§ 82 SGB VII

Der Rechner ermittelt den Berufsgenossenschaftsbeitrag für Selbständige nach § 82 SGB VII. Geben Sie Ihren versicherten Jahresarbeitsverdienst und die Gefahrklasse Ihrer Branche ein — der Rechner berechnet Ihren jährlichen BG-Beitrag.

Letzte Aktualisierung: 2. 5. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Berufsgenossenschaft und Unfallversicherung für Selbständige

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Selbständige sind grundsätzlich nicht automatisch versichert, können sich aber bei ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft freiwillig oder — in bestimmten Branchen — pflichtversichern.

Zuständige Berufsgenossenschaft

In Deutschland gibt es branchenspezifische Berufsgenossenschaften. Je nach Tätigkeit sind Selbständige bei unterschiedlichen BGs zuständig: Bau-BG (Baugewerbe), BGN (Nahrungsmittel), BG ETEM (Energie, Textil, Elektro), VBG (Verwaltungs-BG für Bildung, Medien, Freelancer), BG BAU (Bauwirtschaft) etc. Die Mitgliedschaft bei der zuständigen BG ist für bestimmte Gruppen Pflicht, für andere freiwillig.

Beitragsberechnung nach § 157 SGB VII

Die Beitragsberechnung erfolgt auf Basis des Gefahrtarifs. Jede Branche erhält eine Gefahrklasse, die das statistische Unfallrisiko widerspiegelt. Berufe mit höherem Unfallrisiko (Dachdecker, Zimmerer) haben höhere Gefahrklassen als Bürotätigkeiten. Der Beitragsfuß wird jährlich von der BG festgesetzt. Formel: Beitrag = JAV × Gefahrklasse × Beitragsfuß / 1.000.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Im Versicherungsfall — Arbeitsunfall oder Berufskrankheit — übernimmt die BG alle notwendigen Heilbehandlungskosten (ohne Zuzahlung), zahlt Verletztengeld (ca. 80 % des Regelentgelts), leistet umfassende Rehabilitation und zahlt bei dauerhafter Erwerbsminderung eine Rente. Für Selbständige, die kein Krankengeld von der GKV erhalten, ist der BG-Schutz besonders wertvoll.

Freiwillige Versicherung für Selbständige

Selbständige, die nicht pflichtversichert sind, können sich freiwillig bei der zuständigen BG versichern (§§ 6, 7 SGB VII). Sie können dabei ihren versicherten Jahresarbeitsverdienst innerhalb gesetzlicher Grenzen selbst wählen. Ein höherer JAV bedeutet höheren Beitrag, aber auch höhere Leistungen im Schadensfall. Die freiwillige Versicherung ist im Vergleich zu privaten Unfallversicherungen häufig kostengünstiger bei umfangreicherem Leistungsumfang.

Beiträge sind Betriebsausgaben

Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft sind steuerlich als Betriebsausgaben absetzbar (§ 4 Abs. 4 EStG). Sie mindern damit den zu versteuernden Gewinn und die Steuerlast. Dies macht die BG-Versicherung für Selbständige doppelt attraktiv: Schutz im Unfallfall und gleichzeitige Steuerersparnis.

Häufige Fragen — Berufsgenossenschaft für Selbständige

Sind Selbständige in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert?

Nicht alle. Pflichtversichert sind bestimmte Gruppen von Unternehmern und Selbständigen wie Handwerker, landwirtschaftliche Unternehmer und Haushaltshilfen kraft Gesetzes. Die meisten anderen Selbständigen können sich freiwillig bei ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft versichern. Die Versicherungspflicht hängt von der Branche und dem Tätigkeitsfeld ab.

Wie wird der BG-Beitrag berechnet?

Der BG-Beitrag ergibt sich aus: Jahresarbeitsverdienst (JAV) × Gefahrklasse × Beitragsfuß / 1.000. Der JAV ist der versicherte Verdienst, begrenzt durch den Jahresarbitsverdienstmaximum der jeweiligen BG. Die Gefahrklasse spiegelt das Unfallrisiko der Branche wider. Der Beitragsfuß wird jährlich von der BG festgesetzt.

Wie hoch ist die Mindestversicherungssumme?

Der versicherte Jahresarbeitsverdienst liegt zwischen einem Mindest-JAV (typisch ca. 20.000–25.000 € je nach BG) und einem Höchst-JAV. Der Mindest-JAV gilt, auch wenn der tatsächliche Verdienst darunter liegt. Selbständige können ihren JAV in bestimmten Grenzen selbst wählen, um die Leistungen und Beiträge zu beeinflussen.

Welche Leistungen bietet die Berufsgenossenschaft?

Die BG zahlt bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten: Heilbehandlung und Rehabilitation, Verletztengeld (ca. 80 % des Regelentgelts), Renten bei dauerhafter Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrenten. Für Selbständige besonders wichtig: Auch ohne Krankengeldanspruch bei der Krankenkasse besteht BG-Schutz.

Kann ich als Selbständiger auch privat unfallversichert sein?

Ja. Private Unfallversicherungen ergänzen oder ersetzen in manchen Fällen die BG-Versicherung. Sie bieten flexiblere Leistungen, decken aber meist nur Invalidität und Tod ab, nicht die umfassende Rehabilitation und Heilbehandlung der gesetzlichen BG. Für Selbständige ist die freiwillige BG-Versicherung oft günstiger und leistungsstärker.

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