Berechnen Sie die Kfz-Steuer 2026 für Motorräder: 1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG — einfach Hubraum eingeben.
Kfz-Steuer Motorrad Rechner 2026
Rechtsgrundlage
- § 9 Abs. 1 Nr. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (KraftStG) ↗
Steuersatz Krafträder: 1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum
Gültig ab: 1. 4. 1994
- § 8 Nr. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (KraftStG) ↗
Bemessungsgrundlage für Krafträder: Hubraum in cm³
Gültig ab: 1. 4. 1994
- § 11 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (KraftStG) ↗
Fälligkeit: jährliche Entrichtung per SEPA-Lastschrift
Gültig ab: 1. 1. 2021
Kfz-Steuer 2026 — Motorräder nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG
Häufige Fragen zur Motorrad-Steuer
Wie wird die Kfz-Steuer für Motorräder berechnet?
Motorräder werden ausschließlich nach dem Hubraum besteuert (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG). Der Steuersatz beträgt 1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum. Ein 600-cm³-Motorrad hat ⌈600/25⌉ = 24 Stufen und zahlt 24 × 1,84 € = 44,16 € Jahressteuer. CO₂-Emissionen spielen bei Krafträdern keine Rolle.
Was kostet ein 125er-Motorrad an Kfz-Steuer?
Ein 125-cm³-Motorrad hat ⌈125/25⌉ = 5 Stufen und zahlt 5 × 1,84 € = 9,20 € Kfz-Steuer pro Jahr. Das ist einer der günstigsten Steuersätze überhaupt. 125er-Motorräder dürfen in Deutschland mit dem A1-Führerschein (ab 16 Jahre) oder mit der B196-Erweiterung (ab 25 Jahre) gefahren werden.
Gilt der Motorrad-Steuersatz auch für Roller und Mopeds?
Der Steuersatz von 1,84 €/25 cm³ gilt für alle Krafträder — also Motorräder, Motorroller, Trikes und ähnliche Fahrzeuge. Kleinkrafträder (bis 50 cm³ Hubraum, max. 45 km/h) sind nach § 3 Nr. 2 KraftStG von der Kfz-Steuer befreit und zahlen gar keine Steuer. Ein 50-cm³-Roller zahlt also 0 €, ein 51-cm³-Roller bereits 3,68 € (3 Stufen).
Gibt es eine CO₂-Komponente bei Motorrädern?
Nein, bei Krafträdern gibt es keinen CO₂-Anteil. Die Kfz-Steuer wird ausschließlich nach dem Hubraum berechnet (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG). Dies unterscheidet Motorräder von PKW, bei denen seit 2009 ein CO₂-Anteil hinzukommt. Elektromotorräder zahlen daher keine Kfz-Steuer (kein Hubraum, keine CO₂-Komponente).
Wie wird die Kfz-Steuer bei Saisonkennzeichen berechnet?
Viele Motorräder haben Saisonkennzeichen (z. B. März bis Oktober). Die Kfz-Steuer wird dann nur für den Saisonzeitraum anteilig berechnet. Bei einem 600-cm³-Motorrad (44,16 € Jahressteuer) und Saison März–Oktober (8 Monate): 44,16 × 8/12 = 29,44 € pro Saison.
Sind Elektromotorräder steuerfrei?
Ja, reine Elektromotorräder ohne Verbrennungsmotor sind von der Kfz-Steuer befreit, da sie keinen Hubraum haben und der Steuersatz nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG ausschließlich auf dem Hubraum basiert. Eine gesonderte Steuerbefreiung wie bei Elektro-PKW (§ 3d KraftStG) ist nicht erforderlich.