Berechnen Sie das tagesgleiche Pflegeentgelt Ihres Krankenhauses nach KHEntgG § 6a: Pflegepersonal-Istkosten geteilt durch Belegungstage. Der Rechner zeigt außerdem die Differenz zum Vorjahres-Pflegebudget — als Grundlage für Budgetverhandlungen mit den Krankenkassen.
Rechtsgrundlage
- § 6a Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) ↗
Pflegebudget — tagesgleiche Pflegeentgelte für Pflegepersonal am Bett
Gültig ab: 1. 1. 2020
- § 137i Sozialgesetzbuch V (SGB V) ↗
Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhäusern (PpUGV)
Gültig ab: 1. 1. 2019
Das Krankenhaus-Pflegebudget nach KHEntgG § 6a: tagesgleiche Pflegeentgelte
Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) wurde 2019 eine grundlegende Reform der Krankenhausvergütung eingeleitet: Die Pflegepersonalkosten am Bett werden seit 2020 nicht mehr über DRG-Fallpauschalen, sondern über ein krankenhausindividuelles Pflegebudget nach § 6a KHEntgG finanziert. Ziel ist eine kostendeckende und transparente Finanzierung der Pflege.
Funktionsweise des Pflegebudgets
Das Pflegebudget wird jährlich zwischen dem Krankenhaus und den Krankenkassen verhandelt. Es basiert auf den tatsächlichen Pflegepersonal-Istkosten des Krankenhauses. Aus dem Jahresbudget ergibt sich ein tagesgleiches Pflegeentgelt: Budget geteilt durch die Anzahl der Belegungstage. Dieses Entgelt wird je tatsächlichem Belegungstag zusätzlich zur DRG-Fallpauschale vergütet.
Was zählt zu den Pflegepersonal-Istkosten?
Zum Pflegebudget zählen ausschließlich Personalkosten für Pflegepersonal, das unmittelbar am Bett tätig ist. Dazu gehören:
- Pflegefachkräfte (examinierte Pflegekräfte) auf Bettenstationen
- Pflegehilfskräfte auf Bettenstationen
- Intensivpflegepersonal auf Intensivstationen
Nicht zum Pflegebudget gehören: Stationsleitungen, Verwaltungspersonal, Funktionspflegepersonal (OP, Endoskopie, Radiologie) und ärztliches Personal.
Verhandlung und Anpassung
Das Pflegebudget wird prospektiv für das kommende Jahr vereinbart. Im Nachhinein erfolgt eine Gegenüberstellung von vereinbartem Budget und tatsächlichen Istkosten. Übersteigen die Istkosten das vereinbarte Budget (positive Differenz), besteht ein Mehrkostenanspruch. Unterschreiten die Istkosten das Budget (negative Differenz), werden die Einsparungen im Folgejahr berücksichtigt.
Bedeutung für die Krankenhausplanung
Das Pflegebudgetsystem entlastet Krankenhäuser von dem Risiko, steigende Pflegepersonalkosten aus den DRG-Fallpauschalen finanzieren zu müssen. Gleichzeitig schafft es Transparenz über den Personaleinsatz in der direkten Pflege und bildet die Grundlage für die Pflegepersonaluntergrenzen nach § 137i SGB V.
Häufige Fragen zum Krankenhaus-Pflegebudget (KHEntgG § 6a)
Was ist das Krankenhaus-Pflegebudget nach KHEntgG § 6a?
Das Pflegebudget wurde mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) 2019 eingeführt und ist seit 2020 vollständig in Kraft. Es ermöglicht, dass die tatsächlichen Kosten für Pflegepersonal am Bett krankenhausindividuell und tagesgleich erstattet werden — außerhalb der DRG-Fallpauschalen. Das Pflegebudget wird zwischen Krankenhaus und Krankenkassen verhandelt.
Wie wird das tagesgleiche Pflegeentgelt berechnet?
Das Pflegeentgelt je Belegungstag ergibt sich aus den verhandelten Pflegepersonal-Istkosten geteilt durch die Anzahl der Belegungstage: Pflegeentgelt = Istkosten / Belegungstage. Dieses Entgelt wird von den Krankenkassen je tatsächlichem Belegungstag zusätzlich zur DRG-Fallpauschale vergütet.
Welche Personalkosten gehören zum Pflegebudget?
Zum Pflegebudget zählen ausschließlich die Personalkosten für Pflegepersonal, das unmittelbar am Bett tätig ist (Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte auf allgemeinen und intensivmedizinischen Bettenstationen). Nicht enthalten sind Kosten für Stationsleitungen, Verwaltungspersonal oder Personal in der Funktionspflege.
Was bedeutet die Differenz zum Vorjahresbudget?
Die Differenz zeigt, ob die aktuellen Pflegepersonal-Istkosten über oder unter dem im Vorjahr vereinbarten Pflegebudget liegen. Eine positive Differenz (Mehrkosten) kann zu Nachverhandlungen führen und zeigt gestiegenen Personalbedarf. Eine negative Differenz (Einsparung) kann auf Personalabbau oder effizientere Personalplanung hinweisen.
Wie wirkt sich das Pflegebudget auf die DRG-Vergütung aus?
Das Pflegebudget ist vollständig aus den DRG-Fallpauschalen herausgelöst. Die DRG-Kalkulation berücksichtigt seit 2020 keine Pflegepersonalkosten am Bett mehr. Stattdessen werden diese Kosten über das tagesgleiche Pflegeentgelt separat und kostendeckend finanziert — ein Paradigmenwechsel in der Krankenhausvergütung.