Berechnen Sie den Finanzierungsanteil Ihrer Pflegekasse am zentralen Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung gemäß § 1 AFVFINV. Der Rechner ermittelt den monatlichen und jährlichen Beitrag auf Basis der Beitragseinnahmen und des gesetzlichen Finanzierungsanteils. Gültig für das Jahr 2026.
Rechtsgrundlage
- § 1 Verordnung über das Nähere zur Finanzierung des Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung (AFVFINV) ↗
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 66 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) ↗
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema
Der Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung ist ein zentrales Instrument zur Sicherstellung einer gerechten Lastenverteilung zwischen den gesetzlichen Pflegekassen in Deutschland. Grundlage ist § 66 SGB XI in Verbindung mit der Verordnung über das Nähere zur Finanzierung des Ausgleichsfonds (AFVFINV). Jede gesetzliche Pflegekasse ist verpflichtet, einen festgelegten Anteil ihrer Beitragseinnahmen an diesen Fonds abzuführen.
Zweck des Ausgleichsfonds
Der Ausgleichsfonds dient dazu, strukturelle Unterschiede in der Mitgliederstruktur der Pflegekassen auszugleichen. Da Pflegekassen mit älteren oder pflegebedürftigeren Mitgliedern höhere Leistungsausgaben haben als solche mit jüngeren Mitgliedern, schafft der Fonds einen strukturellen Ausgleich. Dies gewährleistet, dass alle Pflegekassen wettbewerbsfähig bleiben und Leistungen gleichwertig erbringen können, unabhängig von ihrer spezifischen Mitgliederstruktur. Die AFVFINV regelt die technischen Details der Finanzierungsanteile und deren Berechnung.
Berechnung des Finanzierungsanteils
Der monatliche Finanzierungsanteil ergibt sich aus der Multiplikation der Beitragseinnahmen der Pflegekasse mit dem gesetzlich festgelegten Finanzierungsanteil in Prozent. Der Jahresbetrag ergibt sich entsprechend aus der Multiplikation des monatlichen Anteils mit zwölf Monaten. Die Finanzierungsanteile werden durch die AFVFINV festgelegt und können durch Änderungsverordnungen angepasst werden. Pflegekassen müssen die Beiträge pünktlich abführen, um die Funktionsfähigkeit des Ausgleichssystems zu gewährleisten.
Rechtliche Grundlagen 2026
Die rechtliche Grundlage für den Ausgleichsfonds bilden § 66 SGB XI (gesetzliche Ermächtigungsgrundlage) sowie die AFVFINV (Detailregelungen). Das Bundesversicherungsamt überwacht die ordnungsgemäße Durchführung des Finanzausgleichs. Für das Jahr 2026 gelten die aktuellen Regelungen der AFVFINV, die durch die jeweils gültige Fassung des SGB XI ergänzt werden. Änderungen in der Beitragsgestaltung oder strukturelle Anpassungen des Ausgleichsfonds werden regelmäßig durch Gesetzgebung und Verordnung angepasst.
Häufig gestellte Fragen zum Pflegeversicherungs-Ausgleichsfonds
Was ist der Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung?
Der Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung ist ein zentrales Finanzierungsinstrument zur gleichmäßigen Verteilung der Beitragslasten zwischen den gesetzlichen Pflegekassen. Er sorgt dafür, dass strukturelle Unterschiede in der Mitgliederstruktur zwischen den Pflegekassen ausgeglichen werden. Gesetzliche Grundlage ist § 66 SGB XI, die Detailregelungen zur Finanzierung finden sich in der AFVFINV.
Wer ist zur Einzahlung in den Ausgleichsfonds verpflichtet?
Alle gesetzlichen Pflegekassen sind gemäß § 1 AFVFINV zur Einzahlung in den Ausgleichsfonds verpflichtet. Die Höhe des Finanzierungsanteils richtet sich nach den Beitragseinnahmen der jeweiligen Pflegekasse und dem gesetzlich festgelegten Finanzierungsanteil. Ziel ist die Sicherung einer gleichmäßigen Finanzierungslast aller Pflegekassen.
Wie wird der Finanzierungsanteil berechnet?
Der Finanzierungsanteil wird als prozentualer Anteil der monatlichen Beitragseinnahmen der Pflegekasse berechnet. Die genaue Höhe des Prozentsatzes wird durch die AFVFINV geregelt und kann periodisch angepasst werden. Der Rechner ermittelt sowohl den monatlichen als auch den jährlichen Finanzierungsbeitrag.
Für welches Jahr gilt die Berechnung?
Die Berechnung basiert auf den für das Jahr 2026 geltenden Regelungen der AFVFINV und des SGB XI. Die Bezugsgrößen und Finanzierungsanteile gelten für das Kalenderjahr 2026 und können sich durch jährliche Anpassungsverordnungen ändern.
Ist die Berechnung rechtsverbindlich?
Diese Berechnung dient nur zur Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Angaben zur Finanzierung des Ausgleichsfonds wenden Sie sich an das Bundesversicherungsamt oder eine Rechtsberatung für Sozialversicherungsrecht.