§ 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG

Berechnen Sie die Kfz-Steuer 2026 für Motorräder: 1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG — einfach Hubraum eingeben.

Kfz-Steuer Motorrad Rechner 2026

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Letzte Aktualisierung: 26. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kfz-Steuer 2026 — Motorräder nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG

Die **Kfz-Steuer für Motorräder** wird in Deutschland ausschließlich nach dem **Hubraum** berechnet — ohne CO₂-Komponente, ohne Schadstoffklasse. Der Steuersatz beträgt **1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum** gemäß **§ 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG**. Damit ist die Motorrad-Besteuerung deutlich einfacher als die PKW-Besteuerung. <h3>Rechtliche Grundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG</h3> Das **Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)** unterscheidet bei der Besteuerung nach Fahrzeugtyp. Krafträder (Motorräder, Roller, Trikes) fallen unter **§ 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG** und werden rein hubraumbasiert besteuert. Anders als bei PKW (§ 9 Abs. 1 Nr. 2) gibt es **keine CO₂-Komponente** und **keinen gestaffelten Tarif**. Der Steuersatz von **1,84 €/25 cm³** gilt einheitlich für alle Motorräder — unabhängig von Baujahr, Schadstoffklasse oder Erstzulassung. <h3>Berechnung Schritt für Schritt</h3> Die Berechnung ist denkbar einfach: 1. **Hubraum-Stufen ermitteln:** Hubraum in cm³ durch 25 teilen und aufrunden. Ein 599-cm³-Motor hat ⌈599/25⌉ = 24 Stufen. 2. **Jahressteuer berechnen:** Stufen × 1,84 €. Bei 24 Stufen: 24 × 1,84 € = **44,16 €/Jahr**. 3. **Monatlicher Betrag:** 44,16 / 12 = **3,68 €/Monat** (rechnerisch — Einzug erfolgt jährlich). <h3>Typische Motorrad-Klassen und deren Steuer</h3> | Hubraum | Stufen | Jahressteuer | |---------|--------|-------------| | 125 cm³ | 5 | 9,20 € | | 250 cm³ | 10 | 18,40 € | | 500 cm³ | 20 | 36,80 € | | 600 cm³ | 24 | 44,16 € | | 750 cm³ | 30 | 55,20 € | | 1000 cm³ | 40 | 73,60 € | | 1200 cm³ | 48 | 88,32 € | | 1800 cm³ | 72 | 132,48 € | Selbst die größten Motorräder (1.800 cm³) zahlen weniger als die meisten PKW — die Motorrad-Besteuerung ist im Vergleich zur PKW-Besteuerung ausgesprochen günstig. <h3>Sonderfälle und Befreiungen</h3> **Kleinkrafträder** (bis 50 cm³, max. 45 km/h) sind nach § 3 Nr. 2 KraftStG von der Kfz-Steuer **befreit**. Das betrifft alle 50er-Roller und Mopeds. **Elektromotorräder** zahlen ebenfalls keine Kfz-Steuer, da sie keinen Hubraum haben — die Steuerpflicht entfällt automatisch. **Saisonkennzeichen** sind bei Motorrädern besonders beliebt: Typischerweise wird das Motorrad von März/April bis Oktober/November zugelassen. Die Steuer wird dann nur für den Saisonzeitraum anteilig erhoben — bei einem 600er und Saison April–Oktober (7 Monate): 44,16 × 7/12 = 25,76 €. <h3>Praktische Hinweise</h3> Die Kfz-Steuer wird vom **Hauptzollamt** verwaltet und per **SEPA-Lastschrift** eingezogen — nicht von der Kfz-Zulassungsbehörde. Der Steuerbescheid kommt automatisch nach der Zulassung. Bei **Stilllegung** (Außerbetriebsetzung) wird die anteilige Steuer erstattet. Für die meisten Motorradfahrer ist die Kfz-Steuer mit 44–88 €/Jahr ein vergleichsweise geringer Kostenfaktor im Vergleich zu Versicherung (200–800 €) und Wartung.

Häufige Fragen zur Motorrad-Steuer

Wie wird die Kfz-Steuer für Motorräder berechnet?

Motorräder werden ausschließlich nach dem Hubraum besteuert (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG). Der Steuersatz beträgt 1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum. Ein 600-cm³-Motorrad hat ⌈600/25⌉ = 24 Stufen und zahlt 24 × 1,84 € = 44,16 € Jahressteuer. CO₂-Emissionen spielen bei Krafträdern keine Rolle.

Was kostet ein 125er-Motorrad an Kfz-Steuer?

Ein 125-cm³-Motorrad hat ⌈125/25⌉ = 5 Stufen und zahlt 5 × 1,84 € = 9,20 € Kfz-Steuer pro Jahr. Das ist einer der günstigsten Steuersätze überhaupt. 125er-Motorräder dürfen in Deutschland mit dem A1-Führerschein (ab 16 Jahre) oder mit der B196-Erweiterung (ab 25 Jahre) gefahren werden.

Gilt der Motorrad-Steuersatz auch für Roller und Mopeds?

Der Steuersatz von 1,84 €/25 cm³ gilt für alle Krafträder — also Motorräder, Motorroller, Trikes und ähnliche Fahrzeuge. Kleinkrafträder (bis 50 cm³ Hubraum, max. 45 km/h) sind nach § 3 Nr. 2 KraftStG von der Kfz-Steuer befreit und zahlen gar keine Steuer. Ein 50-cm³-Roller zahlt also 0 €, ein 51-cm³-Roller bereits 3,68 € (3 Stufen).

Gibt es eine CO₂-Komponente bei Motorrädern?

Nein, bei Krafträdern gibt es keinen CO₂-Anteil. Die Kfz-Steuer wird ausschließlich nach dem Hubraum berechnet (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG). Dies unterscheidet Motorräder von PKW, bei denen seit 2009 ein CO₂-Anteil hinzukommt. Elektromotorräder zahlen daher keine Kfz-Steuer (kein Hubraum, keine CO₂-Komponente).

Wie wird die Kfz-Steuer bei Saisonkennzeichen berechnet?

Viele Motorräder haben Saisonkennzeichen (z. B. März bis Oktober). Die Kfz-Steuer wird dann nur für den Saisonzeitraum anteilig berechnet. Bei einem 600-cm³-Motorrad (44,16 € Jahressteuer) und Saison März–Oktober (8 Monate): 44,16 × 8/12 = 29,44 € pro Saison.

Sind Elektromotorräder steuerfrei?

Ja, reine Elektromotorräder ohne Verbrennungsmotor sind von der Kfz-Steuer befreit, da sie keinen Hubraum haben und der Steuersatz nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG ausschließlich auf dem Hubraum basiert. Eine gesonderte Steuerbefreiung wie bei Elektro-PKW (§ 3d KraftStG) ist nicht erforderlich.

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