§ 5, § 11 KraftStG

Berechnen Sie die anteilige Kfz-Steuer 2026 bei Saisonkennzeichen nach § 5 KraftStG. Saisonsteuer = Jahressteuer × Saisonmonate / 12 — inkl. Ersparnis gegenüber ganzjähriger Zulassung.

Kfz-Steuer Saisonkennzeichen Berechnung 2026

📊FÜR UNTERNEHMEN2 €
Letzte Aktualisierung: 26. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kfz-Steuer 2026 — Saisonkennzeichen anteilige Berechnung nach § 5, § 11 KraftStG

<div class="mt-4 space-y-6 text-slate-700"> <div> <h3 class="font-semibold text-slate-900">Kfz-Steuer bei Saisonkennzeichen — anteilige Berechnung nach § 5 KraftStG</h3> <p class="mt-2"> Ein <strong>Saisonkennzeichen</strong> ermöglicht die Zulassung eines Fahrzeugs für einen festgelegten Zeitraum innerhalb eines Kalenderjahres. Die <strong>Kfz-Steuer</strong> wird dabei nicht für 12 Monate erhoben, sondern nur anteilig für die tatsächlichen Saisonmonate. Diese Regelung ergibt sich aus <strong>§ 5 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG</strong>, der die Dauer der Steuerpflicht an den Zulassungszeitraum knüpft. </p> <p class="mt-2"> Die Formel ist denkbar einfach: <strong>Saisonsteuer = Jahressteuer × (Saisonmonate / 12)</strong>. Hat Ihr PKW beispielsweise eine Jahressteuer von 180 € und Sie wählen eine Saison von April bis Oktober (7 Monate), beträgt die anteilige Steuer 180 × 7/12 = 105 €. Die Ersparnis von 75 € pro Jahr summiert sich über die Nutzungsdauer erheblich. </p> </div> <div> <h3 class="font-semibold text-slate-900">Rahmenbedingungen und Voraussetzungen</h3> <p class="mt-2"> Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (<strong>§ 9 Abs. 3 FZV</strong>) regelt die Rahmenbedingungen für Saisonkennzeichen: Der Betriebszeitraum muss <strong>mindestens 2 und darf höchstens 11 aufeinanderfolgende Monate</strong> umfassen. Saisonkennzeichen können für alle Fahrzeugarten beantragt werden — PKW, Motorräder, Wohnmobile, Anhänger und Oldtimer. Die Zulassung erfolgt bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle und ist unbefristet gültig; der Saisonzeitraum wiederholt sich jedes Jahr automatisch. </p> <p class="mt-2"> Der <strong>Entrichtungszeitraum</strong> der Kfz-Steuer richtet sich nach § 11 Abs. 3 KraftStG. Das Hauptzollamt zieht die anteilige Steuer per SEPA-Lastschrift zu Beginn der Saison ein. Ändert sich die Jahressteuer (z.B. durch gesetzliche Neuregelungen), wird der Saisonanteil entsprechend angepasst. Eine Änderung des Saisonzeitraums ist jederzeit bei der Zulassungsbehörde möglich, erfordert jedoch neue Kennzeichenschilder. </p> </div> <div> <h3 class="font-semibold text-slate-900">Typische Anwendungsfälle und Sparstrategien</h3> <p class="mt-2"> Saisonkennzeichen lohnen sich besonders für Fahrzeuge, die nicht ganzjährig benötigt werden: <strong>Motorräder</strong> (typisch März–Oktober), <strong>Cabrios</strong> (April–Oktober), <strong>Wohnmobile</strong> (März–Oktober oder April–September), <strong>Oldtimer</strong> (April–Oktober) und <strong>Anhänger</strong> (bei saisonaler Nutzung). Die Kombination aus Steuerersparnis und reduzierter Versicherungsprämie macht Saisonkennzeichen wirtschaftlich attraktiv: Bei einem Motorrad mit 80 € Jahressteuer und 6-monatiger Saison sparen Sie 40 € Steuer plus einen proportionalen Versicherungsanteil. </p> <p class="mt-2"> Beachten Sie, dass das Fahrzeug außerhalb der Saison <strong>nicht im öffentlichen Straßenverkehr</strong> bewegt oder abgestellt werden darf. Es muss auf einem privaten Stellplatz verwahrt werden. Verstöße werden mit 50 € Bußgeld geahndet, und der Versicherungsschutz entfällt. Bei einem Unfall außerhalb der Saison droht die volle persönliche Haftung. Planen Sie Ihren Saisonzeitraum daher großzügig — lieber einen Monat länger als zu knapp. </p> </div> </div>

