Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Ihr Motorrad? Berechnen Sie die Jahressteuer nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG — mit Option für Saisonkennzeichen und anteiliger Berechnung.
Kfz-Steuer Kraftrad (Motorrad)
Rechtsgrundlage
- § 9 Abs. 1 Nr. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (KraftStG) ↗
Steuersatz für Krafträder: 1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum
Gültig ab: 1. 4. 1994
- § 5 Abs. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (KraftStG) ↗
Dauer der Steuerpflicht — anteilige Berechnung bei Saisonkennzeichen
Gültig ab: 1. 4. 1994
- § 12 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (KraftStG) ↗
Entrichtung der Steuer — Einziehung per SEPA-Lastschrift durch das Hauptzollamt
Gültig ab: 1. 4. 1994
Kfz-Steuer für Krafträder 2026 — Berechnung nach KraftStG
Häufige Fragen zur Motorrad-Kfz-Steuer
Wie wird die Kfz-Steuer für Motorräder berechnet?
Die Kfz-Steuer für Krafträder wird ausschließlich nach dem Hubraum bemessen. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG beträgt der Steuersatz 1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum. Für ein Motorrad mit 600 cm³ ergibt sich: ⌈600/25⌉ = 24 Stufen × 1,84 € = 44,16 € pro Jahr. Es gibt keine CO₂-Komponente bei Krafträdern.
Was ist ein Saisonkennzeichen und wie wirkt es sich auf die Steuer aus?
Ein Saisonkennzeichen erlaubt die Nutzung eines Fahrzeugs nur in einem bestimmten Zeitraum des Jahres (z. B. April bis Oktober = 7 Monate). Die Kfz-Steuer wird dann anteilig berechnet: Jahressteuer × Saisonmonate / 12. Bei 44,16 € Jahressteuer und 7 Monaten Saison zahlen Sie nur 25,76 €. Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
Ab welcher Hubraumgröße fällt Kfz-Steuer für Motorräder an?
Grundsätzlich fällt für jedes zugelassene Kraftrad Kfz-Steuer an — auch für Leichtkrafträder ab 50 cm³. Bei einem 50-cm³-Roller beträgt die Steuer ⌈50/25⌉ = 2 × 1,84 € = 3,68 € pro Jahr. Kleinkrafträder bis 50 cm³ mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h (Versicherungskennzeichen) sind jedoch nicht kfz-steuerpflichtig.
Gibt es Steuerbefreiungen für Elektromotorräder?
Ja, reine Elektro-Krafträder können gemäß § 3d KraftStG von der Kfz-Steuer befreit sein. Die Befreiung gilt für 10 Jahre ab Erstzulassung, maximal bis 31.12.2030. Da Elektro-Krafträder keinen Hubraum im klassischen Sinne haben, entfällt die hubraumbasierte Besteuerung. Nach Ablauf der Befreiung wird die Steuer nach dem Gewicht bemessen.
Wann ist die Kfz-Steuer für Motorräder zu zahlen?
Die Kfz-Steuer wird jährlich im Voraus fällig und per SEPA-Lastschrift vom Hauptzollamt eingezogen (§ 12 KraftStG). Bei Saisonkennzeichen wird der anteilige Jahresbetrag zu Beginn der Saison eingezogen. Die Steuerpflicht beginnt mit der Zulassung und endet mit der Abmeldung des Fahrzeugs.
Wie viele Monate kann ein Saisonkennzeichen umfassen?
Ein Saisonkennzeichen kann für mindestens 2 und maximal 11 Monate beantragt werden. Der Betriebszeitraum muss zusammenhängend sein und wird auf dem Kennzeichen angegeben (z. B. „04–10" für April bis Oktober). Eine ganzjährige Zulassung mit 12 Monaten ist kein Saisonkennzeichen, sondern ein reguläres Dauerkennzeichen.