§ 9a KraftStG

Berechnen Sie den Diesel-Zuschlag bei der Kfz-Steuer 2026: Diesel zahlt 9,50 €/100 cm³ Hubraum, Benzin nur 2,00 €/100 cm³ — eine Differenz von 7,50 €/100 cm³ nach § 9a KraftStG.

Kfz-Steuer Diesel-Zuschlag Rechner 2026

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Letzte Aktualisierung: 26. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kfz-Steuer 2026 — Diesel-Zuschlag nach § 9a KraftStG

Der **Kfz-Steuer Diesel-Zuschlag** ist einer der meistdiskutierten Aspekte der deutschen Kraftfahrzeugbesteuerung. Diesel-PKW zahlen beim **Hubraum-Anteil** der Kfz-Steuer einen deutlich höheren Steuersatz als vergleichbare Benziner — und zwar **9,50 € je angefangene 100 cm³** gegenüber nur **2,00 €/100 cm³** für Ottomotoren. Diese Differenz von **7,50 €/100 cm³** wird oft als „Diesel-Zuschlag" bezeichnet. <h3>Rechtliche Grundlage: § 9a KraftStG</h3> Die unterschiedlichen Steuersätze sind in **§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG** festgelegt und werden durch **§ 9a KraftStG** ergänzt. Der Gesetzgeber begründet den höheren Diesel-Steuersatz mit der **niedrigeren Energiesteuer** auf Dieselkraftstoff: Während Benzin mit 65,45 ct/Liter Energiesteuer belastet ist, zahlt Diesel nur 47,04 ct/Liter. Die höhere Kfz-Steuer soll diesen Vorteil teilweise kompensieren. <h3>Berechnung des Diesel-Zuschlags</h3> Die Berechnung erfolgt in drei Schritten: 1. **Hubraum-Stufen ermitteln:** Der Hubraum in cm³ wird durch 100 geteilt und aufgerundet (Math.ceil). Ein 1.968-cm³-Motor ergibt 20 Stufen. 2. **Steuersatz anwenden:** Diesel: 20 × 9,50 € = 190 € | Benzin: 20 × 2,00 € = 40 € 3. **Differenz berechnen:** 190 € − 40 € = **150 € Diesel-Zuschlag pro Jahr** Bei kleineren Motoren (1,6 Liter, 16 Stufen) beträgt der Zuschlag 120 €/Jahr, bei großen 3,0-Liter-Dieseln (30 Stufen) bereits 225 €/Jahr. <h3>Diesel-Zuschlag im Kontext der Gesamtsteuer</h3> Der Hubraum-Anteil ist nur ein Teil der Kfz-Steuer. Seit 2009 kommt für PKW ein **CO₂-Anteil** hinzu, der für Diesel und Benzin identisch berechnet wird. Die Gesamtsteuer setzt sich also zusammen aus Hubraum-Anteil (mit Diesel-Zuschlag) plus CO₂-Anteil (gleich für alle). Für Fahrzeuge mit Erstzulassung **ab 2021** gilt der **gestaffelte CO₂-Tarif** mit Sätzen von 2,00 bis 6,50 €/g über dem Freibetrag von 95 g/km. <h3>Vergleich mit europäischen Nachbarländern</h3> Deutschland ist kein Einzelfall: Auch **Frankreich** (malus écologique), **Österreich** (motorbezogene Versicherungssteuer) und die **Niederlande** (BPM) besteuern Diesel-PKW höher oder gewähren geringere Vorteile. Die EU-weite Tendenz geht in Richtung **CO₂-basierter Besteuerung**, was den Hubraum-Anteil langfristig weniger relevant machen könnte. <h3>Praktische Tipps für Diesel-Fahrer</h3> Wer einen Diesel-PKW besitzt oder kaufen möchte, sollte die **jährliche Gesamtbelastung** (Kfz-Steuer + Kraftstoffkosten + ggf. Umweltzonen-Einschränkungen) kalkulieren. Der Diesel lohnt sich typischerweise ab **15.000–20.000 km Jahresfahrleistung**, da der niedrigere Verbrauch und die geringere Energiesteuer pro Liter die höhere Kfz-Steuer überkompensieren. Unser Rechner zeigt Ihnen den reinen **Hubraum-Steuervorteil/-nachteil** im Vergleich.

Häufige Fragen zum Diesel-Zuschlag

Warum zahlen Diesel-PKW mehr Kfz-Steuer als Benziner?

Diesel-PKW werden beim Hubraum-Anteil der Kfz-Steuer mit 9,50 € je angefangene 100 cm³ besteuert, während Benziner nur 2,00 €/100 cm³ zahlen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG). Der höhere Steuersatz soll den Steuervorteil beim günstigeren Dieselkraftstoff (niedrigere Energiesteuer) teilweise ausgleichen. Bei einem 2.000 cm³-Motor beträgt die Differenz 150 € pro Jahr.

Wie hoch ist der Diesel-Zuschlag konkret?

Der Diesel-Zuschlag ergibt sich aus der Differenz: 9,50 € − 2,00 € = 7,50 € je angefangene 100 cm³ Hubraum. Bei einem typischen 2.0-Liter-Dieselmotor (20 Stufen) beträgt der Zuschlag 20 × 7,50 € = 150 €/Jahr. Bei einem 1.6-Liter-Diesel (16 Stufen) sind es 120 €/Jahr.

Gilt der Diesel-Zuschlag für alle Zulassungszeiträume?

Ja, der erhöhte Hubraumsatz für Diesel gilt unabhängig vom Zulassungszeitraum. Sowohl Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Juli 2009, zwischen 2009 und 2020 als auch ab 2021 zahlen den Diesel-Satz von 9,50 €/100 cm³. Was sich nach Zulassungszeitraum unterscheidet, ist der CO₂-Anteil (der hier nicht berechnet wird).

Lohnt sich ein Diesel steuerlich noch?

Trotz des höheren Kfz-Steuersatzes kann ein Diesel bei hoher Jahresfahrleistung (ab ca. 15.000–20.000 km/Jahr) günstiger sein, da Dieselkraftstoff pro Liter weniger Energiesteuer enthält und der Verbrauch in der Regel niedriger ist. Die Kfz-Steuer-Mehrkosten von typischerweise 100–200 €/Jahr werden durch die Kraftstoffersparnis ab einer bestimmten Fahrleistung ausgeglichen.

Was bedeutet „angefangene 100 cm³"?

Die Kfz-Steuer wird in Stufen von je 100 cm³ berechnet, wobei jede angefangene Stufe voll zählt (Aufrundung). Ein Motor mit 1.598 cm³ hat ⌈1598/100⌉ = 16 Stufen, ein Motor mit 1.968 cm³ hat 20 Stufen. Auch wenn nur 1 cm³ über die nächste Stufe hinausgeht, wird die volle Stufe berechnet.

Wie wird der Hubraum-Anteil bei Elektrofahrzeugen berechnet?

Elektrofahrzeuge haben keinen Hubraum und werden ausschließlich nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert (§ 9 Abs. 2 KraftStG). Der Diesel-Zuschlag ist daher für E-Fahrzeuge nicht relevant. Zudem sind reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.2025 für bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit (§ 3d KraftStG).

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