Berechnen Sie die Konzessionsabgabe für Strom nach § 2 Abs. 2 KAV: Sätze von 1,32 bis 2,39 ct/kWh (Normalstrom) bzw. 0,61 bis 1,11 ct/kWh (Schwachlaststrom) — gestaffelt nach Gemeindegröße.
Konzessionsabgabe Strom Rechner 2026
Rechtsgrundlage
- § 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b Konzessionsabgabenverordnung (KAV) (KAV) ↗
Konzessionsabgabe Strom — Tarifkunden (Normalstrom) nach Gemeindegrößenklasse
Gültig ab: 9. 1. 1992
- § 2 Abs. 2 Nr. 1a Konzessionsabgabenverordnung (KAV) (KAV) ↗
Konzessionsabgabe Schwachlaststrom (Nachtspeicher-/Wärmepumpenheizung)
Gültig ab: 9. 1. 1992
Konzessionsabgabe Strom 2026 — Sätze und Berechnung nach KAV
Häufige Fragen zur Konzessionsabgabe für Strom
Was ist die Konzessionsabgabe für Strom?
Die Konzessionsabgabe ist eine Abgabe, die Energieversorgungsunternehmen an die Gemeinde zahlen, in der sie ihre Leitungen verlegen. Sie entschädigt die Gemeinde für die Nutzung öffentlicher Wege und Straßen. Die Höhe richtet sich nach der Gemeindegröße und wird über den Strompreis an die Verbraucher weitergegeben. Rechtsgrundlage ist die Konzessionsabgabenverordnung (KAV).
Wie hoch ist die Konzessionsabgabe für Normalstrom?
Die Sätze für Normalstrom nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b KAV betragen: 1,32 ct/kWh für Gemeinden bis 25.000 Einwohner, 1,59 ct/kWh bis 100.000 Einwohner, 1,99 ct/kWh bis 500.000 Einwohner und 2,39 ct/kWh für Gemeinden mit über 500.000 Einwohnern. Bei einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 kWh ergibt sich eine jährliche Belastung von 46,20 € bis 83,65 €.
Was ist Schwachlaststrom und warum ist die Abgabe niedriger?
Schwachlaststrom (auch Nachtstrom) ist vergünstigter Strom für Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen, der typischerweise nachts bei geringerer Netzauslastung bezogen wird. Die Konzessionsabgabe ist hier nach § 2 Abs. 2 Nr. 1a KAV deutlich niedriger (0,61–1,11 ct/kWh), um die Nutzung schwachlastfähiger Verbrauchseinrichtungen zu fördern.
Warum unterscheiden sich die Sätze nach Gemeindegröße?
Größere Gemeinden haben höhere Infrastrukturkosten und einen intensiveren Wettbewerb um die begrenzte Fläche öffentlicher Wege. Die gestaffelten Sätze sollen dem Rechnung tragen. Die Gemeindegrößenklassen (bis 25.000 / 100.000 / 500.000 / über 500.000 Einwohner) orientieren sich an der amtlichen Bevölkerungsstatistik des Statistischen Bundesamtes.
Ist die Konzessionsabgabe im Strompreis enthalten?
Ja, die Konzessionsabgabe wird vom Energieversorger über den Strompreis an die Endverbraucher weitergegeben. Sie ist ein Bestandteil der regulierten Netzentgelte und wird auf der Stromrechnung in der Regel nicht separat ausgewiesen. Bei einem typischen Haushaltsstrompreis von ca. 40 ct/kWh macht die Konzessionsabgabe je nach Gemeindegröße 3–6 % des Gesamtpreises aus.
Können Gemeinden auf die Konzessionsabgabe verzichten?
Ja, Gemeinden können niedrigere Sätze vereinbaren oder ganz auf die Konzessionsabgabe verzichten. Die in der KAV genannten Sätze sind Höchstsätze. In der Praxis verlangen jedoch fast alle Gemeinden die Höchstsätze, da die Konzessionsabgabe eine wichtige Einnahmequelle darstellt — bundesweit fließen jährlich rund 2,5 Milliarden Euro an die Kommunen.