Berechnen Sie die Kfz-Steuer 2026 für Ihr Wohnmobil nach § 9 Abs. 1 Nr. 2a KraftStG. Gestaffelt nach Gesamtgewicht (200-kg-Stufen) und Schadstoffklasse — inkl. Höchstbeträge (800 € bzw. 1.000 €).
Kfz-Steuer Wohnmobil Rechner 2026
Rechtsgrundlage
- § 9 Abs. 1 Nr. 2a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (KraftStG) ↗
Steuersätze für Wohnmobile nach Gesamtgewicht und Schadstoffklasse
Gültig ab: 1. 5. 2005
- § 8 Nr. 1a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (KraftStG) ↗
Bemessungsgrundlage: verkehrsrechtlich zulässiges Gesamtgewicht bei Wohnmobilen
Gültig ab: 1. 5. 2005
- § 2 Abs. 2b Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (KraftStG) ↗
Definition Wohnmobil: Kraftfahrzeug mit besonderer Aufbauart (Sonderfahrzeug)
Gültig ab: 1. 5. 2005
Kfz-Steuer 2026 — Wohnmobile nach Gewicht und Schadstoffklasse (§ 9 KraftStG)
Häufige Fragen zur Kfz-Steuer für Wohnmobile
Wie wird die Kfz-Steuer für Wohnmobile berechnet?
Die Kfz-Steuer für Wohnmobile richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht und der Schadstoffklasse (§ 9 Abs. 1 Nr. 2a KraftStG). Das Gewicht wird in 200-kg-Stufen aufgeteilt, wobei jede angefangene Stufe voll zählt. Je nach Gewichtsbereich und Emissionsklasse gelten unterschiedliche Euro-Beträge pro Stufe. Es gibt Höchstbeträge von 800 € (Euro 4+) bzw. 1.000 € (Euro 2/3 oder schlechter).
Welche Schadstoffklassen gibt es für Wohnmobile?
Das KraftStG unterscheidet drei Gruppen: S4 und besser (Euro 4, 5, 6 — niedrigste Sätze, Höchstbetrag 800 €), S2/S3 (Euro 2, Euro 3 — mittlere Sätze, Höchstbetrag 1.000 €) und S1 und schlechter (Euro 1 oder ohne Euronorm — höchste Sätze, Höchstbetrag 1.000 €). Die Emissionsklasse steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Feld 14.1.
Was sind die Steuersätze pro 200-kg-Stufe bei Wohnmobilen?
Für S4+ (Euro 4+): bis 2.000 kg jeweils 16 €, 2.001–5.000 kg jeweils 10 €, 5.001–12.000 kg jeweils 10 €, über 12.000 kg jeweils 10 €/200 kg. Für S2/S3: bis 2.000 kg jeweils 24 €, darüber 10 €/200 kg. Für S1 und schlechter: bis 2.000 kg jeweils 40 €, 2.001–5.000 kg jeweils 10 €, 5.001–12.000 kg jeweils 15 €, über 12.000 kg jeweils 25 €/200 kg.
Ab welchem Gewicht greift der Höchstbetrag bei Wohnmobilen?
Bei S4+ (Euro 4+) ist der Höchstbetrag 800 €/Jahr. Dieser wird bei ca. 12.400 kg erreicht (10×16 + 15×10 + 35×10 = 660 €, dann noch 14 Stufen×10 = 140 €). Bei S1 und schlechter (max. 1.000 €) greift die Kappung schon bei ca. 11.200 kg, da die Sätze höher sind. In der Praxis werden die meisten Wohnmobile (2.800–5.500 kg) den Höchstbetrag nicht erreichen.
Wann gilt ein Fahrzeug steuerlich als Wohnmobil?
Nach § 2 Abs. 2b KraftStG ist ein Wohnmobil ein Kraftfahrzeug mit besonderer Aufbauart (Sonderfahrzeug SA „Wohnmobil"), das in der Zulassungsbescheinigung als solches eingetragen ist. Entscheidend ist die Eintragung im Feld J der Zulassungsbescheinigung. Selbstausgebaute Fahrzeuge müssen bei der Zulassungsstelle eine entsprechende Änderung beantragen, um den Wohnmobil-Steuersatz zu erhalten.
Kann ich mein Wohnmobil mit Saisonkennzeichen anmelden?
Ja, Wohnmobile können auch mit Saisonkennzeichen zugelassen werden. Die Kfz-Steuer wird dann anteilig berechnet: Jahressteuer × (Saisonmonate / 12). Bei einem Wohnmobil mit 240 € Jahressteuer und einer Saison von April bis Oktober (7 Monate) zahlen Sie nur 240 × 7/12 = 140 €. Nutzen Sie unseren Saisonkennzeichen-Rechner für die genaue Berechnung.