Berechnen Sie die Gesamtkosten 2026 für Neuzulassung (27,10 €), Ummeldung (23,50 €) oder Wiederzulassung (23,50 €) — inkl. Wunschkennzeichen, Kennzeichenprägung und Kfz-Steuer nach § 12 KraftStG.
Kfz-Kennzeichen Antragskosten 2026
Rechtsgrundlage
- § 12 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (KraftStG) ↗
Steuerpflicht bei Zulassung — Entstehung der Kraftfahrzeugsteuer
Gültig ab: 1. 4. 1994
- § 20 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (FZV) ↗
Zulassungsverfahren und erforderliche Unterlagen
Gültig ab: 1. 9. 2023
- Anlage 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) (GebOSt) ↗
Gebührenverzeichnis: Zulassungsgebühren, Wunschkennzeichen, Kennzeichenprägung
Gültig ab: 1. 1. 2011
Kfz-Zulassungskosten 2026 — Gebühren, Kennzeichen und Steuerpflicht
Häufige Fragen zu Kfz-Kennzeichen und Zulassungskosten
Wie viel kostet eine Neuzulassung in Deutschland?
Die reine Zulassungsgebühr für eine Neuzulassung beträgt ca. 27,10 €. Hinzu kommen die Kosten für die Zulassungsbescheinigung Teil I (11,00 €), Kennzeichenprägung (ca. 12,50 € pro Schild) und ggf. ein Wunschkennzeichen (10,20 €). Insgesamt liegen die Kosten bei ca. 63–73 € plus die erste Kfz-Steuerzahlung.
Was kostet eine Ummeldung?
Die Gebühr für eine Ummeldung beträgt ca. 23,50 €. Werden die bestehenden Kennzeichen beibehalten, entfallen die Prägekosten. Bei neuen Kennzeichen kommen ca. 12,50 € pro Schild und ggf. die Wunschkennzeichengebühr von 10,20 € hinzu.
Was kostet ein Wunschkennzeichen?
Die Reservierungsgebühr für ein Wunschkennzeichen beträgt 10,20 €. Viele Zulassungsstellen bieten auch eine Online-Reservierung an — die Gebühr ist identisch. Die Reservierung gilt in der Regel für einen begrenzten Zeitraum (meist 10 Arbeitstage).
Wie viel kostet die Kennzeichenprägung?
Die Prägung eines Kennzeichenschilds kostet durchschnittlich ca. 12,50 € pro Stück. Für einen PKW werden standardmäßig 2 Schilder benötigt (vorne und hinten), für ein Motorrad nur 1 Schild. Die Preise können je nach Anbieter leicht variieren — Prägungen vor Ort bei der Zulassungsstelle sind oft etwas teurer als Online-Bestellungen.
Welche Unterlagen benötigt man für die Zulassung?
Für eine Neuzulassung benötigen Sie: Personalausweis, eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und ggf. den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU). Bei Ummeldungen zusätzlich die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil I.
Wird die Kfz-Steuer bei der Zulassung sofort fällig?
Ja, mit der Zulassung entsteht die Steuerpflicht nach § 12 KraftStG. Die Kfz-Steuer wird per SEPA-Lastschrift vom Hauptzollamt eingezogen — in der Regel jährlich im Voraus. Bei unterjähriger Zulassung wird die Steuer anteilig berechnet.