§ 9 Abs. 1 Nr. 2a KraftStG

Berechnen Sie die Kfz-Steuer 2026 für Ihr Wohnmobil nach § 9 Abs. 1 Nr. 2a KraftStG. Gestaffelt nach Gesamtgewicht (200-kg-Stufen) und Schadstoffklasse — inkl. Höchstbeträge (800 € bzw. 1.000 €).

Kfz-Steuer Wohnmobil Rechner 2026

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Letzte Aktualisierung: 26. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kfz-Steuer 2026 — Wohnmobile nach Gewicht und Schadstoffklasse (§ 9 KraftStG)

<div class="mt-4 space-y-6 text-slate-700"> <div> <h3 class="font-semibold text-slate-900">Kfz-Steuer für Wohnmobile nach § 9 Abs. 1 Nr. 2a KraftStG</h3> <p class="mt-2"> <strong>Wohnmobile</strong> werden in Deutschland steuerlich als Sonderfahrzeuge behandelt und unterliegen einer eigenen Besteuerungssystematik nach <strong>§ 9 Abs. 1 Nr. 2a KraftStG</strong>. Im Gegensatz zu PKW, bei denen der Hubraum und der CO₂-Ausstoß die Bemessungsgrundlage bilden, richtet sich die Kfz-Steuer für Wohnmobile ausschließlich nach dem <strong>zulässigen Gesamtgewicht</strong> und der <strong>Schadstoffklasse</strong> (Emissionsklasse). </p> <p class="mt-2"> Diese Sonderregelung wurde 2005 eingeführt, als Wohnmobile aus der PKW-Besteuerung herausgelöst und einer eigenständigen Kategorie zugeordnet wurden. Der Gesetzgeber berücksichtigt damit, dass Wohnmobile zwar ein hohes Gewicht aufweisen, aber in der Regel deutlich weniger Kilometer pro Jahr zurücklegen als PKW und daher den CO₂-Ausstoß als Bemessungsgrundlage ungeeignet erscheinen lassen. </p> </div> <div> <h3 class="font-semibold text-slate-900">Gewichtsstaffel und Steuersätze im Detail</h3> <p class="mt-2"> Die Besteuerung erfolgt in <strong>angefangenen 200-kg-Stufen</strong>: Ein Wohnmobil mit 3.500 kg zulässigem Gesamtgewicht hat demnach 18 Stufen (3.500 / 200 = 17,5, aufgerundet = 18). Für jede Stufe wird ein fester Euro-Betrag erhoben, der nach Gewichtsbereich und Schadstoffklasse variiert. Bei einem Wohnmobil der Klasse S4+ (Euro 4 und besser) berechnet sich die Steuer wie folgt: Die ersten 10 Stufen (bis 2.000 kg) kosten jeweils 16 €, die nächsten 15 Stufen (2.001–5.000 kg) jeweils 10 €. Ein typisches 3.500-kg-Wohnmobil zahlt also 10 × 16 + 8 × 10 = 240 € pro Jahr. </p> <p class="mt-2"> Für Wohnmobile mit schlechteren Emissionswerten steigen die Sätze: Bei <strong>S2/S3</strong> (Euro 2 und 3) kostet jede der ersten 10 Stufen 24 € statt 16 €, während die weiteren Stufen gleich bleiben. Bei <strong>S1 und schlechter</strong> (Euro 1 oder keine Euronorm) betragen die Sätze bis 2.000 kg sogar 40 € pro Stufe, und die oberen Gewichtsbereiche (5.001–12.000 kg) kosten 15 € statt 10 €. Fahrzeuge über 12.000 kg zahlen in dieser Klasse sogar 25 € pro 200-kg-Stufe. </p> </div> <div> <h3 class="font-semibold text-slate-900">Höchstbeträge und praktische Tipps</h3> <p class="mt-2"> Das KraftStG sieht <strong>Höchstbeträge</strong> vor, die die Jahressteuer begrenzen: Wohnmobile der Klasse S4+ zahlen maximal <strong>800 €</strong> pro Jahr, Wohnmobile der Klassen S2/S3, S1 und schlechter maximal <strong>1.000 €</strong>. Diese Kappung wirkt sich erst bei sehr schweren Fahrzeugen aus — bei S4+ ab ca. 12.400 kg Gesamtgewicht. In der Praxis liegen die meisten Wohnmobile im Bereich von 2.800 bis 5.500 kg und bleiben deutlich unter dem Höchstbetrag. </p> <p class="mt-2"> Für Wohnmobilbesitzer gibt es mehrere Optimierungsmöglichkeiten: Eine <strong>Nachrüstung mit Dieselpartikelfilter</strong> kann das Fahrzeug in eine bessere Schadstoffklasse heben und die Steuerlast deutlich senken. Zudem ist die Kombination mit einem <strong>Saisonkennzeichen</strong> sinnvoll, wenn das Wohnmobil nicht ganzjährig genutzt wird — die Steuer wird dann anteilig nach § 5 KraftStG berechnet. Ein Wohnmobil mit 240 € Jahressteuer und 7-monatiger Saison (April–Oktober) zahlt nur 140 €. </p> </div> </div>

