Berechnen Sie die rückwirkende Erstattung der Kfz-Steuer bei nachträglicher Feststellung einer Schwerbehinderung: vollständige Befreiung (Merkzeichen H, Bl, aG) oder 50 % Ermäßigung(Merkzeichen G, Gl) nach § 3a KraftStG.
Kfz-Steuer Erstattung Schwerbehinderung (rückwirkend) 2026
Rechtsgrundlage
- § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (KraftStG) ↗
Steuervergünstigung für schwerbehinderte Menschen: H/Bl/aG = Befreiung, G/Gl = 50 %
Gültig ab: 1. 4. 1994
- § 17 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (KraftStG) ↗
Erstattung zu viel gezahlter Kfz-Steuer bei rückwirkender Anerkennung
Gültig ab: 1. 4. 1994
- § 69 Abs. 5 Abgabenordnung (AO) (AO) ↗
Allgemeine Erstattungsregelungen bei Änderung der Besteuerungsgrundlagen
Gültig ab: 1. 1. 1977
Kfz-Steuer-Erstattung bei Schwerbehinderung — § 3a, § 17 KraftStG
Kfz-Steuer-Vergünstigung für schwerbehinderte Menschen
Nach § 3a KraftStG haben schwerbehinderte Menschen Anspruch auf eine Steuervergünstigung bei der Kfz-Steuer. Die Höhe der Vergünstigung hängt vom Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis ab. Personen mit den Merkzeichen H(hilflos), Bl (blind) oder aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) sind vollständig von der Kfz-Steuer befreit. Personen mit dem Merkzeichen G (gehbehindert) oder Gl (gehörlos) erhalten eine 50-prozentige Ermäßigung. Die Vergünstigung gilt jeweils für ein auf die schwerbehinderte Person zugelassenes Fahrzeug.
Rückwirkende Erstattung nach § 17 KraftStG
Wird die Schwerbehinderung erst nach Zahlung der Kfz-Steuer amtlich festgestellt, besteht ein Anspruch auf rückwirkende Erstattung der zu viel gezahlten Steuer. Grundlage ist § 17 KraftStG in Verbindung mit den allgemeinen Erstattungsregelungen der Abgabenordnung. Die Erstattung erfolgt ab dem im Feststellungsbescheid genannten Anerkennungsdatum, maximal für die letzten vier Jahre (48 Monate gemäß der steuerlichen Festsetzungsfrist nach § 169 AO). Der Antrag ist beim zuständigen Hauptzollamt einzureichen, das auch für die Kfz-Steuer zuständig ist.
Berechnung des Erstattungsbetrags
Der Erstattungsbetrag ergibt sich aus der monatlichen Steuerersparnis multipliziert mit der Anzahl der rückwirkenden Monate. Bei einer Jahressteuer von 240 € und dem Merkzeichen H (100 % Befreiung) beträgt die monatliche Ersparnis 20 €. Für 12 Monate rückwirkend ergibt sich ein Erstattungsbetrag von 240 €. Bei Merkzeichen G (50 % Ermäßigung) wäre die monatliche Ersparnis nur 10 €, also 120 € für 12 Monate. Der Rechner berücksichtigt alle fünf relevanten Merkzeichen und berechnet den exakten Erstattungsbetrag für den gewünschten Zeitraum.
Antragstellung und benötigte Unterlagen
Für die Beantragung der rückwirkenden Erstattung benötigen Sie den Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes (mit Anerkennungsdatum und Merkzeichen), eine Kopie des Schwerbehindertenausweises, den aktuellen Kfz-Steuerbescheid sowie ein formloses Antragsschreiben an das Hauptzollamt. Die Bearbeitung dauert in der Regel vier bis acht Wochen. Der Erstattungsbetrag wird auf das im Steuerbescheid hinterlegte Konto überwiesen. Bei Fragen zur Zuständigkeit hilft das Informations- und Wissensmanagement Zoll (IWM) weiter.
Häufig gestellte Fragen zur Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung
Welche Merkzeichen berechtigen zur Kfz-Steuer-Ermäßigung?
Die Merkzeichen H (hilflos), Bl (blind) und aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) berechtigen zur vollständigen Befreiung von der Kfz-Steuer (100 %). Die Merkzeichen G (gehbehindert) und Gl (gehörlos) berechtigen zu einer 50 %-Ermäßigung. Grundlage ist § 3a KraftStG.
Kann ich die Kfz-Steuer rückwirkend erstattet bekommen?
Ja, wenn die Schwerbehinderung rückwirkend festgestellt wird, können Sie gemäß § 17 KraftStG die zu viel gezahlte Kfz-Steuer zurückfordern. Die Erstattung erfolgt ab dem Zeitpunkt, ab dem die Behinderung amtlich festgestellt ist, maximal für die letzten 4 Jahre (48 Monate).
Wie beantrage ich die rückwirkende Erstattung?
Reichen Sie den Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes zusammen mit einem formlosen Erstattungsantrag bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt ein. Das Hauptzollamt berechnet dann die Differenz und erstattet den Betrag. Benötigt werden: Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheid und Kfz-Steuerbescheid.
Gilt die Ermäßigung nur für ein Fahrzeug?
Die Steuervergünstigung nach § 3a KraftStG gilt grundsätzlich nur für ein auf die schwerbehinderte Person zugelassenes Fahrzeug. Bei einem Fahrzeugwechsel muss die Vergünstigung erneut beantragt werden. Die Nutzung des Fahrzeugs ist auf die schwerbehinderte Person und deren Haushalt beschränkt.
Was passiert bei Merkzeichen G, wenn ich keinen öffentlichen Nahverkehr nutzen kann?
Schwerbehinderte mit Merkzeichen G können zwischen der 50 %-Ermäßigung der Kfz-Steuer und der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr wählen. Beides gleichzeitig ist nicht möglich. Wenn Sie sich für die Kfz-Steuer-Ermäßigung entscheiden, müssen Sie auf die Freifahrt verzichten.
Gibt es eine Frist für die rückwirkende Erstattung?
Die allgemeine steuerliche Festsetzungsfrist beträgt 4 Jahre (§ 169 AO). Das bedeutet, Sie können maximal für 48 Monate rückwirkend erstatten lassen. Der Antrag sollte zeitnah nach Erhalt des Feststellungsbescheids gestellt werden.