Berechnen Sie die staatliche Entlastung durch die Strompreisbremse nach dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG). Für 80 % des Vorjahresverbrauchs gilt ein Preisdeckel von 40 ct/kWh — der Rechner zeigt, ob Ihr Tarif den Deckel überschreitet und wie hoch die jährliche und monatliche Entlastung ist.
Rechtsgrundlage
- § 4 Strompreisbremsegesetz (StromPBG) ↗
Gültig ab: 1. 1. 2023
- § 5 Strompreisbremsegesetz (StromPBG) ↗
Gültig ab: 1. 1. 2023
Kurz zum Thema
Das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) wurde im Dezember 2022 als Antwort auf die stark gestiegenen Energiepreise infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine verabschiedet. Es galt für das Kalenderjahr 2023 und sollte Haushalte und Unternehmen vor einer übermäßigen Belastung durch Stromkosten schützen. Die gesetzliche Grundlage für die Entlastungsberechnung bilden §§ 4 bis 6 StromPBG.
Funktionsweise der Strompreisbremse
Die Strompreisbremse funktioniert nach dem Prinzip eines Preisdeckels für eine definierte Referenzmenge. Diese Referenzmenge beträgt nach § 5 StromPBG 80 % des im Vorjahr verbrauchten Stroms. Für diesen Verbrauchsanteil gilt ein Preisdeckel von 40 Cent je Kilowattstunde (brutto) für Haushaltskunden und Kleinunternehmen. Liegt der tatsächliche Stromtarif über diesem Deckel, übernimmt der Staat die Differenz und gibt sie über den Stromlieferanten an den Kunden weiter. Für den Verbrauch über die Referenzmenge hinaus gilt der Marktpreis.
Entlastungsberechnung
Die Entlastung ergibt sich aus der Multiplikation der Referenzmenge mit der Differenz zwischen dem tatsächlichen Arbeitspreis und dem Preisdeckel von 40 ct/kWh. Liegt der aktuelle Tarif bei beispielsweise 60 ct/kWh, beträgt die Differenz 20 ct/kWh. Für einen Jahresverbrauch von 4.000 kWh ergibt sich eine Referenzmenge von 3.200 kWh (80 %) und eine Jahresentlastung von 640 € (3.200 × 0,20 €). Diese Entlastung wurde monatlich über den Stromlieferanten verrechnet.
Historische Bedeutung und Nachforderungen
Die Strompreisbremse galt ausschließlich für das Jahr 2023. Für 2024 und spätere Jahre existiert keine entsprechende Regelung, da sich die Strompreise wieder normalisiert haben. Für Unternehmen und Haushalte, die ihre Stromrechnungen aus 2023 noch prüfen möchten oder Rückforderungen geltend machen wollen, ist der Rechner weiterhin relevant. Die korrekte Berechnung der Entlastung ist auch für steuerliche Zwecke und Jahresabrechnungen von Bedeutung.
Häufig gestellte Fragen zur Strompreisbremse
Was ist die Strompreisbremse?
Die Strompreisbremse ist eine staatliche Entlastungsmaßnahme, die im Winter 2022/2023 von der Bundesregierung als Reaktion auf die stark gestiegenen Energiepreise eingeführt wurde. Rechtsgrundlage ist das Strompreisbremsegesetz (StromPBG), das im Dezember 2022 in Kraft trat. Die Bremse galt für das Jahr 2023 und sah vor, dass für 80 % des Vorjahresverbrauchs ein Preisdeckel von 40 ct/kWh gilt.
Wie funktioniert die Referenzmenge?
Die Referenzmenge nach § 5 StromPBG beträgt 80 % des im Vorjahr verbrauchten Stroms. Für diesen Anteil des Verbrauchs greift der staatliche Preisdeckel von 40 ct/kWh. Der über die Referenzmenge hinausgehende Verbrauch wird zum tatsächlichen Markttarif abgerechnet. Die 80 %-Regelung soll gleichzeitig einen Anreiz zum Energiesparen setzen.
Was ist der Preisdeckel bei der Strompreisbremse?
Der Preisdeckel für Haushaltskunden und Kleinunternehmen beträgt gemäß § 4 StromPBG 40 Cent je Kilowattstunde. Liegt der aktuelle Stromtarif über diesem Wert, übernimmt der Staat die Differenz für die Referenzmenge (80 % des Vorjahresverbrauchs). Liegt der Tarif bereits unter 40 ct/kWh, besteht kein Anspruch auf Entlastung.
Gilt die Strompreisbremse noch 2026?
Das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) galt ursprünglich für das Kalenderjahr 2023. Es wurde nicht auf 2024 oder spätere Jahre verlängert, da sich die Strompreise wieder normalisiert haben. Für 2026 gilt keine aktive Strompreisbremse nach dem StromPBG. Der Rechner ist daher für historische Berechnungen und Nachforderungen oder Audits aus dem Jahr 2023 relevant.
Wie wird die Entlastung über den Stromlieferanten weitergegeben?
Die Entlastung durch die Strompreisbremse wurde nicht direkt vom Staat ausgezahlt, sondern über den jeweiligen Stromlieferanten verrechnet. Der Lieferant erhielt eine staatliche Ausgleichszahlung und gab diese als Reduzierung des Strompreises an den Kunden weiter. Die Entlastung erschien als gesonderter Posten auf der Stromrechnung oder als reduzierter Abschlag.