SVBezGrV 2026 — SGB IV § 6, § 18

Die SV-Rechengrößen 2026 auf einen Blick: Rentenversicherungs-BBG West 8.050 €/Monat, Ost 7.450 €/Monat; KV/PV-BBG bundesweit 5.512,50 €/Monat; Bezugsgröße West 3.745 €/Monat, Ost 3.640 €/Monat. Geben Sie Ihr Bruttogehalt ein und sehen Sie sofort, welcher Teil für die einzelnen Sozialversicherungszweige beitragspflichtig ist.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: SVBezGrV 2026

Rechtsgrundlage

SV-Bezugsgrößen und Beitragsbemessungsgrenzen 2026

Zum 1. Januar 2026 gelten neue Rechengrößen in der deutschen Sozialversicherung, die durch die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung (SVBezGrV) 2026festgelegt wurden. Diese Werte sind Grundlage für die Berechnung von Beiträgen und Leistungen in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (RV-BBG)

Die RV-Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welchem Monatseinkommen Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und zur Bundesagentur für Arbeit (BA) erhoben werden. 2026 beträgt sie in den alten Bundesländern 8.050 €/Monat (96.600 €/Jahr) und in den neuen Bundesländern 7.450 €/Monat (89.400 €/Jahr). Einkommen oberhalb dieser Grenzen ist beitragsfrei für RV und AV.

Beitragsbemessungsgrenze KV/PV (KV-BBG)

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherungist seit 2024 bundesweit einheitlich. Sie beträgt 2026 5.512,50 €/Monat (66.150 €/Jahr). Wer mehr verdient, zahlt auf den Mehrbetrag keine KV/PV-Beiträge. Zudem gilt: Wer 2026 regelmäßig mehr als 73.800 € brutto jährlich verdient (Jahresarbeitsentgeltgrenze), kann in die private Krankenversicherung wechseln.

Bezugsgröße nach § 18 SGB IV

Die Bezugsgröße ist eine vielseitige Referenzgröße in der Sozialversicherung. Sie dient als Bemessungsgrundlage für Mindestbeiträge freiwillig GKV-Versicherter, für den Regelbeitrag Selbstständiger in der RV, für das Mindesteinkommen bei der Statusfeststellung von Gesellschafter-Geschäftsführern und für viele weitere Leistungsberechnungen. 2026: West 3.745 €/Monat, Ost 3.640 €/Monat.

Praktische Bedeutung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Für Arbeitnehmer mit hohem Gehalt bedeuten die BBG-Grenzen, dass ein Teil ihres Einkommens nicht sozialversicherungspflichtig ist — gleichzeitig fallen Rentenanwartschaften nur auf das beitragspflichtige Entgelt bis zur BBG an. FürArbeitgeber sind die Grenzen wichtig für die korrekte Berechnung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, die paritätisch zur Hälfte getragen werden (außer bei der PV, wo der Arbeitnehmer einen Zusatzbeitrag trägt).

Häufige Fragen zu SV-Rechengrößen 2026

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Sozialversicherung?

Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Obergrenze des Bruttoeinkommens, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge (RV, KV, PV, AV) berechnet werden. Einkommensteile oberhalb der BBG sind beitragsfrei. Sie wird jährlich durch die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung (SVBezGrV) festgelegt.

Warum gibt es unterschiedliche BBG für West und Ost?

Die RV-Beitragsbemessungsgrenze war historisch in West und Ost unterschiedlich, um Lohnunterschiede zwischen alten und neuen Bundesländern abzubilden. 2026 beträgt die RV-BBG West 8.050 €/Monat (96.600 €/Jahr) und Ost 7.450 €/Monat (89.400 €/Jahr). Die Angleichung schreitet schrittweise voran.

Gilt die KV-BBG auch für Ost-Bundesländer?

Ja. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung (KV/PV-BBG) ist seit 2024 bundesweit einheitlich. 2026 beträgt sie 5.512,50 €/Monat (66.150 €/Jahr). Es gibt keine West/Ost-Unterscheidung mehr.

Was ist die Bezugsgröße in der Sozialversicherung?

Die Bezugsgröße nach § 18 SGB IV ist eine wichtige Referenzgröße für viele Berechnungen in der Sozialversicherung: z.B. Mindestbeiträge für freiwillig Versicherte in der GKV, Regelbeiträge für Selbstständige in der RV, Mindestarbeitsentgelt und Mindesteinkommen bei Statusfeststellung. Sie beträgt 2026 im Westen 3.745 €/Monat, im Osten 3.640 €/Monat.

Was bedeutet es, wenn mein Gehalt die RV-BBG übersteigt?

Wenn Ihr Bruttogehalt die RV-Beitragsbemessungsgrenze übersteigt (2026 West: 8.050 €/Monat), zahlen Sie Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge nur auf den Betrag bis zur BBG. Auf den darüber liegenden Teil fallen keine RV/AV-Beiträge mehr an — weder für Sie noch für Ihren Arbeitgeber.

Werden die SV-Rechengrößen jedes Jahr angepasst?

Ja. Die Bundesregierung passt die Rechengrößen durch die jährliche Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung (SVBezGrV) an, in der Regel im Herbst des Vorjahres. Die Anpassung orientiert sich an der Lohnentwicklung (Durchschnittslohn der RV-Versicherten). Die Werte gelten jeweils für das Kalenderjahr.

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