§ 23 EStG — Haltefrist 1 Jahr · Freigrenze 600 €

Berechnen Sie die Steuer auf Ihre Kryptowerte-Gewinne 2026. Der Rechner prüft die Haltefrist (≥ 12 Monate = steuerfrei), die Freigrenze von 600 € und berechnet die Einkommensteuer auf kurzfristige Veräußerungsgewinne nach § 23 EStG.

Kryptowerte Steuer Rechner 2026

§ 23 EStG — Haltefrist 1 Jahr · Freigrenze 600 €

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Letzte Aktualisierung: 25. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Krypto-Steuer 2026 — § 23 EStG einfach erklärt

Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum gelten in Deutschland als sonstige Wirtschaftsgüter — und damit als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Wer Krypto kauft und mit Gewinn verkauft, muss diesen Gewinn in der Einkommensteuererklärung angeben — es sei denn, die Haltedauer beträgt mindestens 12 Monate oder der Gewinn liegt unter der Freigrenze von 600 €.

Die 12-Monats-Haltefrist — Steuerfreiheit möglich

Das Herzstück der Krypto-Besteuerung ist die Haltefrist. Nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG sind Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr liegt. Die Frist gilt taggenau — nicht monatsweise. Sie beginnt mit dem Kauf und endet mit dem Verkauf. Bei Krypto-Trades über mehrere Tranchen gilt FIFO.

Freigrenze 600 € — Keine Freistellung, sondern Alles-oder-Nichts

Die Freigrenze nach § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG beträgt 600 € pro Jahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen. Wichtig: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Überschreiten alle privaten Veräußerungsgewinne des Jahres zusammen 600 €, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig. Eine strategische Verlustrealisierung kann helfen, unter der Freigrenze zu bleiben.

Steuersatz: Nicht Abgeltungsteuer, sondern Einkommensteuer

Anders als Dividenden oder Zinsen unterliegen Krypto-Gewinne nicht der Abgeltungsteuer (25 %). Sie werden stattdessen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert — dem Grenzsteuersatz, der je nach Gesamteinkommen zwischen 0 % und 45 % betragen kann. Bei höherem Gesamteinkommen kann dieser Satz deutlich über der Abgeltungsteuer liegen.

Anschaffungsnebenkosten senken die Steuerlast

Transaktionsgebühren (Trading Fees, Exchange Fees, Gas Fees bei Ethereum) mindern den steuerlichen Gewinn. Kaufnebenkosten erhöhen die Anschaffungskosten, Verkaufsnebenkosten mindern den Veräußerungserlös. Bei häufigen Trades summieren sich Gebühren schnell auf — eine sorgfältige Aufzeichnung lohnt sich steuerlich.

Verlustverrechnung nur innerhalb derselben Einkunftsart

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können ausschließlich mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden — nicht mit Lohneinkommen, Kapitalerträgen oder anderen Einkunftsarten. Nicht verrechnete Verluste können nach § 10d EStG in Folgejahre vorgetragen werden. Ein Verlustvortrag muss aktiv in der Steuererklärung beantragt werden.

Häufige Fragen zur Krypto-Steuer (§ 23 EStG)

Ab wann sind Krypto-Gewinne steuerfrei?

Krypto-Gewinne sind nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als 12 Monate liegen. Die Haltefrist gilt pro Transaktion. Nach Ablauf eines Jahres können Sie Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowährungen steuerfrei verkaufen — unabhängig vom Gewinn.

Was bedeutet die Freigrenze von 600 € bei Krypto?

Die Freigrenze von 600 € nach § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres. Beträgt der Nettogewinn 600 € oder weniger, ist er vollständig steuerfrei. Übersteigt er 600 € auch nur geringfügig, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig — nicht nur der Betrag über 600 €.

Welchen Steuersatz zahle ich auf Krypto-Gewinne?

Kurzfristige Krypto-Gewinne (Haltedauer unter 1 Jahr) werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert — der je nach Einkommen zwischen 0 % und 45 % beträgt. Es gilt nicht die Abgeltungsteuer (25 %), da Kryptowährungen als private Veräußerungsgeschäfte und nicht als Kapitalerträge eingestuft werden.

Können Transaktionsgebühren abgezogen werden?

Ja. Anschaffungsnebenkosten wie Transaktionsgebühren (Trading Fees, Gas Fees bei Ethereum) mindern den steuerlichen Gewinn. Kaufgebühren erhöhen die Anschaffungskosten, Verkaufsgebühren mindern den Veräußerungserlös. Eine genaue Dokumentation aller Gebühren ist daher steuerlich sinnvoll.

Muss ich einen Verlust aus Krypto angeben?

Ja, Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften sollten in der Steuererklärung angegeben werden. Sie können nur mit Gewinnen aus derselben Einkunftsart (private Veräußerungsgeschäfte) verrechnet werden — nicht mit Lohneinkommen oder Kapitalerträgen. Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden.

Gilt die Haltefrist auch für NFTs und DeFi-Produkte?

Ja, grundsätzlich gelten dieselben Regeln nach § 23 EStG auch für NFTs und DeFi-Token. Bei DeFi-Produkten (Lending, Liquidity Mining) kann jedoch je nach konkreter Ausgestaltung die Haltedauer verlängert sein. Die genaue steuerliche Behandlung von DeFi ist noch nicht vollständig durch BMF-Schreiben geregelt — eine individuelle Beratung ist empfehlenswert.

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