Berechnen Sie, ob und in welcher Höhe Sachleistungen Ihres Arbeitgebers 2026 sozialversicherungspflichtig sind. Amtliche Sachbezugswerte nach SvEV 2026: Verpflegung gesamt 313 €/Monat, Frühstück 60 €, Mittagessen 117 €, Unterkunft 275 €. Übersteigt der tatsächliche Wert den Sachbezugswert, ist die Differenz SV-pflichtiges Arbeitsentgelt.
Rechtsgrundlage
- § 2 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) (SvEV) ↗
Sachbezugswert Verpflegung 2026: gesamt 313 €/m (Frühstück 60 €, Mittagessen 117 €, Abendessen 136 €)
Gültig ab: 1. 1. 2006
- § 3 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) (SvEV) ↗
Sachbezugswert Unterkunft 2026: 275 €/Monat
Gültig ab: 1. 1. 2006
- § 14 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) ↗
Arbeitsentgelt — Sachbezüge als beitragspflichtiges Entgelt
Gültig ab: 1. 1. 2026
Sachbezugswerte 2026 — SV-Beurteilung von Arbeitgebersachleistungen
Gewährt ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten Sachleistungen — etwa freie Unterkunft, kostenlose Mahlzeiten oder verbilligte Verpflegung — sind diese grundsätzlich als Arbeitsentgelt zu bewerten und sozialversicherungspflichtig. Die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) legt jährlich amtliche Geldwerte fest, bis zu denen die Sachleistungen beitragsfrei bleiben.
Sachbezugswerte Verpflegung 2026 (§ 2 SvEV)
Für Mahlzeiten gelten 2026 folgende amtliche Monatswerte:
- Frühstück: 60 €/Monat (2,00 €/Tag)
- Mittagessen: 117 €/Monat (3,90 €/Tag)
- Abendessen: 136 €/Monat (4,53 €/Tag)
- Alle drei Mahlzeiten gesamt: 313 €/Monat
Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten zu einem Preis bereit, der unter diesen Werten liegt, ist die Differenz zum Sachbezugswert SV-pflichtiges Entgelt. Zahlt der Arbeitnehmer für die Mahlzeit mehr als den Sachbezugswert, entsteht kein beitragspflichtiges Entgelt.
Sachbezugswert Unterkunft 2026 (§ 3 SvEV)
Für Unterkunft (Wohnung), die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer überlässt, beträgt der amtliche Sachbezugswert 2026 275 €/Monat. Bei einer ortsüblichen Miete, die höher liegt, ist die Differenz SV-pflichtiges Arbeitsentgelt. Liegen die Kosten unter 275 €, kann der tatsächliche Wert anzusetzen sein.
SV-Pflicht und Beitragsberechnung
Übersteigt der tatsächliche Wert eines Sachbezugs den amtlichen Sachbezugswert, erhöht die Differenz das beitragspflichtige Bruttoentgelt des Arbeitnehmers nach § 14 SGB IV. Auf diesen Mehrbetrag fallen die regulären Sozialversicherungsbeiträge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an — sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber (je nach BBG-Grenzen).
Abgrenzung zur Lohnsteuer
Die SV-Beurteilung von Sachbezügen folgt den Regeln der SvEV, während dielohnsteuerliche Behandlung nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) davon abweichen kann. So gilt lohnsteuerlich eine Sachbezugsfreigrenze von 50 €/Monat (§ 8 Abs. 2 EStG). Für Arbeitgeberzuschüsse zu Mahlzeiten gibt es zudem die Möglichkeit der Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG. Dieser Rechner behandelt ausschließlich die sozialversicherungsrechtliche Seite.
Häufige Fragen zu Sachbezugswerten 2026
Was sind Sachbezugswerte nach der SvEV?
Die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) legt jährlich amtliche Geldwerte für bestimmte Sachleistungen des Arbeitgebers fest. Sachbezüge, deren tatsächlicher Wert unter dem amtlichen Sachbezugswert liegt, sind beitragsfrei in der Sozialversicherung. Liegt der tatsächliche Wert darüber, ist die Differenz SV-pflichtig.
Wie hoch sind die Sachbezugswerte für Verpflegung 2026?
Die monatlichen Sachbezugswerte für Verpflegung 2026 nach § 2 SvEV betragen: Frühstück 60 €/Monat (2,00 €/Tag), Mittagessen 117 €/Monat (3,90 €/Tag), Abendessen 136 €/Monat (4,53 €/Tag). Der Gesamtbetrag für alle drei Mahlzeiten beträgt 313 €/Monat.
Wie hoch ist der Sachbezugswert für Unterkunft 2026?
Der amtliche Sachbezugswert für Unterkunft (Wohnung) beträgt 2026 nach § 3 SvEV 275 €/Monat. Stellt der Arbeitgeber eine Unterkunft zur Verfügung, die tatsächlich mehr wert ist, ist die Differenz SV-pflichtiges Arbeitsentgelt.
Wann ist ein Sachbezug SV-pflichtig?
Ein Sachbezug ist SV-pflichtig, wenn der tatsächliche Marktwert der Sachleistung den amtlichen Sachbezugswert übersteigt. Die Differenz (tatsächlicher Wert − Sachbezugswert) ist dann als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt nach § 14 SGB IV zu behandeln und erhöht die Bemessungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge.
Gilt der Sachbezugswert auch für die Lohnsteuer?
Für die Lohnsteuer gelten zum Teil abweichende Regelungen. Der monatliche Sachbezugswert nach SvEV deckt sich häufig, aber nicht immer mit dem lohnsteuerlichen Ansatz. Die Freigrenze für Sachbezüge liegt 2026 bei 50 €/Monat (§ 8 Abs. 2 EStG). Für Mahlzeiten gelten gesonderte lohnsteuerliche Regelungen (Pauschalbetrag § 40 Abs. 2 EStG). Dieser Rechner berechnet nur die SV-Pflicht.
Werden die Sachbezugswerte jährlich angepasst?
Ja. Die Sachbezugswerte werden jährlich durch Änderungsverordnung zur SvEV angepasst. Grundlage ist die Entwicklung der Verbraucherpreise für Nahrungsmittel bzw. der Mieten. Die neuen Werte gelten jeweils ab dem 1. Januar des Folgejahres. Arbeitgeber müssen ihre Lohnabrechnung entsprechend aktualisieren.