Berechnen Sie den monatlichen Regelsatz der Sozialhilfe nach § 27a SGB XII. Wählen Sie die passende Regelbedarfsstufe und die Anzahl der Personen — der Rechner zeigt den Regelsatz pro Person und den Gesamtbetrag für 2026.
Rechtsgrundlage
- § 27a Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ↗
Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarf und Regelsätze — Grundlage der Sozialhilfeberechnung
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 28 Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) ↗
Fortschreibung der Regelbedarfsstufen — jährliche Anpassung an Preis- und Lohnentwicklung
Gültig ab: 1. 1. 2026
- Anlage zu § 28 Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) ↗
Regelbedarfsstufen-Tabelle mit konkreten Euro-Beträgen für 2026
Gültig ab: 1. 1. 2026
Regelsatz Sozialhilfe 2026 — § 27a SGB XII erklärt
Der Regelsatz nach § 27a SGB XII bildet das finanzielle Fundament der Sozialhilfe in Deutschland. Er sichert den notwendigen Lebensunterhalt für Menschen, die ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können und nicht erwerbsfähig sind. Der Regelsatz ist pauschaliert und deckt die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (Strom) sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens ab.
Regelbedarfsstufen 2026 im Überblick
Die sechs Regelbedarfsstufen staffeln den Regelsatz nach Alter und Haushaltskonstellation. Stufe 1 gilt für Alleinstehende und Alleinerziehende mit 563 € monatlich. In Paarhaushalten erhält jeder Partner nach Stufe 2 jeweils 506 €. Erwachsene zwischen 18 und 24 Jahren, die noch im elterlichen Haushalt leben, bekommen nach Stufe 3 einen Regelsatz von 451 €. Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren gilt Stufe 4 mit 471 €, für Kinder von 6 bis 13 Jahren Stufe 5 mit 390 € und für Kinder unter 6 Jahren Stufe 6 mit 357 €.
Fortschreibung nach dem RBEG
Die jährliche Fortschreibung der Regelbedarfsstufen erfolgt nach § 28 des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes (RBEG). Das Verfahren basiert auf einem Mischindex aus der Preisentwicklung regelbedarfsrelevanter Güter und Dienstleistungen (Gewichtung 70 %) und der Nettolohnentwicklung (Gewichtung 30 %). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlässt jährlich eine Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung, die die neuen Beträge festlegt. Die Werte gelten jeweils ab dem 1. Januar eines Jahres.
Abgrenzung zu weiteren Leistungen
Neben dem Regelsatz umfasst die Sozialhilfe weitere Leistungsbestandteile. Kosten der Unterkunft und Heizung werden nach § 35 SGB XII in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit sie angemessen sind. Mehrbedarf kann nach § 30 SGB XII für bestimmte Personengruppen gewährt werden — beispielsweise für Alleinerziehende, werdende Mütter oder Menschen mit Behinderung. Einmalige Bedarfe wie Erstausstattung der Wohnung oder Bekleidung werden nach § 31 SGB XII gesondert übernommen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden ebenfalls separat geleistet.
Praktische Bedeutung für Betroffene
Für die rund 800.000 Empfänger von Sozialhilfe in Deutschland ist der Regelsatz die zentrale Bezugsgröße ihres monatlichen Budgets. Er bestimmt, wieviel Geld für den alltäglichen Bedarf zur Verfügung steht. Die Höhe der einzelnen Stufen wird regelmäßig politisch diskutiert — insbesondere die Frage, ob der Regelsatz das soziokulturelle Existenzminimum tatsächlich deckt. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, dass der Regelsatz transparent und nachvollziehbar ermittelt werden muss und ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten muss.
Häufige Fragen zum Regelsatz Sozialhilfe
Was ist der Regelsatz nach § 27a SGB XII?
Der Regelsatz ist der pauschalierte Betrag, der den notwendigen Lebensunterhalt von Sozialhilfe-Empfängern abdeckt. Er umfasst Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Der Regelsatz wird jährlich anhand der Preis- und Lohnentwicklung fortgeschrieben (§ 28 RBEG).
Wie hoch sind die Regelbedarfsstufen 2026?
Die Regelbedarfsstufen 2026 betragen: Stufe 1 (Alleinstehend) 563 €, Stufe 2 (Paare je Partner) 506 €, Stufe 3 (Erwachsene 18–24 im elterlichen Haushalt) 451 €, Stufe 4 (Jugendliche 14–17) 471 €, Stufe 5 (Kinder 6–13) 390 €, Stufe 6 (Kinder 0–5) 357 €. Diese Beträge gelten ab dem 1. Januar 2026.
Was ist der Unterschied zwischen Sozialhilfe und Bürgergeld?
Sozialhilfe (SGB XII) erhalten Personen, die nicht erwerbsfähig sind — z. B. wegen Alter (vor Renteneintritt) oder dauerhafter voller Erwerbsminderung. Bürgergeld (SGB II) erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter von 15 bis zum Rentenalter. Die Regelsätze sind in beiden Systemen identisch, die Anspruchsvoraussetzungen und Pflichten unterscheiden sich jedoch erheblich.
Wie wird der Regelsatz jährlich angepasst?
Die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen erfolgt jährlich nach § 28 RBEG. Basis ist ein Mischindex aus der Preisentwicklung regelbedarfsrelevanter Güter (70 %) und der Nettolohnentwicklung (30 %). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt die neuen Beträge per Verordnung (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung) bekannt.
Deckt der Regelsatz auch Miete und Heizkosten ab?
Nein. Miete und Heizkosten (Kosten der Unterkunft) werden nach § 35 SGB XII separat in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit sie angemessen sind. Der Regelsatz deckt nur den laufenden Lebensunterhalt ohne Wohnkosten. Für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gibt es ebenfalls gesonderte Leistungen.
Wer bestimmt die Regelbedarfsstufe?
Die Regelbedarfsstufe ergibt sich aus dem Alter und der Haushaltssituation. Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten Stufe 1. In einer Partnerschaft erhält jeder Partner Stufe 2. Kinder und Jugendliche werden nach Alter in die Stufen 4–6 eingruppiert. Erwachsene Kinder (18–24), die noch im elterlichen Haushalt leben, erhalten Stufe 3.