Häufige Fragen zum Saisonkennzeichen und Kfz-Steuer

Was ist ein Saisonkennzeichen und wie funktioniert es?

Ein Saisonkennzeichen ist ein spezielles Kfz-Kennzeichen, das die Zulassung auf einen bestimmten Zeitraum im Jahr beschränkt — mindestens 2 und höchstens 11 aufeinanderfolgende Monate. Das Fahrzeug darf nur innerhalb dieses Zeitraums im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Außerhalb der Saison besteht keine Versicherungspflicht und keine Kfz-Steuerpflicht. Die zugelassenen Monate sind auf dem Kennzeichen rechts als Zahlencode eingeprägt (z.B. 03–10 für März bis Oktober).

Wie wird die Kfz-Steuer beim Saisonkennzeichen berechnet?

Die Kfz-Steuer wird anteilig nach der Formel berechnet: Saisonsteuer = Jahressteuer × (Saisonmonate / 12). Hat Ihr Fahrzeug eine Jahressteuer von 120 € und ist von März bis Oktober zugelassen (8 Monate), zahlen Sie nur 120 × 8/12 = 80 €. Die Berechnung basiert auf § 5 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG.

Wie viele Monate muss ein Saisonkennzeichen mindestens gelten?

Ein Saisonkennzeichen muss mindestens 2 aufeinanderfolgende Monate und darf höchstens 11 Monate umfassen (§ 9 Abs. 3 FZV). Ein Saisonkennzeichen für nur einen Monat ist nicht zulässig. Die gängigsten Kombinationen sind März–Oktober (8 Monate) für Motorräder und Cabrios sowie April–Oktober (7 Monate) für Wohnmobile.

Welche Saison-Kombinationen sind besonders beliebt?

Die häufigsten Saisonkennzeichen-Zeiträume sind: März–Oktober (8 Monate, ideal für Motorräder und Cabrios), April–Oktober (7 Monate, häufig für Wohnmobile), April–September (6 Monate, für reine Sommerfahrzeuge), und Februar–November (10 Monate, für Fahrzeuge, die nur im Hochwinter stillgelegt werden). Je kürzer die Saison, desto größer die Ersparnis bei Steuer und Versicherung.

Wie viel spart man mit einem Saisonkennzeichen?

Die Ersparnis bei der Kfz-Steuer beträgt exakt den Anteil der Nicht-Saison-Monate. Bei 8 Monaten Saison sparen Sie 4/12 = 33,3 % der Jahressteuer, bei 6 Monaten sogar 50 %. Zusätzlich sparen Sie bei der Kfz-Versicherung, da der Versicherungsschutz ebenfalls nur für den Saisonzeitraum besteht. Die Gesamtersparnis (Steuer + Versicherung) kann je nach Fahrzeug mehrere hundert Euro pro Jahr betragen.

Was passiert, wenn ich mein Fahrzeug außerhalb der Saison nutze?

Das Fahren außerhalb des Saisonzeitraums ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld von 50 € geahndet. Zudem erlischt der Versicherungsschutz — bei einem Unfall haften Sie persönlich für alle Schäden. Auch das Parken auf öffentlichem Grund außerhalb der Saison ist verboten; das Fahrzeug muss auf einem Privatgrundstück oder in einer Garage abgestellt werden.

Verwandte Rechner