Häufige Fragen zur Kfz-Steuer für Wohnmobile

Wie wird die Kfz-Steuer für Wohnmobile berechnet?

Die Kfz-Steuer für Wohnmobile richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht und der Schadstoffklasse (§ 9 Abs. 1 Nr. 2a KraftStG). Das Gewicht wird in 200-kg-Stufen aufgeteilt, wobei jede angefangene Stufe voll zählt. Je nach Gewichtsbereich und Emissionsklasse gelten unterschiedliche Euro-Beträge pro Stufe. Es gibt Höchstbeträge von 800 € (Euro 4+) bzw. 1.000 € (Euro 2/3 oder schlechter).

Welche Schadstoffklassen gibt es für Wohnmobile?

Das KraftStG unterscheidet drei Gruppen: S4 und besser (Euro 4, 5, 6 — niedrigste Sätze, Höchstbetrag 800 €), S2/S3 (Euro 2, Euro 3 — mittlere Sätze, Höchstbetrag 1.000 €) und S1 und schlechter (Euro 1 oder ohne Euronorm — höchste Sätze, Höchstbetrag 1.000 €). Die Emissionsklasse steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Feld 14.1.

Was sind die Steuersätze pro 200-kg-Stufe bei Wohnmobilen?

Für S4+ (Euro 4+): bis 2.000 kg jeweils 16 €, 2.001–5.000 kg jeweils 10 €, 5.001–12.000 kg jeweils 10 €, über 12.000 kg jeweils 10 €/200 kg. Für S2/S3: bis 2.000 kg jeweils 24 €, darüber 10 €/200 kg. Für S1 und schlechter: bis 2.000 kg jeweils 40 €, 2.001–5.000 kg jeweils 10 €, 5.001–12.000 kg jeweils 15 €, über 12.000 kg jeweils 25 €/200 kg.

Ab welchem Gewicht greift der Höchstbetrag bei Wohnmobilen?

Bei S4+ (Euro 4+) ist der Höchstbetrag 800 €/Jahr. Dieser wird bei ca. 12.400 kg erreicht (10×16 + 15×10 + 35×10 = 660 €, dann noch 14 Stufen×10 = 140 €). Bei S1 und schlechter (max. 1.000 €) greift die Kappung schon bei ca. 11.200 kg, da die Sätze höher sind. In der Praxis werden die meisten Wohnmobile (2.800–5.500 kg) den Höchstbetrag nicht erreichen.

Wann gilt ein Fahrzeug steuerlich als Wohnmobil?

Nach § 2 Abs. 2b KraftStG ist ein Wohnmobil ein Kraftfahrzeug mit besonderer Aufbauart (Sonderfahrzeug SA „Wohnmobil"), das in der Zulassungsbescheinigung als solches eingetragen ist. Entscheidend ist die Eintragung im Feld J der Zulassungsbescheinigung. Selbstausgebaute Fahrzeuge müssen bei der Zulassungsstelle eine entsprechende Änderung beantragen, um den Wohnmobil-Steuersatz zu erhalten.

Kann ich mein Wohnmobil mit Saisonkennzeichen anmelden?

Ja, Wohnmobile können auch mit Saisonkennzeichen zugelassen werden. Die Kfz-Steuer wird dann anteilig berechnet: Jahressteuer × (Saisonmonate / 12). Bei einem Wohnmobil mit 240 € Jahressteuer und einer Saison von April bis Oktober (7 Monate) zahlen Sie nur 240 × 7/12 = 140 €. Nutzen Sie unseren Saisonkennzeichen-Rechner für die genaue Berechnung.

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