong>, <strong>Mittagessen 4,07 €</strong> und <strong>Abendessen 4,07 €</strong>. Stellt der Arbeitgeber alle drei Mahlzeiten (Vollverpflegung), gilt der Gesamtwert von <strong>10,31 €/Tag</strong>. Bei einer 5-Tage-Woche mit 20 Arbeitstagen im Monat ergibt sich für Mittagessen beispielsweise ein monatlicher Sachbezugswert von 81,40 €. </p> <h3>Unterkunft: Monatspauschale 278,50 €</h3> <p> Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Unterkunft unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung, ist der amtliche Sachbezugswert von <strong>278,50 €/Monat</strong> anzusetzen (§ 2 Abs. 3 SvEV). Dieser Betrag gilt bundesweit einheitlich. Ob die Unterkunft tatsächlich teurer oder günstiger ist, spielt für den Sachbezugswert keine Rolle — maßgebend ist stets der amtliche Wert. </p> <h3>SV-pflichtiger Anteil und Eigenanteil</h3> <p> Leistet der Arbeitnehmer einen <strong>Eigenanteil</strong>, mindert dieser den SV-pflichtigen Sachbezug euro-für-euro. Übersteigt der Eigenanteil den amtlichen Sachbezugswert, entfällt die SV-Pflicht vollständig. In der Praxis vereinbaren viele Arbeitgeber einen Eigenanteil in Höhe der Hälfte des Sachbezugswerts, um Kosten und Beiträge zu teilen. </p> <h3>Arbeitgeber-Kosten durch Sachbezüge</h3> <p> Der SV-pflichtige Sachbezug erhöht das beitragspflichtige Arbeitsentgelt. Darauf entfällt der Arbeitgeber-Anteil zur Sozialversicherung von ca. 20 % (Anteile RV, KV, PV, ALV). Bei einem Sachbezug von 100 € entstehen dem Arbeitgeber somit zusätzlich rund 20 € an SV-Beiträgen, die im Personalcontrolling berücksichtigt werden müssen. </p> <h3>Steuerliche Behandlung von Sachbezügen</h3> <p> Sachbezüge sind grundsätzlich auch lohnsteuerpflichtig, sofern sie die monatliche Freigrenze von 50 € (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) überschreiten. Die SvEV-Sachbezugswerte für Mahlzeiten gelten sowohl für die Sozialversicherung als auch für die Lohnsteuer. Bei der Unterkunft richtet sich die steuerliche Bewertung ebenfalls nach dem amtlichen Sachbezugswert der SvEV. </p> <h3>Praktische Tipps für Arbeitgeber</h3> <p> Damit ein Essenszuschuss steuer- und beitragsfrei bleibt, darf der Arbeitgeberzuschuss den amtlichen Sachbezugswert (z. B. 4,07 € für das Mittagessen) nicht übersteigen. Jeder Euro über diesem Wert ist lohnsteuer- und SV-pflichtig. Es empfiehlt sich, Mahlzeitenzuschüsse präzise zu dokumentieren und die Anzahl der tatsächlichen Werktage je Monat korrekt zu erfassen. </p>

Häufige Fragen zu Sachbezugswerten 2026

Was sind Sachbezugswerte nach SvEV?

Sachbezugswerte legen fest, mit welchem Geldbetrag geldwerte Vorteile (z. B. kostenlose Mahlzeiten oder freie Unterkunft) für die Sozialversicherung bewertet werden. Sie werden jährlich per Verordnung (SvEV) festgesetzt und gelten ab dem 1. Januar des jeweiligen Jahres.

Wie hoch sind die Sachbezugswerte 2026 für Mahlzeiten?

Für 2026 gelten nach § 2 Abs. 1 SvEV folgende Werte: Frühstück 2,17 €/Tag, Mittagessen 4,07 €/Tag, Abendessen 4,07 €/Tag. Werden alle drei Mahlzeiten gestellt (Vollverpflegung), beträgt der Tageswert 10,31 €.

Was gilt für den Sachbezugswert Unterkunft 2026?

Der amtliche Sachbezugswert für eine vom Arbeitgeber gestellte Unterkunft beträgt 2026 nach § 2 Abs. 3 SvEV 278,50 €/Monat. Dieser Wert gilt bundesweit einheitlich, unabhängig vom tatsächlichen Mietwert.

Wann entfällt die SV-Pflicht für Sachbezüge?

Wenn der Mitarbeiter einen Eigenanteil zahlt, der mindestens dem amtlichen Sachbezugswert entspricht, entfällt die SV-Pflicht vollständig. Zahlt der Arbeitgeber nur einen Zuschuss, ist die Differenz (amtlicher Wert minus Eigenanteil) SV-pflichtig.

Wie hoch ist der Arbeitgeber-SV-Anteil auf Sachbezüge?

Auf den SV-pflichtigen Sachbezug fällt der paritätische Arbeitgeber-Anteil zur Sozialversicherung an (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Im Jahr 2026 beträgt der Arbeitgeber-Gesamtanteil ca. 20 % des SV-pflichtigen Betrags.

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