§ 2, Anlage LuftKostV

Berechnen Sie die Zulassungsgebühren für Pilotenlizenzen — PPL, CPL, ATPL, Musterzulassung und Lufttüchtigkeitszeugnisse nach § 2 und Anlage der Luftfahrt-Kostenverordnung.

Piloten-Zulassung Gebühren Rechner (LuftKostV) 2026

§ 2, Anlage LuftKostV — Gebührenverzeichnis Luftfahrtverwaltung

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 2026

Rechtsgrundlage

Piloten-Zulassungsgebühren nach der Luftfahrt-Kostenverordnung

Die Luftfahrt-Kostenverordnung (LuftKostV) regelt die Gebühren, die die Luftfahrtbehörden für ihre Amtshandlungen erheben. Dazu gehören insbesondere die Ausstellung und Verlängerung von Pilotenlizenzen, Musterzulassungen, Lufttüchtigkeitszeugnissen und anderen Genehmigungen. Die Gebühren sind im Gebührenverzeichnis (Anlage zu § 2 LuftKostV) festgelegt und gelten für alle Antragsteller einheitlich.

Lizenzstufen und Grundgebühren

Das deutsche Luftfahrtrecht unterscheidet verschiedene Pilotenlizenzstufen. Die Privatpilotenlizenz (PPL) ist die einfachste Lizenz für Hobby- und Freizeitpiloten und kostet 130 €. Die Berufspilotenlizenz (CPL) erlaubt das kommerzielle Fliegen und wird mit 260 € berechnet. Die höchste Lizenzstufe, die Verkehrspilotenlizenz (ATPL), kostet 520 € und ist Voraussetzung für den Kapitän auf kommerziellen Linienflügen. Für die Musterzulassung (Zulassung eines Luftfahrzeugmusters) werden 1.040 € erhoben, während ein Lufttüchtigkeitszeugnis mit 80 € vergleichsweise günstig ist.

Prüfungsgebühren nach § 2 LuftKostV

Neben der Grundgebühr für die Lizenzerteilung fallen für jede abzulegende Prüfung zusätzliche Prüfungsgebühren von 45 € an. Die Anzahl der Prüfungsfächer variiert je nach Lizenztyp und Vorqualifikation des Bewerbers. Eine PPL-Prüfung umfasst in der Regel mehrere theoretische Fächer wie Luftrecht, Meteorologie, Navigation und Flugzeugkunde, sodass die Gesamtkosten schnell mehrere Hundert Euro erreichen können.

Verfahren und zuständige Behörde

Zuständig für die Ausstellung von Pilotenlizenzen in Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig sowie die Landesluftfahrtbehörden. Die Gebühren werden bei Antragstellung erhoben und sind unabhängig vom Ausgang des Zulassungsverfahrens zu entrichten. Bei Rücknahme oder Ablehnung eines Antrags kann eine anteilige Erstattung beantragt werden.

Internationale Anerkennung

Deutsche Pilotenlizenzen (PPL, CPL, ATPL) werden auf Basis der EASA-Vorschriften (Part-FCL) ausgestellt und sind in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in vielen weiteren Ländern anerkannt. Die Umschreibung einer ausländischen Lizenz in eine deutsche Lizenz unterliegt ebenfalls den Gebühren der LuftKostV. Für US-amerikanische FAA-Lizenzen und andere Nicht-EASA-Lizenzen gelten gesonderte Umschreibungsgebühren.

Häufige Fragen zu Piloten-Zulassungsgebühren

Wie hoch sind die Gebühren für eine Privatpilotenlizenz (PPL)?

Die Grundgebühr für die Ausstellung einer PPL (Private Pilot Licence) beträgt nach dem Gebührenverzeichnis der LuftKostV 130 €. Hinzu kommen je nach Anzahl der abzulegenden Prüfungen weitere Prüfungsgebühren von 45 € pro Prüfung.

Was kostet eine ATPL-Lizenz?

Die Grundgebühr für eine ATPL (Airline Transport Pilot Licence — Verkehrspilotenlizenz) beträgt 520 €. Die ATPL ist die höchste Pilotenlizenzstufe und Voraussetzung für die Tätigkeit als Flugkapitän auf Verkehrsflugzeugen über 5.700 kg.

Welche gesetzliche Grundlage gilt für die Luftfahrtgebühren?

Die Zulassungsgebühren der Luftfahrtverwaltung sind in der Luftfahrt-Kostenverordnung (LuftKostV) geregelt. § 2 LuftKostV ermächtigt die Behörden zur Gebührenerhebung; das genaue Gebührenverzeichnis ist als Anlage beigefügt.

Was ist eine Musterzulassung und wie viel kostet sie?

Eine Musterzulassung (Type Certificate) ist die behördliche Genehmigung für ein bestimmtes Luftfahrzeugmuster, die nachweist, dass es den Lufttüchtigkeitsanforderungen entspricht. Die Gebühr beträgt 1.040 € nach der Anlage zur LuftKostV.

Wie werden Prüfungsgebühren berechnet?

Pro Prüfung fallen nach § 2 LuftKostV 45 € an. Diese Gebühr gilt je theoretischer Prüfung. Bei einer PPL können je nach Vorbildung mehrere Prüfungsfächer anfallen (z. B. Navigation, Meteorologie, Luftrecht), sodass die Gesamtgebühr entsprechend steigt.

Gibt es Gebührenbefreiungen oder -ermäßigungen?

Gebührenbefreiungen oder -ermäßigungen können in besonderen Fällen nach § 5 der allgemeinen Verwaltungskostengesetze gelten, etwa für Behörden oder gemeinnützige Organisationen. Im Regelfall sind die Gebühren der LuftKostV jedoch vollständig zu entrichten.

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