§ 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG

Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Ihr Motorrad? Berechnen Sie die Jahressteuer nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG — mit Option für Saisonkennzeichen und anteiliger Berechnung.

Kfz-Steuer Kraftrad (Motorrad)

📊FÜR UNTERNEHMEN2 €
Letzte Aktualisierung: 26. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kfz-Steuer für Krafträder 2026 — Berechnung nach KraftStG

Die **Kfz-Steuer für Krafträder** (Motorräder, Roller, Leichtkrafträder) wird in Deutschland ausschließlich nach dem **Hubraum** berechnet. Anders als bei PKW gibt es bei Krafträdern keine CO₂-Komponente — die Besteuerung richtet sich allein nach **§ 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG**. <h3>Steuersatz: 1,84 € je angefangene 25 cm³</h3> Der Steuersatz für Krafträder beträgt **1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum**. Das bedeutet: Der Hubraum wird durch 25 geteilt und auf die nächste ganze Zahl aufgerundet (mathematisch: ⌈Hubraum / 25⌉). Ein Motorrad mit 600 cm³ hat demnach 24 Hubraumstufen und zahlt 24 × 1,84 € = **44,16 € pro Jahr**. Ein 125er-Kraftrad kommt auf 5 × 1,84 € = **9,20 € pro Jahr**. Die Steuer ist damit im Vergleich zu PKW sehr moderat. <h3>Saisonkennzeichen: Anteilige Besteuerung</h3> Viele Motorradfahrer nutzen ein **Saisonkennzeichen**, das die Zulassung auf bestimmte Monate des Jahres beschränkt (typisch: April bis Oktober). In diesem Fall wird die Kfz-Steuer **anteilig** berechnet: Jahressteuer × Saisonmonate / 12. Bei einer Jahressteuer von 44,16 € und 7 Saisonmonaten ergibt sich eine anteilige Steuer von 44,16 × 7 / 12 = **25,76 €**. Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden und muss auf privatem Grund abgestellt sein. <h3>Saisonkennzeichen: Vorteile und Einschränkungen</h3> Das Saisonkennzeichen bietet neben der reduzierten Kfz-Steuer auch **Ersparnisse bei der Versicherung**, da der Versicherungsschutz in der Nebensaison ruht (Ruheversicherung). Die Mindestdauer beträgt 2 Monate, die Höchstdauer 11 Monate. Der Betriebszeitraum wird direkt auf dem Kennzeichen angegeben und ist nicht flexibel änderbar — für den gesamten Zulassungszeitraum gilt der bei der Zulassung gewählte Saisonzeitraum. <h3>Steuerbefreiungen und Sonderfälle</h3> **Elektro-Krafträder** können gemäß § 3d KraftStG für 10 Jahre ab Erstzulassung (maximal bis 31.12.2030) von der Kfz-Steuer befreit sein. Kleinkrafträder mit Versicherungskennzeichen (bis 50 cm³, max. 45 km/h) unterliegen nicht der Kfz-Steuer, sondern benötigen lediglich eine Haftpflichtversicherung. Historische Krafträder mit H-Kennzeichen zahlen einen pauschalen Steuersatz von **46,02 € pro Jahr** — unabhängig vom Hubraum. <h3>Zuständigkeit und Zahlung</h3> Die Kfz-Steuer wird vom **Hauptzollamt** verwaltet und per SEPA-Lastschrift eingezogen. Bei Neuzulassung erhalten Halter einen Steuerbescheid, der den Jahresbetrag ausweist. Eine Überweisung ist nicht nötig — der Einzug erfolgt automatisch zum Fälligkeitstermin. Bei Saisonkennzeichen wird der anteilige Betrag zu Beginn des Betriebszeitraums abgebucht.

Häufige Fragen zur Motorrad-Kfz-Steuer

Wie wird die Kfz-Steuer für Motorräder berechnet?

Die Kfz-Steuer für Krafträder wird ausschließlich nach dem Hubraum bemessen. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG beträgt der Steuersatz 1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum. Für ein Motorrad mit 600 cm³ ergibt sich: ⌈600/25⌉ = 24 Stufen × 1,84 € = 44,16 € pro Jahr. Es gibt keine CO₂-Komponente bei Krafträdern.

Was ist ein Saisonkennzeichen und wie wirkt es sich auf die Steuer aus?

Ein Saisonkennzeichen erlaubt die Nutzung eines Fahrzeugs nur in einem bestimmten Zeitraum des Jahres (z. B. April bis Oktober = 7 Monate). Die Kfz-Steuer wird dann anteilig berechnet: Jahressteuer × Saisonmonate / 12. Bei 44,16 € Jahressteuer und 7 Monaten Saison zahlen Sie nur 25,76 €. Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

Ab welcher Hubraumgröße fällt Kfz-Steuer für Motorräder an?

Grundsätzlich fällt für jedes zugelassene Kraftrad Kfz-Steuer an — auch für Leichtkrafträder ab 50 cm³. Bei einem 50-cm³-Roller beträgt die Steuer ⌈50/25⌉ = 2 × 1,84 € = 3,68 € pro Jahr. Kleinkrafträder bis 50 cm³ mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h (Versicherungskennzeichen) sind jedoch nicht kfz-steuerpflichtig.

Gibt es Steuerbefreiungen für Elektromotorräder?

Ja, reine Elektro-Krafträder können gemäß § 3d KraftStG von der Kfz-Steuer befreit sein. Die Befreiung gilt für 10 Jahre ab Erstzulassung, maximal bis 31.12.2030. Da Elektro-Krafträder keinen Hubraum im klassischen Sinne haben, entfällt die hubraumbasierte Besteuerung. Nach Ablauf der Befreiung wird die Steuer nach dem Gewicht bemessen.

Wann ist die Kfz-Steuer für Motorräder zu zahlen?

Die Kfz-Steuer wird jährlich im Voraus fällig und per SEPA-Lastschrift vom Hauptzollamt eingezogen (§ 12 KraftStG). Bei Saisonkennzeichen wird der anteilige Jahresbetrag zu Beginn der Saison eingezogen. Die Steuerpflicht beginnt mit der Zulassung und endet mit der Abmeldung des Fahrzeugs.

Wie viele Monate kann ein Saisonkennzeichen umfassen?

Ein Saisonkennzeichen kann für mindestens 2 und maximal 11 Monate beantragt werden. Der Betriebszeitraum muss zusammenhängend sein und wird auf dem Kennzeichen angegeben (z. B. „04–10" für April bis Oktober). Eine ganzjährige Zulassung mit 12 Monaten ist kein Saisonkennzeichen, sondern ein reguläres Dauerkennzeichen.

Verwandte Rechner