Berechnen Sie, wie hoch die historische Vermögensteuer nach dem VStG 1974 gewesen wäre — ein reiner Informationsrechner, da die Steuer seit dem BVerfG-Urteil von 1995 nicht mehr erhoben wird.
Rechtsgrundlage
- § 6 Vermögensteuergesetz 1974 (VStG) ↗
Gültig ab: 1. 1. 1974
- § 10 Vermögensteuergesetz 1974 (VStG) ↗
Gültig ab: 1. 1. 1974
Geschichte der deutschen Vermögensteuer
Die Vermögensteuer gehörte bis 1996 zum deutschen Steuerrecht. Sie wurde auf Basis des Vermögensteuergesetzes (VStG) 1974 erhoben und betrug 1 % des steuerpflichtigen Reinvermögens pro Jahr für natürliche Personen (0,6 % für Kapitalgesellschaften). Mit einem Freibetrag von 120.000 DM (ca. 61.355 €) waren kleinere Vermögen von der Steuer befreit.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Vermögensteuer mit Urteil vom 22. Juni 1995 (BVerfGE 93, 121) für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit Immobilienvermögen bevorzugt behandelt wurde. Das Gericht setzte eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 1996. Die Bundesregierung ließ die Frist verstreichen, ohne die Vermögensteuer zu reformieren — seit dem 1. Januar 1997 wird sie faktisch nicht mehr erhoben.
Das BVerfG-Urteil von 1995
Das Bundesverfassungsgericht beanstandete, dass Immobilienvermögen (bewertet nach dem Einheitswert von 1964, der weit unter dem Verkehrswert lag) gegenüber anderen Vermögensarten (bewertet zum Verkehrswert) ungleich behandelt wurde. Dies verstieß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Das Gericht verpflichtete den Gesetzgeber, die Bewertungsvorschriften zu reformieren — was nie geschah.
Aktuelle Diskussion um die Wiedereinführung
In der politischen Diskussion taucht die Vermögensteuer regelmäßig wieder auf. Einige Parteien und Ökonomen befürworten die Wiedereinführung zur Finanzierung öffentlicher Investitionen oder zur Bekämpfung von Vermögensungleichheit. Eine Wiedereinführung würde erhebliche Verfassungsänderungen und neue Bewertungsvorschriften erfordern.
Häufig gestellte Fragen zur historischen Vermögensteuer
Warum wird die Vermögensteuer in Deutschland nicht mehr erhoben?
Das Bundesverfassungsgericht erklärte 1995 die damalige Vermögensteuer für verfassungswidrig (BVerfGE 93, 121), weil Immobilienvermögen gegenüber anderen Vermögensarten ungleich behandelt wurde. Da der Gesetzgeber die Vorschriften nicht reformierte, wird die Steuer seit 1997 nicht mehr erhoben.
Gab es nach 1997 Versuche, die Vermögensteuer wieder einzuführen?
Ja, mehrfach. Insbesondere linke und grüne Parteien haben Konzepte vorgelegt. Bisher (Stand 2026) wurde die Vermögensteuer jedoch nicht wieder eingeführt. Eine Einführung würde neue, verfassungskonforme Bewertungsregeln erfordern.
Was war der Freibetrag nach dem VStG 1974?
Der Freibetrag für natürliche Personen betrug 120.000 DM (≈ 61.355 €). Für Kapitalgesellschaften lag er bei 40.000 DM (≈ 20.452 €). Vermögen unter diesen Grenzen war von der Vermögensteuer befreit.
Wie unterschied sich die Vermögensteuer für Kapitalgesellschaften?
Für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) galt ein niedrigerer Steuersatz von 0,6 % und ein niedrigerer Freibetrag von 40.000 DM. Damit wurden Betriebsvermögen steuerlich günstiger behandelt als Privatvermögen natürlicher Personen.
Gibt es eine Vermögensteuer auf Ebene der Bundesländer?
Nein. Die Vermögensteuer ist nach dem Grundgesetz eine Bundessteuer. Die Länder können keine eigene Vermögensteuer erheben. Die Grundsteuer (als Steuer auf Grundbesitz) ist jedoch eine kommunale Steuer.