Der Rechner ermittelt das Elterngeld für Selbständige und Freiberufler 2026 nach § 2b BEEG. Geben Sie Ihren steuerlichen Gewinn aus den letzten abgeschlossenen Steuerjahren ein — der Rechner berechnet das Bemessungseinkommen, die Elterngeldquote und den monatlichen Elterngeldbetrag.
Rechtsgrundlage
- § 2b Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ↗
Bemessungszeitraum für Selbständige — letztes Steuerjahr vor Geburtsjahr
Gültig ab: 1. 1. 2007
- § 2 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ↗
Höhe des Elterngeldes — 65 % des Nettoeinkommens, min. 300 €, max. 1.800 €
Gültig ab: 1. 1. 2015
Elterngeld für Selbständige 2026 — Berechnung und Besonderheiten
Das Elterngeld soll Eltern in den ersten Lebensmonaten ihres Kindes finanziell unterstützen. Für Selbständige und Freiberufler gelten dabei besondere Berechnungsregeln, die sich von denen der Arbeitnehmer unterscheiden. Die Bemessungsgrundlage ist der steuerliche Gewinn — nicht das Bruttogehalt.
Bemessungszeitraum für Selbständige nach § 2b BEEG
Für Selbständige gilt als Bemessungszeitraum das letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungsjahr vor dem Geburtsjahr (§ 2b Abs. 2 BEEG). Wurde in diesem Jahr nicht das gesamte Jahr selbständig gearbeitet, kann das vorletzte Jahr herangezogen werden. Maßgeblich ist der steuerliche Gewinn aus dem Einkommensteuerbescheid. Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist dies der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben.
Berechnung des Elterngeldes
Das Elterngeld berechnet sich als 65 % (bis 67 %) des monatlichen Nettoeinkommens, das aus dem steuerlichen Gewinn abgeleitet wird. Vom Gewinn werden die Sozialversicherungsbeiträge und eine pauschal berechnete Steuerbelastung abgezogen, um zum Nettoeinkommen zu gelangen. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 € (Sockelbetrag) und höchstens 1.800 € monatlich. Es wird für maximal 14 Monate gewährt (12 Monate + 2 Partnermonate, wenn beide Eltern Elternzeit nehmen).
ElterngeldPlus für Selbständige
ElterngeldPlus (§ 4a BEEG) ist die flexible Variante: Es beträgt die Hälfte des regulären Elterngeldes, wird aber doppelt so lange gezahlt. Ein Monat reguläres Elterngeld = 2 Monate ElterngeldPlus. Selbständige, die früh wieder Teilzeit arbeiten, profitieren besonders: ElterngeldPlus läuft parallel zur Teilzeitarbeit, ohne dass es zu einer starken Anrechnung kommt. Der Partnerschaftsbonus gewährt 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Partner 25–32 Stunden wöchentlich arbeiten.
Weiterarbeit während des Elterngeldbezugs
Selbständige können während des Elterngeldbezugs bis zu 32 Stunden wöchentlich weiterarbeiten. Das erzielte Einkommen wird auf das Elterngeld angerechnet. Konkret: Das tatsächlich erzielte Nettoeinkommen in den Elterngeldmonaten wird vom Bemessungseinkommen abgezogen, 65 % der Differenz ergeben das Elterngeld. Bei geschickter Planung kann die Kombination aus Teilzeitarbeit und ElterngeldPlus die finanzielle Situation erheblich verbessern.
Besonderheiten bei wechselnden Einkommensverhältnissen
Selbständige mit stark schwankenden Einkünften (z. B. Projektgeschäft) sollten den Antrag strategisch planen. Das Geburtsdatum beeinflusst, welches Steuerjahr als Bemessungsjahr gilt. Bei einem besonders guten oder besonders schlechten Vorjahr kann der Geburtsmonat erhebliche Auswirkungen haben. Im Zweifel lohnt eine Beratung bei der Elterngeldstelle. Wichtig: Der Antrag ist innerhalb von 3 Monaten nach Geburt zu stellen, da keine rückwirkende Zahlung vor Antragstellung erfolgt.
Häufige Fragen — Elterngeld für Selbständige
Wie wird das Elterngeld für Selbständige berechnet?
Für Selbständige und Freiberufler wird das Elterngeld auf Basis des Gewinns der letzten 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat berechnet (§ 2b BEEG). Maßgeblich ist der steuerliche Gewinn aus dem letzten Steuerbescheid vor der Geburt — bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) der Überschuss. Das Elterngeld beträgt 65–67 % des monatlichen Durchschnittsgewinns.
Was ist der Bemessungszeitraum für Selbständige?
Für Selbständige gilt ein abweichender Bemessungszeitraum: die letzten beiden abgeschlossenen Steuerjahre vor dem Geburtsjahr (§ 2b Abs. 2 BEEG). Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu Arbeitnehmern, für die der Bemessungszeitraum die 12 Monate vor der Geburt sind. Bei wechselnden Tätigkeitsformen gelten Sonderregeln.
Wie hoch ist das Elterngeld für Selbständige?
Das Elterngeld beträgt 65 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens (Gewinn abzüglich Sozialversicherungsbeiträge und Steuern), mindestens 300 € und höchstens 1.800 € monatlich. Bei einem Nettoeinkommen unter ca. 1.000 € steigt der Prozentsatz auf bis zu 67 %. Das ElterngeldPlus ist halb so hoch, wird aber doppelt so lange gezahlt (bis zu 28 Monate statt 14).
Können Selbständige während des Elterngeldbezugs weiterarbeiten?
Ja. Selbständige können während des Elterngeldbezugs in Teilzeit weiterarbeiten (bis zu 32 Stunden wöchentlich). Das Elterngeld wird dann um die Differenz zum Bemessungseinkommen reduziert. Wird mehr als 32 Stunden gearbeitet, entfällt der Elterngeldanspruch für diesen Monat. Das ElterngeldPlus ist besonders für Selbständige attraktiv, die früh wieder arbeiten möchten.
Was ist ElterngeldPlus für Selbständige?
ElterngeldPlus ist eine Variante des Elterngeldes, die halb so viel zahlt, aber doppelt so lange (je Bezugsmonat Elterngeld = 2 Monate ElterngeldPlus). Bei Teilzeitarbeit kann das ElterngeldPlus besonders vorteilhaft sein, weil es nicht so schnell aufgebraucht wird. Partnermonate: Nehmen beide Partner Elternzeit (Partnerschaftsbonus, § 4 Abs. 5 BEEG), erhalten sie jeweils 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.