Der Rechner berechnet den Krankenversicherungsbeitrag für Selbständige 2026 nach § 240 SGB V. Geben Sie Ihr monatliches Einkommen ein und vergleichen Sie die Beiträge der freiwilligen GKV mit einer Schätzung für die private Krankenversicherung (PKV).
Rechtsgrundlage
- § 240 Sozialgesetzbuch V — Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) ↗
Beitragsbemessung freiwillig Versicherte — Mindest- und Höchstbeitrag
Gültig ab: 1. 1. 2009
- § 55 Sozialgesetzbuch XI — Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) ↗
Beitragssatz Pflegeversicherung — Selbständige tragen vollen Satz
Gültig ab: 1. 1. 2023
Krankenversicherung für Selbständige 2026 — GKV oder PKV?
Die Krankenversicherung ist für Selbständige einer der größten Fixkostenblöcke. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern tragen Selbständige den gesamten Beitrag allein — kein Arbeitgeber übernimmt einen Anteil. Die Wahl zwischen gesetzlicher (GKV) und privater (PKV) Krankenversicherung ist daher eine wichtige strategische Entscheidung.
GKV für freiwillig Versicherte: § 240 SGB V
Für freiwillig in der GKV versicherte Selbständige gilt ein Mindestbeitrag auf Basis des monatlichen Mindesteinkommens von 1.248 € (2026). Verdient der Selbständige mehr, wird der tatsächliche Verdienst zur Beitragsbemessung herangezogen — bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.512,50 € monatlich). Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 %, zuzüglich kassenindividuellem Zusatzbeitrag (Ø 1,7 %) und Pflegeversicherung (3,4–4,0 % je nach Bundesland und Kinderlosigkeit).
Krankengeld in der GKV für Selbständige
Standard: Kein Krankengeld. Selbständige mit dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Möchten sie Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag, müssen sie den erhöhten Beitragssatz (14,6 % + 0,6 % = 15,2 %) wählen. Für einen früheren Krankengeldanspruch gibt es Wahloptionen. Gerade für Selbständige ohne Arbeitgeber-Lohnfortzahlung ist diese Absicherung wichtig.
PKV: Flexibel aber teurer im Alter
Die private Krankenversicherung bietet jungen, gesunden Selbständigen oft günstigere Beiträge als die GKV. Mit steigendem Alter und sinkender Gesundheit steigen die PKV-Beiträge jedoch stark an. Auch Familienangehörige müssen in der PKV separat versichert werden — in der GKV sind sie (bei bestimmten Voraussetzungen) kostenlos mitversichert. Langfristig kann die PKV deutlich teurer werden.
Steuerliche Behandlung der KV-Beiträge
KV-Beiträge sind keine Betriebsausgaben, sondern Sonderausgaben nach § 10 EStG. Abzugsfähig ist der Beitrag für den Basisschutz, d. h. ohne Wahlleistungen wie Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung. Der Sonderausgabenabzug ist unbegrenzt für den tatsächlich für den Basisschutz aufgewendeten Betrag. Pflegeversicherungsbeiträge sind ebenfalls als Sonderausgaben abzugsfähig.
Optimierungsmöglichkeiten
Selbständige können durch die Wahl des richtigen Tarifs und der richtigen Krankenkasse Hunderte Euro jährlich sparen. In der GKV unterscheiden sich die Zusatzbeiträge der Kassen erheblich. Ein Kassenwechsel ist jederzeit möglich (Mindestbindung 12 Monate nach dem letzten Wechsel). In der PKV lohnt ein jährlicher Tarifvergleich, da Wechsel innerhalb der PKV möglich ist.
Häufige Fragen — Krankenversicherung für Selbständige
Müssen Selbständige krankenversichert sein?
Ja, in Deutschland besteht Versicherungspflicht. Selbständige können wählen: freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in der privaten Krankenversicherung (PKV). Eine Ausnahme gilt für beihilfeberechtigte Personen (Beamte). Wer zuvor in der GKV gesetzlich versichert war, kann unter Umständen freiwillig bleiben.
Wie hoch ist der GKV-Beitrag für Selbständige?
In der GKV gilt für freiwillig versicherte Selbständige ein Mindestbeitrag auf Basis eines Mindesteinkommens von 1.248 € monatlich (2026). Der Beitragssatz beträgt 14,6 % (allgemeiner Beitragssatz) plus Zusatzbeitrag (Ø ca. 1,7 % in 2026). Plus Pflegeversicherung 3,4–4,0 %. Selbständige tragen den vollen Beitrag allein, ohne Arbeitgeberzuschuss.
Wann lohnt sich die PKV für Selbständige?
Die PKV kann bei jungen, gesunden Selbständigen mit hohem Einkommen günstiger sein. Mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge jedoch stark an. Zudem gibt es in der PKV keine Familienversicherung, jedes Familienmitglied muss separat versichert werden. Im Alter kann die PKV sehr teuer werden. Eine sorgfältige Abwägung ist unbedingt erforderlich.
Kann ich den KV-Beitrag als Betriebsausgabe absetzen?
Nein. Krankenversicherungsbeiträge sind keine Betriebsausgaben, sondern Sonderausgaben nach § 10 EStG. Nur der Basiskrankenversicherungsschutz (ohne Krankengeld, ohne Chefarztbehandlung etc.) kann vollständig als Sonderausgabe abgezogen werden. Der abzugsfähige Betrag ist auf den gesetzlich vorgeschriebenen Basisschutz begrenzt.
Gibt es ein Krankengeld für Selbständige in der GKV?
Nur wenn Selbständige den erhöhten Beitragssatz (mit Krankengeldanspruch) wählen, erhalten sie Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag. Der normale allgemeine Beitragssatz (14,6 %) beinhaltet kein Krankengeld. Für den Krankengeldanspruch ab dem 1. Tag der Krankschreibung gibt es eine spezielle Wahloption.