Berechnen Sie die anteilige Kfz-Steuer 2026 bei unterjähriger Zulassung oder Abmeldung — tagesgenaue Pro-Rata-Berechnung mit Erstattungsbetrag nach § 11 KraftStG.
Kfz-Steuer Jahressteuer Pro Rata 2026
Rechtsgrundlage
- § 11 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (KraftStG) ↗
Fälligkeit und Entrichtung — anteilige Berechnung bei unterjähriger Zulassung
Gültig ab: 1. 1. 2021
- § 5 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (KraftStG) ↗
Dauer der Steuerpflicht — Beginn mit Zulassung, Ende mit Abmeldung
Gültig ab: 1. 1. 2021
- § 12 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (KraftStG) ↗
Erstattung bei vorzeitiger Beendigung der Steuerpflicht
Gültig ab: 1. 1. 2021
Kfz-Steuer 2026 — Anteilige Berechnung nach § 11 KraftStG
Häufige Fragen zur anteiligen Kfz-Steuer
Wie wird die Kfz-Steuer bei unterjähriger Zulassung berechnet?
Bei unterjähriger Zulassung wird die Kfz-Steuer tagesgenau anteilig berechnet (§ 11 Abs. 2 KraftStG). Die Formel lautet: Anteilige Steuer = Jahressteuer × Nutzungstage / 365. Die Nutzungstage werden vom Tag der Zulassung bis zum Tag der Abmeldung (oder Jahresende) gezählt, wobei beide Tage mitzählen.
Bekomme ich bei Abmeldung Kfz-Steuer zurück?
Ja, bei Abmeldung eines Fahrzeugs vor Ablauf des Entrichtungszeitraums erhalten Sie die zu viel gezahlte Kfz-Steuer anteilig zurück (§ 12 KraftStG). Das Hauptzollamt berechnet die Erstattung automatisch und überweist den Betrag auf das hinterlegte SEPA-Konto. Die Erstattung = Jahressteuer − anteilige Steuer für die Nutzungstage.
Wird die Kfz-Steuer immer für 365 Tage berechnet?
Ja, die Kfz-Steuer wird pauschal mit 365 Tagen pro Jahr berechnet — auch in Schaltjahren. Der 366. Tag in einem Schaltjahr wird steuerlich nicht berücksichtigt. Das ergibt sich aus § 11 Abs. 2 KraftStG in Verbindung mit den Verwaltungsanweisungen des Bundesministeriums der Finanzen.
Was passiert bei einem Halterwechsel?
Bei einem Halterwechsel endet die Steuerpflicht des alten Halters am Tag der Ummeldung und beginnt für den neuen Halter am selben Tag (§ 5 Abs. 4 KraftStG). Beide Halter zahlen für ihre jeweiligen Nutzungstage anteilig. Der Ummeldungstag wird dem neuen Halter zugerechnet.
Wie lange dauert die Erstattung nach Abmeldung?
Die Erstattung der anteiligen Kfz-Steuer erfolgt in der Regel innerhalb von 3–6 Wochen nach der Abmeldung. Das Hauptzollamt wird von der Zulassungsbehörde über die Abmeldung informiert und berechnet die Erstattung automatisch. Bei Umzügen oder geändertem SEPA-Mandat kann es länger dauern.
Gilt die Pro-Rata-Berechnung auch für Saisonkennzeichen?
Bei Saisonkennzeichen (z. B. April bis Oktober, Kennzeichen mit „04–10") wird die Kfz-Steuer automatisch nur für die Saison berechnet. Hier kommt die Pro-Rata-Berechnung nicht zum Einsatz, da das Hauptzollamt den Saisonzeitraum direkt berücksichtigt (§ 5 Abs. 3 KraftStG).