§ 2 Abs. 2 KAV

Berechnen Sie die Konzessionsabgabe für Strom nach § 2 Abs. 2 KAV: Sätze von 1,32 bis 2,39 ct/kWh (Normalstrom) bzw. 0,61 bis 1,11 ct/kWh (Schwachlaststrom) — gestaffelt nach Gemeindegröße.

Konzessionsabgabe Strom Rechner 2026

📊FÜR UNTERNEHMEN2 €
Letzte Aktualisierung: 26. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Konzessionsabgabe Strom 2026 — Sätze und Berechnung nach KAV

<div class="mt-4 space-y-6 text-slate-700"> <div> <h3 class="font-semibold text-slate-900">Konzessionsabgabe für Strom — Rechtsgrundlage und Zweck</h3> <p class="mt-2"> Die <strong>Konzessionsabgabe</strong> ist eine Abgabe, die Energieversorgungsunternehmen an Gemeinden für das Recht zahlen, <strong>öffentliche Wege und Straßen</strong> zur Verlegung und zum Betrieb von Stromleitungen zu nutzen. Die Rechtsgrundlage bildet die <strong>Konzessionsabgabenverordnung (KAV)</strong> vom 9. Januar 1992, zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 14. März 2024. Die Verordnung legt Höchstsätze fest, die nach <strong>Gemeindegrößenklasse</strong> und <strong>Tarifart</strong> (Normalstrom vs. Schwachlaststrom) differenziert sind. </p> <p class="mt-2"> Die Konzessionsabgabe ist Teil des Strompreises und wird von den Energieversorgern über die <strong>Netzentgelte</strong> an die Endverbraucher weitergegeben. Sie stellt für viele Gemeinden eine bedeutende Einnahmequelle dar — bundesweit belaufen sich die Einnahmen aus Strom-Konzessionsabgaben auf rund <strong>2,5 Milliarden Euro jährlich</strong>. </p> </div> <div> <h3 class="font-semibold text-slate-900">Sätze nach Gemeindegröße (§ 2 Abs. 2 KAV)</h3> <p class="mt-2"> Für <strong>Normalstrom</strong> (Tarifkunden) gelten nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b KAV folgende Höchstsätze: Gemeinden bis 25.000 Einwohner zahlen <strong>1,32 ct/kWh</strong>, bis 100.000 Einwohner <strong>1,59 ct/kWh</strong>, bis 500.000 Einwohner <strong>1,99 ct/kWh</strong> und Großstädte über 500.000 Einwohner <strong>2,39 ct/kWh</strong>. Für einen durchschnittlichen 3-Personen-Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch ergibt sich damit eine Belastung zwischen 46,20 € und 83,65 € pro Jahr. </p> <p class="mt-2"> Für <strong>Schwachlaststrom</strong> (Nachtspeicherheizung, Wärmepumpen) gelten nach § 2 Abs. 2 Nr. 1a KAV niedrigere Sätze: <strong>0,61 ct/kWh</strong> (bis 25.000 EW), <strong>0,74 ct/kWh</strong> (bis 100.000 EW), <strong>0,93 ct/kWh</strong> (bis 500.000 EW) und <strong>1,11 ct/kWh</strong> (über 500.000 EW). Die niedrigeren Sätze sollen den Betrieb von Nachtspeicher- und Wärmepumpenheizungen wirtschaftlich attraktiver machen, da diese typischerweise in lastschwachen Zeiten (nachts) Strom beziehen. </p> </div> <div> <h3 class="font-semibold text-slate-900">Praktische Bedeutung und Transparenz</h3> <p class="mt-2"> Obwohl die Konzessionsabgabe auf der Stromrechnung meist nicht separat ausgewiesen wird, ist sie ein fester Bestandteil der Stromkosten. Verbraucher in Großstädten wie Berlin, Hamburg oder München zahlen mit 2,39 ct/kWh den Höchstsatz — bei 3.500 kWh sind das 83,65 € pro Jahr. In ländlichen Gemeinden fällt die Belastung mit 1,32 ct/kWh (46,20 €/Jahr) deutlich geringer aus. Der Wechsel des Stromanbieters ändert an der Konzessionsabgabe nichts, da sie über die Netzentgelte erhoben wird und vom <strong>Netzbetreiber</strong> — nicht vom Stromlieferanten — an die Gemeinde abgeführt wird. </p> </div> </div>

Häufige Fragen zur Konzessionsabgabe für Strom

Was ist die Konzessionsabgabe für Strom?

Die Konzessionsabgabe ist eine Abgabe, die Energieversorgungsunternehmen an die Gemeinde zahlen, in der sie ihre Leitungen verlegen. Sie entschädigt die Gemeinde für die Nutzung öffentlicher Wege und Straßen. Die Höhe richtet sich nach der Gemeindegröße und wird über den Strompreis an die Verbraucher weitergegeben. Rechtsgrundlage ist die Konzessionsabgabenverordnung (KAV).

Wie hoch ist die Konzessionsabgabe für Normalstrom?

Die Sätze für Normalstrom nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b KAV betragen: 1,32 ct/kWh für Gemeinden bis 25.000 Einwohner, 1,59 ct/kWh bis 100.000 Einwohner, 1,99 ct/kWh bis 500.000 Einwohner und 2,39 ct/kWh für Gemeinden mit über 500.000 Einwohnern. Bei einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 kWh ergibt sich eine jährliche Belastung von 46,20 € bis 83,65 €.

Was ist Schwachlaststrom und warum ist die Abgabe niedriger?

Schwachlaststrom (auch Nachtstrom) ist vergünstigter Strom für Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen, der typischerweise nachts bei geringerer Netzauslastung bezogen wird. Die Konzessionsabgabe ist hier nach § 2 Abs. 2 Nr. 1a KAV deutlich niedriger (0,61–1,11 ct/kWh), um die Nutzung schwachlastfähiger Verbrauchseinrichtungen zu fördern.

Warum unterscheiden sich die Sätze nach Gemeindegröße?

Größere Gemeinden haben höhere Infrastrukturkosten und einen intensiveren Wettbewerb um die begrenzte Fläche öffentlicher Wege. Die gestaffelten Sätze sollen dem Rechnung tragen. Die Gemeindegrößenklassen (bis 25.000 / 100.000 / 500.000 / über 500.000 Einwohner) orientieren sich an der amtlichen Bevölkerungsstatistik des Statistischen Bundesamtes.

Ist die Konzessionsabgabe im Strompreis enthalten?

Ja, die Konzessionsabgabe wird vom Energieversorger über den Strompreis an die Endverbraucher weitergegeben. Sie ist ein Bestandteil der regulierten Netzentgelte und wird auf der Stromrechnung in der Regel nicht separat ausgewiesen. Bei einem typischen Haushaltsstrompreis von ca. 40 ct/kWh macht die Konzessionsabgabe je nach Gemeindegröße 3–6 % des Gesamtpreises aus.

Können Gemeinden auf die Konzessionsabgabe verzichten?

Ja, Gemeinden können niedrigere Sätze vereinbaren oder ganz auf die Konzessionsabgabe verzichten. Die in der KAV genannten Sätze sind Höchstsätze. In der Praxis verlangen jedoch fast alle Gemeinden die Höchstsätze, da die Konzessionsabgabe eine wichtige Einnahmequelle darstellt — bundesweit fließen jährlich rund 2,5 Milliarden Euro an die Kommunen.

Verwandte Rechner