Simulieren Sie Ihre zukünftige Rente nach § 109 SGB VI. Geben Sie Ihre aktuellen Entgeltpunkte, Ihr Alter und das erwartete Jahresbrutto ein — der Rechner projiziert Ihre monatliche Bruttorente mit dem aktuellen Rentenwert von 39,32 Euro und berücksichtigt Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt.
Rechtsgrundlage
- § 109 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) ↗
Renteninformation — jährliche Auskunft über Rentenansprüche
Gültig ab: 1. 1. 2024
- § 64 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) ↗
Rentenformel — EP × ZF × RAF × aRW
Gültig ab: 1. 1. 2024
- § 68 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) ↗
Aktueller Rentenwert — Anpassungsformel
Gültig ab: 1. 7. 2024
Rentenauskunft Simulation 2026 — Rentenformel und Entgeltpunkte
Die Renteninformation — § 109 SGB VI
Jedes Jahr erhalten Versicherte ab 27 Jahren mit mindestens fünf Beitragsjahren eine Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung. Dieses Dokument enthält die bisher erworbenen Entgeltpunkte, die aktuelle Rentenanwartschaft bei voller Erwerbsminderung und eine Hochrechnung der voraussichtlichen Altersrente. Unser Simulationsrechner geht einen Schritt weiter: Er ermöglicht es, verschiedene Szenarien für die verbleibenden Erwerbsjahre durchzuspielen und die Auswirkungen auf die monatliche Bruttorente zu sehen.
Die Rentenformel im Detail
Die gesetzliche Rente berechnet sich nach § 64 SGB VI mit der Formel: Monatliche Rente = EP × ZF × RAF × aRW. Dabei stehen EP für die persönlichen Entgeltpunkte, ZF für den Zugangsfaktor (1,0 bei regulärem Renteneintritt), RAF für den Rentenartfaktor (1,0 bei Altersrente) und aRW für den aktuellen Rentenwert. Der aktuelle Rentenwert beträgt 2026 voraussichtlich 39,32 Euro und wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Die Anpassungsformel berücksichtigt die Lohnentwicklung, den Nachhaltigkeitsfaktor und den Beitragssatzfaktor.
Entgeltpunkte — das Herzstück der Rente
Ein Entgeltpunkt entspricht einem Jahr Beitragszahlung auf Basis des Durchschnittsentgelts (2026 vorläufig: 45.358 Euro). Wer mehr verdient, erhält entsprechend mehr Punkte — bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 96.600 Euro (West, 2026), was rund 2,13 EP pro Jahr ergibt. Neben Beschäftigungszeiten werden auch Kindererziehungszeiten (bis zu 3 EP pro Kind nach 1992), Pflegezeiten und Zeiten der Arbeitslosigkeit mit Entgeltpunkten bewertet. Die Summe aller Entgeltpunkte über das gesamte Erwerbsleben bestimmt maßgeblich die Rentenhöhe.
Zugangsfaktor und vorzeitiger Renteneintritt
Wer vor der Regelaltersgrenze von 67 Jahren in Rente geht, muss mit dauerhaften Abschlägen rechnen. Pro Monat vorzeitigem Eintritt sinkt der Zugangsfaktor um 0,003 (= 0,3 %). Bei einem Renteneintritt mit 63 Jahren — also 48 Monate früher — beträgt der Abschlag 14,4 %, der Zugangsfaktor sinkt auf 0,856. Diese Abschläge gelten lebenslang und werden auch bei späteren Rentenanpassungen nicht ausgeglichen. Umgekehrt gibt es für jeden Monat über die Regelaltersgrenze hinaus einen Zuschlag von 0,5 % (Zugangsfaktor steigt über 1,0).
Häufige Fragen zur Rentenauskunft und Rentenformel
Was ist die Renteninformation nach § 109 SGB VI?
Die Renteninformation ist eine jährliche Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung an alle Versicherten ab 27 Jahren mit mindestens 5 Beitragsjahren. Sie zeigt die bisher erworbenen Entgeltpunkte, die aktuelle Rentenanwartschaft und eine Hochrechnung der voraussichtlichen Rente.
Wie berechnet sich die Rente nach der Rentenformel?
Die monatliche Bruttorente ergibt sich aus: Entgeltpunkte (EP) × Zugangsfaktor (ZF) × Rentenartfaktor (RAF) × aktueller Rentenwert (aRW). Der aktuelle Rentenwert beträgt 2026 voraussichtlich 39,32 € (West). 1 Entgeltpunkt = 1 Jahr Durchschnittsverdienst.
Was sind Entgeltpunkte und wie werden sie berechnet?
Entgeltpunkte spiegeln das Verhältnis Ihres Jahreseinkommens zum Durchschnittsentgelt wider. Verdienen Sie genau das Durchschnittsentgelt (2026: ca. 45.358 €), erhalten Sie 1 EP. Bei doppeltem Gehalt 2 EP, bei halbem 0,5 EP. Maximal gibt es die Beitragsbemessungsgrenze (ca. 2,05 EP).
Was ist der Zugangsfaktor und wie wirkt sich ein früher Renteneintritt aus?
Der Zugangsfaktor beträgt bei Renteneintritt zum Regelalter (67 Jahre) genau 1,0. Bei vorzeitigem Renteneintritt wird pro Monat ein Abschlag von 0,3 % vorgenommen. Bei 4 Jahren früher (63 statt 67) beträgt der Abschlag 14,4 %, der Zugangsfaktor also 0,856.
Kann ich die Simulation für verschiedene Szenarien nutzen?
Ja, der Rechner eignet sich ideal für Szenario-Analysen: Variieren Sie das erwartete Jahresbrutto, das Renteneintrittsalter oder die aktuellen Entgeltpunkte, um verschiedene Zukunftsszenarien durchzuspielen — etwa Teilzeitarbeit, Gehaltserhöhungen oder einen früheren Renteneintritt.
Berücksichtigt der Rechner die Rentenanpassung?
Der Rechner verwendet den aktuellen Rentenwert von 39,32 € (2026). Zukünftige Rentenanpassungen sind nicht eingepreist. In der Realität steigt der Rentenwert regelmäßig (§ 68 SGB VI), sodass die tatsächliche Rente höher ausfallen dürfte als die heutige Projektion.